Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt an Prudens GmbH

Auftragswert

€1.3M

Zuschlag am

9. Juni 2026

TED·408291-2026

Fassadenarbeiten für die Neuordnung und Erweiterung des Gymnasiums Steinhagen

Zentrale Vergabestelle Harsewinkel für die Gemeinde SteinhagenHarsewinkel, GermanyVeröffentlicht 15. Juni 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Steinhagen schreibt Fassadenarbeiten im Rahmen der Neuordnung und Erweiterung des örtlichen Gymnasiums aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die bauliche Umsetzung. Das Projekt ist Teil einer umfassenden Modernisierung der Bildungsinfrastruktur.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Neuordnung und Erweiterung Steinhagener Gymnasium - Fassadenarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Steinhagen plant die bauliche Erweiterung und Neuordnung ihres Gymnasiums und sucht hierfür einen Fachbetrieb für die Fassadenarbeiten. Der Auftrag umfasst die Ausführung sämtlicher Fassadengewerke, die für den Erweiterungsbau notwendig sind. Da es sich um ein öffentliches Bauvorhaben handelt, erfolgt die Vergabe ausschließlich auf Basis des Preises. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung mit der Fassadengestaltung bei öffentlichen Schulbauten mitbringen.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenFassadenbauSchulbauOeffentliche BauauftraegeHandwerkHochbau
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neuordnung und Erweiterung Steinhagener Gymnasium - Fassadenarbeiten

Neuordnung und Erweiterung Steinhagener Gymnasium - Fassadenarbeiten

CPV 45443000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preiskriterum

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Prudens GmbH · €1.3M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero