Planungsleistungen für die Neugestaltung des Schulgeländes der Grundschule Am Kiefernwald

Was wird ausgeschrieben
Das Amt Spreenhagen schreibt Planungsleistungen für die Neugestaltung des Schulgeländes der Grundschule 'Am Kiefernwald' aus. Der Auftrag umfasst die Freianlagenplanung gemäß HOAI, inklusive der Gestaltung von Spielbereichen, Sitzgelegenheiten und der Erschließung. Die Umsetzung der Baumaßnahme muss bei laufendem Schulbetrieb koordiniert werden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Gemeinde Spreenhagen beabsichtigt das Schulgelände der Grundschule "Am Kiefernwald" neu zu gestalten. Zunächst sollen die Planungsleistungen gem. § 39 (3) i.V.m. § 40 sowie Anlage 11 HOAI 2021 hierfür vergeben werden. Die Baumaßnahme wird im laufendem Schulbetrieb umgesetzt, die Bauzeit/ der Bauablauf sind entsprechend zu koordinieren.
Die Gemeinde Spreenhagen plant die Umgestaltung des Außengeländes der Grundschule 'Am Kiefernwald' und sucht hierfür ein Planungsbüro. Die Leistungen umfassen die gestalterische und technische Planung der Außenanlagen, wie etwa Spielmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten und die Wegeführung auf dem Schulgelände. Eine besondere Herausforderung ist dabei die Koordination der späteren Bauarbeiten, da diese während des laufenden Schulbetriebs stattfinden müssen. Der geschätzte Auftragswert für diese Planungsleistungen liegt bei rund 1,66 Millionen Euro.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Vorlage von unternehmensbezogenen Unterlagen und Eigenerklärungen gemäß § 56 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB Gemäß § 56 VgV: Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen gilt folgendes: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise werden nachgefordert um Unterlagen zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Aufteilung in Lose
1 LotFür die Neugestaltung des Schulgeländes sind folgende Inhalte als Bestandteile der zu vergebenden Planungsleistungen zu beachten: - Neugestaltung des Schulgeländes inkl. Ausstattung und Möblierung mit Spielmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten, Fahrradständern, Abfallbehältern etc., wenn sinnvoll, dann Wiederverwendung vorhandener Elemente - Überprüfung/ Überarbeitung/ Neuordnung der Erschließung und Wegeverbindungen auf dem Schulgelände - Überarbeitung des bestehenden Bolzplatzes für die Pausennutzung - Aufwertung des Grundstücksbereichs zum Artur-Becker-Ring - Entwässerungsplanung unter Einbeziehung bestehender Dachflächenentwässerungsanlagen (Rigole/ Mulde/ Sickerschacht) - Die barrierefreie Erschließung der Gebäude und Freiflächen ist sicherzustellen - Planung mit Schülerbeteiligung Sich daraus ergebene Leistungsinhalte als Besondere Leistungen der Leistungsbeschreibung der Planungsaufgabe sind: 1. Bestandsaufnahme, Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Substanz: Entwässerungsanlagen, Bauteile, Materialien, Einbauten und die zu schützenden und zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände 2. Begutachtung von bis zu 15 Bäumen mit Fällantrag 3. Erstellen LV zu Baugrunduntersuchung einschl. Analytik (für die Entsorgung und zur Vorbereitung der Planung des Regenwassermanagements) 4. Regenwassermanagement (Prüfung der Versickerung von Niederschlägen) 5. Erstellung Überflutungsprüfung (Nachweis) der Freianlagen (Ermitteln des anzusetzenden Bemessungsregens, des erforderlichen Rückhaltevolumens, des vorhandenen Rückhaltevolumens in Abstimmung mit dem Auftraggeber und nach den Vorgaben des Baugrundgutachtens, Nachweis und Empfehlungen von Maßnahmen zur Erhöhung der Überflutungssicherheit) 6. Leitkonzept mit Nachweis Barrierefreiheit 7. Beteiligungsverfahren Nutzer (Im Rahmen der Vorplanung ist ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Eine Auftaktveranstaltung zusammen mit Lehrern, Horterziehern und Kindern/ Jugendlichen vor Ort erfasst wesentliche Wünsche. In einer Abschlussveranstaltung informiert das Planungsbüro alle Beteiligten über das Resultat/ den Entwurf. Für die Veranstaltungen sind 5 Plakate in A1 und 100 Flyer in A5 zu gestalten, zu drucken und in der Schule/ im Hort auszuhängen bzw. auszulegen.) 8. Erstellen einer Fotodokumentation der Baumaßnahme. Die für eine Honorarermittlung der Planungsleistungen anzusetzenden anrechenbaren Baukosten werden entsprechend HOAI im Rahmen der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung als Kostenberechnung und, solange diese nicht vorliegt, vorläufig entsprechend der Kostenschätzung der Leistungsphase 2 ermittelt. Die Leistungsphasen 2 und 3 für dieses Bauvorhaben können jedoch erst im Rahmen der Beauftragung nach der Ausschreibung der Planungsleistungen durch ein Planungsbüro erbracht werden. Entsprechend der Grobkostenschätzung ist von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.657.790,00 EUR netto auszugehen. Für die Vergütung der zu vergebenden Planungsleistungen wird das Bauvorhaben entsprechend der aktuellen HOAI in die Honorarzone IV (Mindestsatz) eingeordnet. Derzeit wird von folgendem Ablauf ausgegangen: Leistungsstufe 1: Beginn Planungsleistung 10.08.2026 Vorlage LPH 2 Vorplanung 6 Wochen nach Auftragserteilung (inkl. Schülerbeteiligung) Vorlage LPH 3 Entwurfsplanung: 6 Wochen 02.11.2026 Vorlage LPH 4 Genehmigungsplanung 30.11.2026 Leistungsstufe 2: Vorlage LPH 5 Ausführungsplanung 11.01.2027 Vorlage LPH 6 (LV) Vorbereitung der Vergabe 08.02.2027 Veröffentlichung der Ausschreibung 15.02.2027 LPH 7 Durchführung der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation, Beauftragung der ausführenden Firma. Baubeginn Ende April/ Anfang Mai 2027 Leistungsstufe 3: LPH 9 Objektbetreuung, im Anschluss an LPH 8. Der Auftragnehmer wird mit den Leistungsphasen 1 - 9 in Leistungsstufen beauftragt ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Die Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4. Die Vorlage der Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung ist zwingend 3 Monate nach Auftragserteilung zu erbringen. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufe 2 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit den Leistungsphasen 5 bis 8 an. Dabei sollte die LPH 6 bis spätestens Mitte Februar 2027 abgeschlossen sein. Die Bauausführung soll ab April 2027 bis Dezember 2029 erfolgen. Die Leistungstufe 3 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit der Leistungsphase 9 an. Wirtschaftliche Gesichtspunkte sind in der Planungs- und Ausführungsphase zu berücksichtigen. Die Bau- und zu erwartenden Betriebskosten sind zu optimieren, ohne dabei den Standard einzuschränken. Grundlage der Planung ist jeweils der Mindeststandard, der sich aus der Aufgabenstellung bzw. aus den einschlägigen Vorschriften ergibt. Der durch den Auftraggeber vorgegebene Kosten- und Zeitrahmen ist einzuhalten, alternativ zu unterschreiten. Im Rahmen der Objektüberwachung haben die exakte Bauablaufplanung und Termintreue, die Qualitätssicherung sowie die Kostensicherheit vorrangige Bedeutung. Das Gesamtobjekt ist entsprechend den Formvorgaben des Auftraggebers umfassend und revisionssicher zu dokumentieren und in Berichtsform an den Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer wird nach Mängelfeststellung tätig und sichert die unverzügliche Mängelbeseitigung im Rahmen der entsprechenden Fristen zu.
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung