Fachplanung Technische Ausrüstung für Neubau Zentralbibliothek und Universitätsarchiv
Was wird ausgeschrieben
Das Land Hessen vergibt die Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau der Zentralbibliothek und des Universitätsarchivs der Universität Marburg als 1. Bauabschnitt des Masterplans Philosophikum. Der Auftrag umfasst die technische Gebäudeausrüstung (TGA) für ein öffentliches Hochbauprojekt im Bereich Bildung/Forschung. Die Vergabe erfolgt voraussichtlich als Dienstleistungsauftrag mit einer geschätzten Auftragssumme im mittleren einstelligen Millionenbereich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Fachplanung Technische Ausrüstung
Das Land Hessen (vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen) sucht einen Planer für die technische Ausrüstung des neuen Zentralbibliotheks- und Universitätsarchiv-Gebäudes auf dem Campus Philosophikum. Das Bauvorhaben ist in zwei Bauabschnitte unterteilt — der erste Bauabschnitt soll in der ersten Ausbauphase des Masterplans umgesetzt werden und zunächst zusammen mit der Bestandsbibliothek eine funktionale Einheit bilden. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um klassische TGA-Fachplanung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) für einen öffentlichen Hochbau in Hessen. Die Vergabe erfolgt voraussichtlich nach VOF-Verfahren für Planungsleistungen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung als Planungsleistung nach VOF/VgV
- Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte im Bereich technische Gebäudeausrüstung
- Fachkunde für öffentliche Hochbauprojekte
- Leistungsfähigkeit für mittelgroße Planungsaufträge
- Keine EU-Fördermittel
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Neubau der Universitätsbibliothek (Zentralbibliothek) und des Universitätsarchivs (BM-Nr. A.0435.120514) ist in 2 Bauabschnitten vorgesehen, wovon der 1. BA in der ersten Ausbauphase des Masterplans Philosophikum umgesetzt werden soll und für mehrere Jahre mit der Bestandsbibliothek eine funktionale Einheit bilden wird - bis zur Fertigstellung des 2. BA. Auf dem Campus Philosophikum soll durch den vorgesehenen 1. Bauabschnitt die derzeitige Streulagensituation der Bibliotheken mit ihren vielfältigen Nachteilen behoben werden. Die Universitätsbibliothek (Bestandsgebäude im Phil I) soll im 1. Bauabschnitt durch einen Neubau so erweitert werden, dass die 6 Fachbibliotheken des Philosophikums (Anglistik, Germanistik, Klassische Philologie, Geschichte, Klassische Archäologie im Phil I und Romanistik im Phil II) sowie die im Gebäude F untergebrachte Zweigbibliothek im Philosophikum II mit einem derzeitigen Gesamtbestand von zusammen gut 620 000 Bänden in einem zusammenhängenden Gebäudekomplex aufgenommen werden können. Neben den Funktionen eines Bibliotheksgebäudes sind Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studentenwerk mit einer Cafebar im 1. BA des Neubaus verortet. Wesentliches Ziel des 1. BA ist es, sieben derzeit im Campusgebiet liegende Fach- und Zweigbibliotheken in den Bestand der Universitätsbibliothek zu integrieren. Zukünftig soll die Universitätsbibliothek die Funktion einer Zentralbibliothek für den Gesamtbereich der kultur- und geisteswissenschaftlichen Fächer übernehmen, deren Lehreinrichtungen in unmittelbarer Nähe angesiedelt sind. Daneben bleibt die Universitätsbibliothek Sitz der zentralen Funktionen für das gesamte Bibliothekssystem (EDV, Digitalisierungszentrum/ Fotostelle, Direktion, etc.) und beherbergt die Sonderbestände (Rara, Papyrussammlung, Kartensammlung, Bildarchiv, etc.). Ferner sind als integraler Bestandteil das Universitätsarchiv, Einrichtungen des Hochschulrechenzentrums sowie das Studierendenwerk mit einer Caféteria im Neubau 1. Bauabschnitt (= Realisierungsteil im bereits abgeschlossenen hochbaulichen Wettbewerb) zu verorten. Zeitlich und inhaltlich definiert der Bibliotheksneubau als erster großer Baustein des städtebaulichen Masterplans die neue Mitte des Campus. Es ist von einer Zuordnung zu Gebäudeklasse 5 (HBO) auszugehen. Die im Kabinettsbeschluss "CO2-neutrale Landesverwaltung" vom 17.5.2010 definierten Energiestandards sind zu berücksichtigen. Die aktuelle EnEV und die Richtlinie "energieeffizientes Bauen und Sanieren des Landes Hessen" sind einzuhalten. Ziel dieses Verhandlungsverfahrens nach VgV § 14 Abs. 4 Satz 1 war die Vergabe der Fachplanerleistungen der Technische Ausrüstung: — Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), — Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen), — Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen), — Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische Anlagen / Feuerlöschtechnik), — Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation), Gemäß § 53 HOAI (2013) sowie § 55 HOAI (2013) i. V. mit Anlage 15.1: Leistungsphasen 2-8.
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert