Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragswert

unbekannt

TED·423483-2026

Neubaustrecke Gelnhausen – SFS Fulda/Würzburg, BIM Planungsleistungen LPH 1-2 (Option 3-4, 6-7)

DB Netz AG (Bukr 16)Frankfurt Main, GermanyVeröffentlicht 19. Juni 2026
Auftragswert
Nicht angegeben
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Vollständige Beschreibung anzeigen

Neubaustrecke Gelnhausen – SFS Fulda/Würzburg, BIM Planungsleistungen LPH 1-2 (Option 3-4, 6-7) Los 1 KIB Abschnitt Gelnhausen (Km 3,3) bis einschl. Kreuzungsbauwerk (Km 8,130) Los 2 KIB Abschnitt Kreuzungsbauwerk (Km 8,130) bis Einbindung SFS 1733 sowie Bf Fulda Los 3 Verkehrsanlagen Los 4 Technische Ausrüstungsgewerke u. technische Gebäude Ausrüstungsgewerke Los 5 Bahntechnische Ausrüstungsgewerke (LST,OL,TK) Los 6 Umwelt Los 7 Schall- u. Erschütterungsschutz In Fortführung des viergleisigen Ausbaus zwischen Hanau Hbf und Gelnhausen sind nördlich von Gelnhausen die beiden mittleren Gleise für den schnellen Personenfernverkehr (Strecke 3677) und die beiden äußeren Gleise für den Regionalverkehr (Strecke 3600) im Richtungsbetrieb zu planen. Bei Kaltenborn, westlich von Wirtheim trennen sich die beiden Strecken. Im weiteren Verlauf ist die Neubaustrecke 3677 bis zur Einbindung in die SFS 1733 zu planen, aus Kapazitätsgründen ergänzend im Bf Fulda verschiedene kleinere Maßnahmen zu planen. Aufgrund der geringen Kontrastierung soll in der Vorplanung, zusätzlich zur Antragsvariante des Raumordnungsverfahrens (ROV-Variante IV), auch die ROV-Variante VII in hinreichender Tiefe untersucht und beplant werden. Beide Varianten beginnen im Bf Gelnhausen. Die Neubaustrecke bindet in Kalbach (ROV-Variante lV) bzw. Hartberg (ROV-Variante Vll) in die bestehende Schnellfahrstrecke 1733 ein.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero