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Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 24 Wohneinheiten in Hamburg

Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, GermanyVeröffentlicht 30. Apr. 2026
Auftragswert
~€11M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
17. Juni 2026
19 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vergibt als Generalunternehmerleistung den Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern an der Tietzestraße in Hamburg. Das Projekt umfasst 2 neue Wohngebäude (15 + 6 Wohneinheiten) sowie einen Ersatzneubau (3 Wohneinheiten) mit insgesamt 24 Wohneinheiten. Die Neubauten müssen die Zertifizierung nach BIRN, die Anforderungen des GEG 2023, der DIN 4108 und eines KfW-Energieeffizienzhauses 40 erfüllen. Zudem sollen die Freianlagen der Gesamtanlage neugestaltet werden. Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2028 geplant.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Im Zuge der steigenden Nachfrage an Wohnraum in Hamburg, plant die BImA die bestehende Wohnanlage an der Tietze- und Wildenbruchstraße nachzuverdichten und im Bereich der heutigen Grünanlagen 2 neue Wohngebäude (Nr. 17 mit 15 WE + Nr. 21 mit 6 WE) und einen Ersatzneubau für einen nicht mehr erhaltenswürdigen Altbau (Nr. 15 mit 3 WE) zu errichten. Alle Neubauten sollen gem. BIRN zertifiziert werden und sollen die Anforderungen GEG 2023, der DIN 4108 und eines KfW-Energieeffizienzhaues 40 erfüllen. Im Rahmen der Bauarbeiten sollen die Freianlagen der Gesamtanlage neugestaltet und überarbeitet werden. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für das 1.Quartal 2028 angestrebt.

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vergibt den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohneinheiten an der Tietzestraße in Hamburg. Das Projekt ist Teil der Wohnraumoffensive und umfasst zwei Neubauten sowie einen Ersatzneubau für einen nicht mehr erhaltenswürdigen Altbau. Die Gebäude müssen nach dem BIRN-Standard zertifiziert werden und die Anforderungen des GEG 2023 und eines KfW-Energieeffizienzhauses 40 erfüllen. Zusätzlich werden die Freianlagen der Gesamtanlage neugestaltet. Die Fertigstellung ist für das erste Quartal 2028 geplant. Bewerber müssen Eignungsnachweise nach §§ 123, 124 GWB sowie Nachweise zum Mindestlohn, zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und zu EU-Sanktionen vorlegen.

ConstructionReal EstatePublic SectorGovernmentReal EstateHousingResidential ConstructionPublic Sector BuildingEnergy Efficient BuildingKfw Efficiency StandardGeneral ContractorUrban DevelopmentGreen Building Certification
Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Eignungsnachweise nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
  • Nachweis zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • EU-Sanktionsprüfung nach Verordnung (EU) Nr. 833/2014
  • BIRN-Zertifizierung der Neubauten
  • Erfahrung mit öffentlichen Hochbauprojekten
  • Erfüllung der Anforderungen GEG 2023, DIN 4108 und KfW 40

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Bewerberauskunft, Anlage B-03) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Generalunternehmerleistungen für den Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern, Tietzestraße Hamburg

Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Im Zuge der steigenden Nachfrage an Wohnraum in Hamburg, plant die BImA die bestehende Wohnanlage an der Tietze- und Wildenbruchstraße nachzuverdichten und im Bereich der heutigen Grünanlagen 2 neue Wohngebäude (Nr. 17 mit 15 WE + Nr. 21 mit 6 WE) und einen Ersatzneubau für einen nicht mehr erhaltenswürdigen Altbau (Nr. 15 mit 3 WE) zu errichten. Alle Neubauten sollen gem. BIRN zertifiziert werden und sollen die Anforderungen GEG 2023, der DIN 4108 und eines KfW-Energieeffizienzhaues 40 erfüllen. Im Rahmen der Bauarbeiten sollen die Freianlagen der Gesamtanlage neugestaltet und überarbeitet werden. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für das 1.Quartal 2027 angestrebt.

CPV 45211340, 45211300, 71320000, 45210000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    70 %

  • quality

    30 %

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link