TED·536593-2026·Schließt in 25 Tagen

Neubau einer Funkmastanlage an der Rastanlage Hasselburger Mühle

Baden-Württemberg
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 3. Aug. 2026
BauleistungenTelekommunikationSchienenverkehrÖffentliche VerwaltungInfrastrukturFunkmastInfrastrukturBahnprojektTelekommunikationTiefbauVerkehrstechnik
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Aug. 2026
25 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt den Neubau einer Funkmastanlage im Zuge der Verlegung der Rastanlage Hasselburger Mühle an der BAB A1 aus. Der Ersatzbau ist notwendig, da die bestehende Anlage durch den Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck-Puttgarden beeinträchtigt wird. Es handelt sich um eine spezialisierte Infrastrukturmaßnahme für das Tetrapol-Funksystem der Autobahn GmbH.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Im Rahmen des Projekts "ABS/NBS Hamburg - Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, wird die westliche Seite der Rastanlage Hasselburger Mühle der BAB A1 in Richtung Süden verlegt, da die Neubaustrecke durch die bestehende Rastanlage verläuft. Auf dem aktuellen Standort der Rastanlage besteht eine Funkmastanlage, die von der Autobahn GmbH betrieben wird. Diese Mastanlage ist Teil des Tetrapolsystems, ein digitales, zellulares- Bündelfunksystem für Sprach- und Datenübertragung der Firma Airbus, was in diesem Fall den Datenaustausch der Autobahn ermöglicht. Die Umverlegung der Rastanlage verursacht einen Ersatz der Funkmastanlage auf dem neuen Standort. Als Verursacher dieser Maßnahme ist die DB InfraGO AG zuständig für die Planung der neuen Rastanlage.

VergabeHero-Einschätzung

Die DB InfraGO AG plant den Neubau einer Funkmastanlage an der Rastanlage Hasselburger Mühle entlang der Autobahn A1. Dieser Neubau ist erforderlich, weil die bestehende Anlage aufgrund des Ausbaus der Bahnstrecke zwischen Hamburg, Lübeck und Puttgarden weichen muss. Die neue Anlage dient der Fortführung des digitalen Bündelfunksystems (Tetrapol), das für die Daten- und Sprachkommunikation der Autobahnmeisterei essenziell ist. Da die Bahnstrecke direkt durch den aktuellen Standort verläuft, übernimmt die Bahn als Verursacherin die Planung und Errichtung des Ersatzbaus.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis der Eignung gemäß § 42 Abs. 1 UVgO
  • Einhaltung der Anforderungen gemäß § 16 VOB/A
  • Beachtung der spezifischen Hinweise in den Vergabeunterlagen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau Mastfunkanlage Hasselburger Mühle (FBQ)

Im Rahmen des Projekts "ABS/NBS Hamburg - Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, wird die westliche Seite der Rastanlage Hasselburger Mühle der BAB A1 in Richtung Süden verlegt, da die Neubaustrecke durch die bestehende Rastanlage verläuft. Auf dem aktuellen Standort der Rastanlage besteht eine Funkmastanlage, die von der Autobahn GmbH betrieben wird. Diese Mastanlage ist Teil des Tetrapolsystems, ein digitales, zellulares- Bündelfunksystem für Sprach- und Datenübertragung der Firma Airbus, was in diesem Fall den Datenaustausch der Autobahn ermöglicht. Die Umverlegung der Rastanlage verursacht einen Ersatz der Funkmastanlage auf dem neuen Standort. Als Verursacher dieser Maßnahme ist die DB InfraGO AG zuständig für die Planung der neuen Rastanlage.

CPV 45311200Frist 28. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

  • quality

    https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/06a73304-3e35-4437-bf0a-6828afda9e57/awardcriteria

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero