Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern: Wärmedämmverbundsystem

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Bruchsal - Bruchsaler Wohnungsbaugesellschaft mbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
09.04.2026
Bekanntmachungsnummer
242240-2026
Verfahrensnummer
e05bae42-7bd4-4632-a079-c02afa5fdfe6
CPV-Codes
45321000 · Wärmedämmarbeiten

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Kurzbeschreibung

Die Bruchsaler Wohnungsbaugesellschaft mbH schreibt die Ausführung eines Wärmedämmverbundsystems für zwei neu zu errichtende Mehrfamilienhäuser im Wohngebiet Unterer Schlossgarten in Bruchsal aus. Der Auftrag umfasst eine Fläche von ca. 2.300 Quadratmetern EPS-Dämmung inklusive Brandriegeln gemäß DIN 18345. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem Zuschlagskriterium, das ausschließlich auf dem Preis basiert.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Bei dem beschriebenen Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von insgesamt zwei Mehrfamilienhäuser in Bruchsal im Wohngebiet Unterer Schlossgarten / Germersheimerstraße.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Wärmedämmverbundsystem nach DIN 18345

    Wärmedämmverbundsystem nach DIN 18345 WDV-System, EPS mit Brandriegel 2300 qm

    Frist: 12.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote gemäß § 16 VOB/-EU 1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5 VOB/A-EU nicht entsprechen, 3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im Sinne von § 8 EU Absatz 2 Nummer 5 VOB/A-EU nicht enthalten, wenn der öffentliche Auftraggeber gemäß § 16a EU Absatz 3 VOB/A festgelegt hat, dass er keine Unterlagen nachfordern wird 4. Angebote, bei denen der Bieter Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorgelegt hat. 5. nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, 6. Hauptangebote von Bietern, die mehrere Hauptangebote abgegeben haben, wenn der öffentliche Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung nicht zugelassen hat. Sowie Angebote die die geforderten Preise nicht enthalten und die Eignung des Bieters nicht vorliegt. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 16a VOB/A-EU nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung wird über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.

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LOT-0001 · Wärmedämmverbundsystem nach DIN 18345

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote gemäß § 16 VOB/-EU 1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, 2. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5 VOB/A-EU nicht entsprechen, 3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im Sinne von § 8 EU Absatz 2 Nummer 5 VOB/A-EU nicht enthalten, wenn der öffentliche Auftraggeber gemäß § 16a EU Absatz 3 VOB/A festgelegt hat, dass er keine Unterlagen nachfordern wird 4. Angebote, bei denen der Bieter Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorgelegt hat. 5. nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, 6. Hauptangebote von Bietern, die mehrere Hauptangebote abgegeben haben, wenn der öffentliche Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung nicht zugelassen hat. Sowie Angebote die die geforderten Preise nicht enthalten und die Eignung des Bieters nicht vorliegt. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 16a VOB/A-EU nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung wird über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 515880-2026
Vergleichbare Verfahren266vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag90 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 15 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
RMRichardt Malerwerkstätten GmbH & Co. KGNeukirchen4019.08.2026172 Tsd. €steigend
AGArmbrust GmbHMülheim an der Ruhr3022.07.2026175 Tsd. €steigend
FGFrahammer GmbH & Co. KGPöttmes2015.09.2026261 Tsd. €steigend
RBREHMAN Bauunternehmen GmbHWiesbaden2025.08.2026145 Tsd. €steigend
BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbHBerlin2010.08.202670 Tsd. €steigend
LGLohse GmbHNürnberg2030.07.2026145 Tsd. €steigend
SGSABA Gruppe GmbHOttobrunn2013.07.202651 Tsd. €steigend
JDJoachim Dulitz Glas- und Leichtmetallbau GmbHGuben2029.06.2026365 Tsd. €steigend
ABAFM Bau GmbHEssen2026.06.2026110 Tsd. €steigend
HFH. Fritz GmbHMurr1118.05.2026349 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (64) · Baden-Württemberg (54) · Nordrhein-Westfalen (28) · Hessen (24) · Sachsen (18) · Brandenburg (12)
SBStadt Bruchsal - Bruchsaler Wohnungsbaugesellschaft mbHBruchsal806.08.2026
SFStadt Freiburg i. Br. - VergabemanagementFreiburg im Breisgau627.08.2026
MWMünchner Wohnen GmbHMünchen507.05.2026
SBStadt Brühl - Der BürgermeisterBrühl417.09.2026
SSStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL Dresden1Dresden411.09.2026
BUBurgenlandkreisNaumburg (Saale)424.07.2026
MDMagistrat der Stadt KasselKassel418.06.2026
VUVermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg88630 Pfullendorf320.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen im RahmenvertragUNIVERSAL Gebäudemanagement und Dienstleistungen GmbH +4 weitereLiegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHBerlin, Deutschland
    17.09.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wärme- und Kältedämmarbeiten an EnergieerzeugungsanlagenLindner Isoliertechnik & Industrieservice GmbHSWM Services GmbHMünchen, Deutschland
    0 €
    18.06.2024noch 10 Monate31.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Bruchsal - Bruchsaler Wohnungsbaugesellschaft mbH

Aktiv seit 2026 · 10 Verfahren
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Verfahren pro Jahr10Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 10 seit 2026Spitze KW 18 · 2026 · 3

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
SGSchnabel GmbH & Co. KG110.07.2026273 Tsd. €
HFH. Fritz GmbH118.05.2026349 Tsd. €
FKFirma Kapur GmbH111.05.202670 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
10.08.2026Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern inkl. Estricharbeiten im Wohngebiet Unterer Schlossgarten, BruchsalOffen - -
06.08.2026Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern im Unteren SchlossgartenOffen - -
03.08.2026Innenputzarbeiten für zwei Mehrfamilienhäuser in BruchsalOffen - -
08.05.2026Fensterarbeiten für 2 Mehrfamilienhäuser im Unteren SchlossgartenVergeben - -
30.04.2026Elektroarbeiten für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern im Unteren SchlossgartenVergeben - -
27.04.2026Sanitärarbeiten für zwei Mehrfamilienhäuser im Unteren Schlossgarten, BruchsalVergeben - -
27.04.2026Heizungsarbeiten für zwei Mehrfamilienhäuser im Unteren SchlossgartenVergeben - -
09.04.2026Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern: WärmedämmverbundsystemVergebenSGSchnabel GmbH & Co. KG273 Tsd. €
19.03.2026Trockenbauarbeiten für zwei Mehrfamilienhäuser im Unteren SchlossgartenVergebenFKFirma Kapur GmbH70 Tsd. €
06.03.2026Dachabdichtungsarbeiten für zwei Mehrfamilienhäuser im Unteren SchlossgartenVergebenHFH. Fritz GmbH349 Tsd. €

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