Architektenleistungen für Neubau Rettungswache Zschopau – Generalplanung Gebäude, Innenräume und Freianlagen
Was wird ausgeschrieben
Der Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge vergibt Architektenleistungen für den Neubau einer Rettungswache in Zschopau (NUTS DED42). Die Leistungen umfassen die Generalplanung des Gebäudes, der Innenräume und der Freianlagen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem einzigen Los. Die Angebotsfrist endet am 02.06.2026.
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Neubau Rettungswache Zschopau – Architektenleistungen – Generalplanung des Gebäudes, der Innenräume und Freianlagen
Der Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge beauftragt die Generalplanung für den Neubau einer Rettungswache im sächsischen Zschopau. Das Architekturbüro soll sowohl das Gebäude als auch die Innenräume und die Außenanlagen vollständig planen – eine sogenannte Generalplanung, die alle Leistungsphasen der HOAI umfasst. Die Vergabe erfolgt zu 50 % nach Preis und zu 50 % nach Qualität, wobei insbesondere das Personalkonzept, Methoden zur Kosten- und Terminsicherung sowie die CO2-Bilanz des Bieters bewertet werden. Bewerber müssen als Architekt oder Architektin in der Architektenkammer eingetragen sein und nachweisen, dass sie vergleichbare öffentliche Hochbauprojekte bereits erfolgreich geplant haben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eintragung in der Architektenkammer (Architekt/Architektin)
- Nachweis vergleichbarer öffentlicher Hochbauprojekte (Referenzen)
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123–124 GWB
- Eigenerklärung zur Unbedenklichkeit (Anlage A)
- Eigenerklärung zum Russlandembargo (Anlage B)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
• Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Betrug oder Subventionsbetrug • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Bildung krimineller Vereinigungen • Bildung und/oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Bildung terroristischer Vereinigungen • Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Einstellung der beruflichen Tätigkeit • Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Insolvenz • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Interessenkonflikt wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • Interessenkonflikt aufgrund Teilnahme an dem Vergabeverfahren • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist __________________________________________________________________________________ • Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt.__________________________________________________________________________________ • Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung • Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Rein nationale Ausschlussgründe • § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, • § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, • § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet • § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Schwere Verfehlung • Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576)genannten Unternehmens- und/oder Personenkreis • Wird über Anlage B - Russlandembargo als Eigenerklärung abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens • Falsche Angaben, verweigerte Informationen, unzulässiger Erhalt vertraulicher Informationen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen • Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung • direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Zahlungsunfähigkeit • Zahlungsunfähigkeit oder der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage (unter anderem Konkurs, Insolvenz, Vergleichsverfahren, Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter) gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Entfällt
Aufteilung in Lose
1 LotNeubau Rettungswache Zschopau – Architektenleistungen – Generalplanung des Gebäudes, der Innenräume und Freianlagen
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price50%
Wertungspreis
- quality50%
Personalkonzept 10 % Methoden zur Kosten- und Terminsicherung 15 % CO2-Bilanz des Bieters 10 % Präsentation 15 %
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung