TED·546790-2026·Schließt in 14 Tagen

Neubau und Lieferung eines Schockerprobungsprahms gemäß MIL-S-901D

Verteidigung und SicherheitMaschinenbauÖffentliche VerwaltungVerteidigungMilitaertechnikSchiffbauPrueftechnikVerteidigungSonderfahrzeugbau
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Aug. 2026
14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt den Neubau und die Lieferung eines Schockerprobungsprahms aus. Das Gerät muss den Anforderungen der militärischen Norm MIL-S-901D für Schockprüfungen entsprechen. Die Lieferung erfolgt an einen Standort in Schleswig-Holstein.

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Neubau und Lieferung eines Schockerprobungsprahms gemäß MIL-S-901D

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sucht einen Auftragnehmer für den Bau und die Lieferung eines sogenannten Schockerprobungsprahms. Dabei handelt es sich um eine schwimmende Plattform oder ein spezielles Wasserfahrzeug, das dazu dient, militärische Ausrüstung unter kontrollierten Bedingungen Schocktests gemäß der US-Militärnorm MIL-S-901D zu unterziehen. Diese Norm stellt besonders hohe Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit von Geräten gegenüber Stoßbelastungen. Der Auftrag umfasst die vollständige Fertigung und Bereitstellung dieses Spezialgeräts für den Einsatz durch die Bundeswehr.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Neubau und Lieferung eines Schockerprobungsprahms gemäß MIL-S-901D

1 SE Neubau und Lieferung eines Schockerprobungsprahms gemäß MIL-S-901D

CPV 44610000Frist 20. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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