Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·463728-2026

Neubau Verkehrsleitzentrale und Umbau FIT - raumlufttechnische Anlagen

Baden-Württemberg
Stuttgart, Germany·Veröffentlicht 6. Juli 2026
BauleistungenTechnische GebäudeausrüstungÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturLueftungstechnikGebaeudetechnikInfrastrukturOeffentliche AuftraggeberBauleistungen
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die raumlufttechnischen Anlagen für den Neubau einer Verkehrsleitzentrale sowie den Umbau des FIT-Gebäudes aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Neubau Verkehrsleitzentrale und Umbau FIT, raumlufttechnische Anlagen

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Neubau einer Verkehrsleitzentrale sowie den Umbau eines bestehenden Gebäudes (FIT). Im Rahmen dieses Projekts wird ein Unternehmen für die Installation und technische Ausstattung der raumlufttechnischen Anlagen gesucht. Dies umfasst die gesamte Lüftungs- und Klimatechnik für die neuen und umgebauten Räumlichkeiten. Da es sich um ein öffentliches Infrastrukturprojekt handelt, ist eine präzise Ausführung nach den geltenden technischen Standards erforderlich. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Neubau Verkehrsleitzentrale und Umbau FIT, raumlufttechnische Anlagen

Neubau Verkehrsleitzentrale und Umbau FIT, raumlufttechnische Anlagen

CPV 45331000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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