Neufassung Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Petersberg
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Petersberg schreibt die Erstellung eines neuen Flächennutzungsplans sowie eines Landschaftsplans aus. Der Auftrag umfasst die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI. Die Laufzeit des Projekts ist auf 720 Tage angesetzt.
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Gemeinde Petersberg, Neufassung Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Flächenplanung
Die Gemeinde Petersberg im Landkreis Fulda plant die Neuaufstellung ihres Flächennutzungs- und Landschaftsplans, um die zukünftige städtebauliche Entwicklung und ökologische Ausrichtung des Gemeindegebiets festzulegen. Der Auftrag beinhaltet die fachliche Planung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), wobei die Beauftragung stufenweise erfolgt: Zunächst werden die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) beauftragt, mit der Option auf die Phasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Das Projekt ist auf eine Dauer von etwa zwei Jahren ausgelegt und erfordert neben fachlicher Expertise auch eine strukturierte Projektabwicklung. Die Vergabe erfolgt durch die interkommunale Vergabestelle des Landkreises Fulda.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 57 VgV
- Nachweis der Fachkunde und Qualifikation für städtebauliche Planungen
- Nachweis über Kapazitäten und Verfügbarkeit des Personals
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlusskriterien sind in der Bekanntmachung unter dem Punkt Eignungskriterien (BT 809) genannt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie § 57 VgV. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die Aufklärung zu einzelnen Inhalten der Bewerbung behält sich die Vergabestelle vor. Der öffentliche Auftraggeber darf von Bewerbern nur Aufklärung über den Bewerbungsinhalt verlangen. Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorliegen, dürfen aufgeklärt werden, wenn Zweifel am Inhalt besteht, der durch Auslegung nicht eindeutig ausgeräumt werden kann. Die Nachforderung von gänzlich fehlenden Inhaltsangaben ist nicht zulässig. Die Entscheidung zur Aufklärung von einzelnen Inhalten der Bewerbung behält sich die Vergabestelle vor.
Aufteilung in Lose
1 LotVerfahrensgegenstand ist gemeinsame Beauftragung für die Erstellung eines a) Flächennutzungsplan - nach HOAI Teil 2, Abschnitt 1, §§ 18 + 20 - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 - zunächst für Stufe 1 mit LPH 1 einschl. zugehörige Besondere Leistungen nach Anlage 9 HOAI (detailliert aufgelistete Besondere Leistungen siehe Vergabeunterlagen Anlage 01 + 03) - weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 2 + 3 b) Landschaftsplan - nach HOAI Teil 2, Abschnitt 2, §§ 23 + 28 - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 - zunächst für Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen nach Anlage 9 HOAI (detailliert aufgelistete Besondere Leistungen siehe Vergabeunterlagen Anlage 01 + 03) - weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 3 + 4 Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Die Beauftragung der Planer ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Zuschlagskriterien
7 Kriterien- quality9%
Bürovorstellung
- quality22%
Fachkunde und Qualifikation
- quality13%
Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation
- quality9%
Methoden der Terminsteuerung
- quality9%
Verfügbarkeit, Kapazitäten, Präsenz
- quality16%
Gesamteindruck Präsentation / Eindruck verantwortliche Person
- cost22%
Honorarangebot
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung