Neubau von Dacharbeitsständen für den Betriebshof Brilon

Was wird ausgeschrieben
Die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH schreibt den Bau von Dacharbeitsständen im Rahmen der Umstellung ihres Betriebshofs in Brilon auf alternative Antriebe aus. Das Projekt ist Teil eines umfassenden Neubaus des Standorts, der in drei Bauabschnitten realisiert wird. Der Auftrag konzentriert sich spezifisch auf die Errichtung der Dacharbeitsstände für die Wartung elektrisch betriebener Busse.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH beabsichtigt die Umstellung des Betriebshofes Brilon auf Alternative Antriebe. Um den Standort RLG Brilon auf alternative Antriebe mit elektrisch betriebenen Bussen umzustellen, ist ein kompletter Neubau des Betriebshof geplant. Die vorhandenen Gebäude werden komplett zurück gebaut. Geplant ist, den Betriebshof in 3-Bauabschnitten zu realisieren, um den Busbetrieb nicht vollständig stillzulegen und eine Teilnutzung zu gewährleisten.
Die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH modernisiert ihren Betriebshof in Brilon, um diesen für den Einsatz von elektrisch betriebenen Bussen fit zu machen. Im Zuge dieses umfassenden Neubaus, der in drei Bauabschnitten bei laufendem Betrieb erfolgt, werden nun die Dacharbeitsstände ausgeschrieben. Diese speziellen Arbeitsbereiche sind notwendig, um Wartungsarbeiten an den Dächern der Elektrobusse sicher durchführen zu können. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: RLG Umstellung Betriebshof Brilon - Dacharbeitsstände)
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Verwendung der bereitgestellten Vergabeunterlage 'Eigenerklärung Ausschlussgründe'
- Abgabe der Eigenerklärung durch alle Mitglieder bei Bewerbergemeinschaften
- Abgabe der Eigenerklärung durch Drittunternehmen bei Eignungsleihe
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 123, 142 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 123,142 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124, 142 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124,142 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Eine Nachforderung von fehlenden Angebotsdokumenten ist im Rahmen der Vorgaben der SektVO möglich.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der ausgeschriebenen Bauleistungen sind die Dacharbeitsstände.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen und Instandhaltungsangeboten. Gewertet wird der vom Bieter angegebene Gesamtangebotspreis. Grundlage der Bewertung ist dabei der Brutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.); eine ggf. vom Auftraggeber selbst zu entrichtende (Einfuhr-)Umsatzsteuer auf den Gesamtangebotspreis wird dabei für die Zwecke der Angebotswertung zum Gesamtangebotspreis hinzugerechnet.
Zeitplan
- 5. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung