TED·542632-2026·Schließt in 31 Tagen

Neugestaltung des Schrangen in Lübeck: Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb

PlanungsleistungenArchitektur und IngenieurwesenÖffentliche VerwaltungBauwesenArchitekturwettbewerbFreiraumplanungLandschaftsarchitekturOeffentliche VerwaltungStadtplanung
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
4. Sept. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Hansestadt Lübeck schreibt einen nichtoffenen Realisierungswettbewerb für die Neugestaltung des Schrangen inklusive der angrenzenden Königstraße aus. Der Auftrag umfasst die freiraumplanerische Gestaltung sowie die hochbauliche Planung einer Einhausung für ein geplantes Fahrradparkhaus. Nach Abschluss des Wettbewerbs erfolgt ein VgV-Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern zur Vergabe der weiteren Planungsleistungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Nichtoffener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Anteil nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) und VgV 2016 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren (VgV) für die Neugestaltung des Schrangen in der Hansestadt Lübeck. Das Wettbewerbsverfahren richtet sich an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Landschaftsarchitektur und der Architektur, wobei im Rahmen des Bewerberverfahrens nur Angaben/Nachweise für das Leistungsbild der Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 ff. HOAI zu erbringen sind. Die Fachplaner für den Leistungsbereich Objektplanung Gebäude gemäß § 33 ff. HOAI sind im Teilnahmeantrag aber zu benennen. Es wird eine maximale Anzahl von 20 teilnehmenden Teams aus Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen mit Architekten/Architektinnen angestrebt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 und die VgV 2016 zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die auslobende Institution und die Teilnehmer/Teilnehmerinnen sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Die auslobende Institution, Teilnehmer/Teilnehmerinnen sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architekten- und Ingenieurkammer des Landes Schleswig-Holstein beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 1171-26 registriert. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern/Preisträgerinnen durchgeführt.

VergabeHero-Einschätzung

Die Hansestadt Lübeck sucht für die Neugestaltung des Schrangen-Platzes ein Planungsteam aus Landschaftsarchitekten und Architekten. Ziel ist eine attraktive Umgestaltung des Platzraums sowie die architektonische Gestaltung eines Zugangs zu einem geplanten unterirdischen Fahrradparkhaus. Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: Zuerst findet ein Wettbewerb statt, bei dem bis zu 20 Teams ihre Entwürfe einreichen können. Im Anschluss werden die Preisträger in einem Verhandlungsverfahren zur weiteren Planung beauftragt. Interessierte Büros müssen sich zunächst im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs qualifizieren.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß RPW 2013
  • Benennung der Fachplaner für Objektplanung Gebäude gemäß HOAI
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123-126 GWB
  • Nachweis der Eignung für das Leistungsbild Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 ff. HOAI

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen der Teilnahmeberechtigungen und der Mindestanforderungen der Eignungskriterien (siehe 5.1.9) führt zum Ausschluss des Bewerbers. Es gelten die gesetzlichen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist im Teilnahmeantrag zu erklären. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Von der Teilnahme ausgeschlossen sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut § 4 Abs. 2 RPW 2013 fallen wie Personen, die unmittelbar an der Vorbereitung und Erstellung der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind oder auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können. Gemäß § 56 (2) VgV kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, keine Unterlagen nachzufordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neugestaltung des Schrangen – Nichtoffener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Anteil nach RPW 2013

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Neugestaltung des Schrangens unter Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden Königstr. sowie die hochbauliche Gestaltung einer Einhausung der Zufahrtsrampe zum künftigen unterhalb des östlichen Schrangen geplanten öffentlichen Fahrradparkhauses der Hansestadt Lübeck. Der rund 100 Meter lange Platzraum des Schrangens wird begrenzt durch die Fußgängerzone der Breiten Str. im Westen, die Häuser A und B des ehemaligen Karstadt-Warenhauses im Norden und Südosten sowie dem Straßenraum der Königstr. im Osten. Der Schrangen befindet sich innerhalb der Pufferzone des UNESCO-Welterbebereichs „Lübecker Altstadt“ mit direkter Sicht auf die denkmalgeschützten Gebäude „Kirche St. Marien“ und „Kanzleigebäude“ sowie in kurzer fußläufiger Entfernung zum historischen und ebenfalls denkmalgeschützten Rathaus. Das Wettbewerbsgebiet umfasst den Platzraum des Schrangens sowie den östl. angrenzenden Straßenraum der Königstr. mit einer Gesamtfläche von ca. 2.600 qm. Der Schrangen dient als öffentl. Platz vorwiegend dem Aufenthalt sowie der fußläufigen Verbindung zwischen Breite Str. (Fußgängerzone) und Königstr. (u.a. Bushaltstelle). Die heutige Gestaltung des oberen Schrangens (westl. Wettbewerbsbereich) wurde 2013 auf Grundlage der Ergebnisse des 2007 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs “Mitten in Lübeck – Umgestaltung Achse Schrangen bis Klingenberg” hergerichtet. Unterhalb des östl. Schrangens („Unterer Schrangen“) befindet sich das sogenannte Bauteil C des ehemaligen Karstadt-Warenhauses, welches ein unterirdisches Geschoss zur Verbindung der nördl. und südl. des Schrangens gelegenen Häuser A und B des ehemaligen Karstadt-Warenhauses darstellt. Seit der Schließung des Karstadt-Warenhauses 2024 und der Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss 2026 stehen die Häuser A, B und C des ehemaligen Karstadt-Warenhauses leer. Für Haus A ist die langfristige Entwicklung derzeit unklar. Gespräche mit privaten Investoren für die weitere Nutzung werden geführt. Das im Süden unmittelbar angrenzende ehemalige Haus B des Karstadt-Warenhauses wird aktuell durch die Hansestadt Lübeck zum sogenannten „Bildungshaus“ umgebaut. Es soll künftig im Mixed-Use-Konzept durch Schul-, Bildungs- und kulturelle Einrichtungen öffentlich genutzt werden. Das unterhalb der Platzfläche des östl. Teils des Schrangen befindliche "Haus C" des ehemaligen Karstadt-Warenhauses wird zu einem Fahrradparkhaus für die Öffentlichkeit und zur Unterbringung erforderlicher Fahrradstellplätze des "Bildungshauses" umgebaut. Die Erschließung erfolgt über eine neu herzustellende Rampenanlage auf dem "Unteren Schrangen" aus Richtung Königstraße. Zur Umsetzung des Vorhabens dient der "Untere Schrangen" bis voraussichtlich Anfang 2028 als Baustelleneinrichtungsfläche für die Umbauarbeiten des ehemaligen Haus B des Karstadt-Warenhauses zum „Bildungshaus“. Die Planungen zum „Bildungshaus“ und der öffentl. Fahrradtiefgarage und die perspektivischen Entwicklungen im Haus A bilden den Anlass für die Hansestadt Lübeck den Schrangen als öffentlichen Platz neuzugestalten. Die Überplanung des Schrangen inkl. Realisierung einer Einhausung für die Rampe zur künftigen Fahrradparkhaus bietet die Chance, die zentral in der Altstadt gelegenen Fläche auf die künftigen Anforderungen einzugehen, die sich aus den direkt angrenzenden Bauvorhaben sowie dem Strukturwandel der Innenstädte und dem Klimawandel ergeben. Hierzu sollen im Rahmen eines Planungswettbewerbs eine nachhaltige, bedarfsgerechte und qualitätsvolle Platzgestaltung im Bereich des Schrangen und eine baulich-funktional ansprechend integrierte Gestaltungslösung für die Einhausung der Zufahrtsrampe des künftigen Fahrradparkhauses auf dem Schrangen erarbeitet werden. Die Planung, Umsetzung und bauliche Herrichtung des Fahrradparkhauses (Rohbau, Ausbau, technische und funktionale Ausstattung) ist ausdrücklich nicht Teil der Wettbewerbs- und Planungsaufgabe, sondern erfolgt im Zuge des bereits laufenden Planungs- und Bauvorhabens „Bildungshaus“. Seit Januar 2026 wird ein Teilbereich des unteren Schrangen als Baustelleneinrichtungsfläche für das Bauvorhaben „Bildungshaus inkl. Fahrradparkhaus“ genutzt. In diesem Zuge wird Mittig des unteren Schrangen die Rampenanlage als Zufahrt zur künftigen Fahrradtiefgarage hergestellt. Im April 2026 wurde eine verkehrstechnische Untersuchung beauftragt die überprüfen soll, ob verkehrsplanerischen Maßnahmen zur Erschließung des Fahrradparkhauses erforderlich sind und ggf. der Abschnitt der Königstraße zwischen Fleischhauerstr. und Dr.-Julius-Leber-Str. in die aktuellen planerischen Überlegungen als Betrachtungsgebiet einbezogen werden muss. Zumindest die Anschlussräume entlang der Königsstr. sind in diesem Verfahren aber mit zu betrachten. Die Planung und die Umsetzung der neuen Platzgestaltung wird durch Mittel der Städtebauförderung finanziert. Folglich gelten grundsätzliche Anforderungen gem. StBauFR 2026 SH, die bei der Planung und Durchführung zu berücksichtigen sind. Demnach sind u.a. Zielgruppenspezifische Belange (siehe A.5.4 StBauFR 2026 SH) sowie Klima- und Umweltschutzbelange (siehe A5.5 StBauFR 2026 SH) im Besonderen zu berücksichtigen und die Vorgaben bei der Vergabe von Dienst-, Liefer- und Bauleistungen sowie zur baufachlichen Prüfung (siehe A5.6, A.5.7 StBauFR 2026 SH) zu beachten. Bauliche Maßnahmen und Vorhaben sind auf ihre Verträglichkeit mit der Welterbestätte zu überprüfen und verträglich mit den schützenswerten Stadtansichten und Sichtbeziehungen zu realisieren. Für die Baumaßnahme sind Kosten für Freiflächen (KGr 500) von ca. 1,34 Mio. Euro (netto) vorgesehen. Es ist geplant, mit den Realisierungsmaßnahmen ab 2028 zu beginnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen im östl. Wettbewerbsbereich sollen bis zur Eröffnung des Bildungshauses bis Mitte 2028 (Schuljahr 2028/29) soweit abgeschlossen sein, dass die Nutzungsaufnahme des Schulbetriebs im Bildungshaus und die Inbetriebnahme der Fahrradtiefgarage gewährleistet sind.

CPV 71240000, 71222000, 71221000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    Wettbewerbsergebnis (1. Preis: 5 Punkte, 2. Preis: 4 Punkte, 3. Preis: 3 Punkte) Insgesamt können bis zu 500 Punkte vergeben werden. Die Preise erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 250,0 Punkte; 2. Preis: 200,0 Punkte; 3. Preis: 150,0 Punkte. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese in abgestufter Rangfolge je 50,0 Punkte weniger für das Wettbewerbsergebnis (siehe hierzu auch [Hyperlink siehe Ziffer 5.1.11] - Dokument "Anlage A")

    50%
  • quality

    Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams / Arbeitsaufteilung; Beschreibung der internen Arbeitsweise (Arbeitsabläufe, Arbeitsinstrumente) und der Herangehensweise / Methodik zur Erfüllung des Auftrags; Umgang mit terminlichen Anforderungen, Terminmanagement, Arbeitsweise bei terminlichen Störungen; Umgang mit Kostenanforderungen, Kostenmanagement, Arbeitsweise bei ungewollten Kostensteigerungen; Überarbeitungspotential (siehe hierzu auch [Hyperlink siehe Ziffer 5.1.11] - Dokument "Anlage A")

    35%
  • cost

    Honorar für Grundleistungen inkl. Zu-/Abschlag, ggf. Besondere Leistungen, Nebenkosten und Pauschalen der angegebenen Stundensätze für die zu beauftragenden Leistungsbilder insgesamt (siehe hierzu auch [Hyperlink siehe Ziffer 5.1.11] - Dokument "Anlage A")

    15%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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