TED·506427-2026·Schließt in 30 Tagen

Fliesenarbeiten für die Sanierung des Rathauses Borken (Gebäude C)

Nordrhein-Westfalen
Borken, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungFliesenarbeitenSanierungOeffentliche VerwaltungBauleistungenHandwerk
Auftragswert
~€25k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
21. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Borken schreibt Fliesenarbeiten im Rahmen der Sanierung des Rathauses,uses Gebäude C aus. Der Auftrag umfasst unter anderem die Verlegung von Boden- und Wandfliesen sowie Sockelarbeiten auf einer Fläche von etwa 75 bis 150 Quadratmetern. Die Arbeiten sind als ein einzelnes Los ausgeschrieben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Neustrukturierung Rathaus Borken, Geb.- C LV 05 Fliesenarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Borken plant die Sanierung ihres Rathauses, konkret für das Gebäude C. Im Rahmen dieser Baumaßnahme werden Fliesenarbeiten ausgeschrieben, die unter anderem das Grundieren von Flächen sowie das Verlegen von Boden- und Wandfliesen beinhalten. Der Umfang ist überschaubar und umfasst etwa 76 Quadratmeter Bodenfliesen und 70 Quadratmeter Wandfliesen. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung mit Sanierungsprojekten im öffentlichen Bestand mitbringen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neustrukturierung Rathaus Borken, Geb.- C LV 05 Fliesenarbeiten

Die Stadt Borken beabsichtigt das Rathaus, Geb.- C zu sanieren. In diesem Zuge werden Fliesenarbeiten im Bestand erforderlich. - ca. 150 m2 Grundierung - ca. 76 m2 Bodenfliesen 60/60cm - ca, 75 m Sockel - ca. 70 m2 Wandfliesen - ca. 90 m Schutzschienen

CPV 45431000Frist 21. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 21. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero