TED·536758-2026·Schließt in 35 Tagen

Sanierung der Tiefgarage und Betoninstandsetzung am neuen Rathaus Büdelsdorf

Schleswig-Holstein
Büdelsdorf, Germany·Veröffentlicht 3. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBetoninstandsetzungTiefgaragensanierungOeffentliche VerwaltungBauleistungenKorrosionsschutz
Auftragswert
€205k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
7. Sept. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Büdelsdorf schreibt die Betoninstandsetzung der Tiefgarage ihres neuen Rathauses aus. Der Auftrag umfasst den Betonabtrag, die Instandsetzung der Wandsockel, Stützenfüße und Fundamente sowie den kathodischen Korrosionsschutz und ein Oberflächenschutzsystem. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben und werden rein über den Preis vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Leistung umfasst die Baustelleneinrichtung, den Betonabtrag, die Betoninstandsetzung, den kathodischen Korrosionsschutz sowie das Oberflächenschutzsystem. Nähere Informationen entnehmen Sie dem zur Verfügung gestellten Leistungsverzeichnis.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Büdelsdorf plant die Sanierung der Tiefgarage ihres neuen Rathauses, das sich in der Parkallee 21 befindet. Die Arbeiten konzentrieren sich auf die Instandsetzung von Betonschäden an Wandsockeln, Stützenfüßen und Fundamenten, inklusive notwendiger Nebenarbeiten wie dem Betonabtrag und dem Auftragen eines Oberflächenschutzes. Zudem ist ein kathodischer Korrosionsschutz vorgesehen, um die Bausubstanz langfristig zu sichern. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Angabe zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Angabe zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Angabe zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen des § 123 GWB. Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen des § 124 GWB. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neues Rathaus Büdelsdorf Sanierung Tiefgarage, Betoninstandsetzung

Die Stadt Büdelsdorf hat das Gebäude der IKK in der Parkallee 21, 24782 Büdelsdorf erworben und plant, dieses als Neues Rathaus wieder herzurichten. Im Sockelbereich der Wandbauteile in der Tiefgarage sind Betonschäden vorhanden. Das vorliegende Leistungsverzeichnis Los 02 behandelt ausschließlich die Betoninstandsetzung der Wandsockel in der eingeschossigen Tiefagrage inkl. der hierfür erforderlichen Nebenarbeiten. Zusätzlich ist an den Stützenfüßen und Fundamenten Oberflächenbeschichtung aufzubringen. Die Statische Ertüchtigung der Innenstützen mittel Umschnürung aus Vergussbeton wird gesondert ausgeschrieben und ist nicht Gegenstand des folgenden Leistungsverzeichnisses. Insgesamt liegt eine Wandlänge von etwa 165 m vor. Nähere Informationen sind im Leistungsverzeichnis zu finden.

CPV 45210000, 45262300Frist 7. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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