Neubau Rathaus Moormerland - Bauhauptarbeiten 2. Bauabschnitt
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Moormerland schreibt die Bauhauptarbeiten für den zweiten Bauabschnitt des neuen Rathauses aus. Es handelt sich um einen eingeschossigen Gebäudeteil in Massivbauweise. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich über den Preis.
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Bauhauptarbeiten 2. BA
Die Gemeinde Moormerland plant den Neubau ihres Rathauses und sucht für den zweiten Bauabschnitt ein Unternehmen für die Bauhauptarbeiten. Dabei wird ein eingeschossiger Gebäudeteil in klassischer Massivbauweise errichtet. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. Interessierte Firmen müssen die üblichen Eignungsnachweise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für öffentliche Bauaufträge erbringen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eignungsnachweis gemäß § 123 GWB
- Eignungsnachweis gemäß § 124 GWB
- Eignungsnachweis gemäß § 16 EU VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB und § 16 EU VOB/A Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bieter von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bieter trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotBauhauptarbeiten (2. Bauabschnitt) für den Neubau des Rathauses in der Gemeinde Moormerland, Ein-geschossiger Gebäudeteil in Massivbauweise
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
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Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung