Elektrotechnische Anlagen für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle in Melle
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Osnabrück schreibt die elektrotechnischen Anlagen für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle in Melle aus. Das Projekt umfasst eine Hallenfläche von ca. 27 x 46 Metern sowie einen vorgesetzten Baukörper mit Umkleiden und Foyer. Die Ausführungsdauer ist auf 230 Tage angesetzt.
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Neubau Sporthalle Melle / Elektrotechnische Anlagen
Der Landkreis Osnabrück plant den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle in Melle, die neben der Sportfläche auch einen Kursraum und ein Foyer für bis zu 199 Personen umfasst. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Fachunternehmen für die elektrotechnischen Anlagen gesucht, die für die technische Ausstattung des Gebäudes verantwortlich sind. Die Arbeiten erstrecken sich über einen Zeitraum von 230 Tagen. Da der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist, entscheidet das wirtschaftlichste Angebot mit den niedrigsten Kosten über die Vergabe.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Ausschluss von Bietern bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Einhaltung der fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Bereitschaft zur Nachforderung von Unterlagen gemäß § 16a EU VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Landkreis Osnabrück beabsichtigt den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle mit Tribüne für bis zu 199 Personen in Melle inklusive zusätzlichem Kursraum und großzügigem Foyer. Bei der Sporthalle Melle handelt es sich um ein Gebäude mit entsprechend teilbarer 3-Feld-Halle mit einer Hallenfläche von rd. 27 x 46 m und vorgesetztem 1- bzw. 2-geschossigem Baukörper. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Im Erdgeschoss befinden sich die Hallenebene, die dazugehörigen Umkleide- und Geräteräume sowie das offene Eingangsfoyer, Kursräume und weitere Nebenflächen. Im Obergeschoss sind im Wesentlichen weitere Foyerflächen, Tribüne, Nebenräume und die Technikzentrale untergebracht. Das gesamte Gebäude wird massiv als Stahlbeton- bzw. Stahlbetonskelettbau errichtet, in Kombination aus Ortbeton und Fertigteilen, diese sind zum Teil als Sandwichelement im erdgeschossigen Bereich ausgeführt. Die äußere Fassadengestaltung gliedert sich dadurch in einen massiven geschlossenen Sockel mit Sichtbetonfertigteilen und einer oberen Fassade, welche als vorgehängte Fassade konstruiert ist, bestehend aus verschiedenfarbigen, vertikal angeordneten Keramikelementen. Das Dach der Sporthalle besteht aus einer Spannbetonbinderkonstruktion und einer Tragschale aus Trapezblech. Das Dach wird als extensives Gründach mit PV- Anlagen ausgeführt. Die Binder haben eine Richtlänge von rd. 37m und liegen auf entsprechenden Stahlbetonstützen auf. Die Dachflächen der vorgesetzten Baukörper werden massiv in Stahlbeton ausgeführt, ebenfalls mit einem extensiven Gründach, jedoch ohne PV-Module. Die Gründung des gesamten Gebäudes erfolgt mittels Bohrpfählen (Vollverdrängungspfähle aus Beton zur Baugrundverbesserung) und Pfahlkopfbalken. Die Stahlbetonsohlplatte wird in WU-Konstruktion als freitragende Platte ausgeführt. Der Unterbau wird mit Schottertragschicht, Sauberkeitsschicht und Perimeterdämmung gebildet. Das Gebäude liegt in einem Hochwasserschutzgebiet. Entsprechende Genehmigungen hierzu liegen bereits vor. Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden im Wesentlichen mittels angepasster Freianlagenplanung getroffen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für das Bauvorhaben erforderlichen Elektroinstallationsarbeiten. Mit der Ausführung der Leistung ist voraussichtlich im Februar / März 2027 zu beginnen; die Ausführungsdauer beträgt 230 Werktage.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung