Neubau und Demontage von Verkehrszeichenbrücken und -kragarmen auf der A 2

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Rückbau sowie die Neuerrichtung von Verkehrszeichenbrücken und -kragarmen auf der A 2 zwischen Kilometer 69+000 und 79+000 aus. Der Auftrag umfasst neben der Demontage der Bestandsanlagen auch die Herstellung von Anprallsockeln und die entsprechende Gründung im Randbereich sowie im Mittelstreifen. Das Projekt ist als Einzelauftrag konzipiert und wird rein über den Preis vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A 2, RF Hannover, km 69+000 bis 79+000, Los 5_Verkehrszeichenbauwerke Verkehrszeichen (VZB/VZK)
Die Autobahn GmbH des Bundes plant auf der Autobahn A 2 in Fahrtrichtung Hannover eine Erneuerung der Verkehrszeichenanlagen. Konkret müssen zwei Verkehrszeichenbrücken und vier Verkehrszeichenkragarme demontiert und durch neue Anlagen ersetzt werden. Zusätzlich ist der Bau von acht Anprallsockeln inklusive der notwendigen Erdarbeiten und Gründungen im Bereich des Mittelstreifens und am Straßenrand erforderlich. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Bauunternehmen im Bereich Verkehrstechnik und Infrastruktur.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zur Eignung oder Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Steuerzahlung
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
1 LotGroßbeschilderung • Demontage von 2 Verkehrszeichenbrücken • Demontage von 4 Verkehrszeichenkragarmen • Neubau inkl. Schild von 2 Verkehrszeichenbrücken • Neubau inkl. Schild von 4 Verkehrszeichenkragarmen • Herstellung von 8 Anprallsockeln gemäß RIZ-ING VZB 4 und dazugehörige örtlich nach Bodenverhältnis angepasste Gründung • Herstellung der Baugruben für Gründung der Anprallsockel im Randbereich und im Mittelstreifen, Gründungs- und Aushubtiefe gemäß statischer Bemessung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung