Neubau einer Funkmastanlage an der Rastanlage Hasselburger Mühle

Was wird ausgeschrieben
Die DB InfraGO AG schreibt den Neubau einer Funkmastanlage an der Rastanlage Hasselburger Mühle aus. Hintergrund ist die Verlegung der Rastanlage aufgrund des Projekts zur Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung. Der Auftrag umfasst die Errichtung der technischen Infrastruktur für das Tetrapol-Funksystem.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Rahmen des Projekts "ABS/NBS Hamburg - Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, wird die westliche Seite der Rastanlage Hasselburger Mühle der BAB A1 in Richtung Süden verlegt, da die Neubaustrecke durch die bestehende Rastanlage verläuft. Auf dem aktuellen Standort der Rastanlage besteht eine Funkmastanlage, die von der Autobahn GmbH betrieben wird. Diese Mastanlage ist Teil des Tetrapolsystems, ein digitales, zellulares- Bündelfunksystem für Sprach- und Datenübertragung der Firma Airbus, was in diesem Fall den Datenaustausch der Autobahn ermöglicht. Die Umverlegung der Rastanlage verursacht einen Ersatz der Funkmastanlage auf dem neuen Standort. Als Verursacher dieser Maßnahme ist die DB InfraGO AG zuständig für die Planung der neuen Rastanlage.
Im Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck-Puttgarden muss die Rastanlage Hasselburger Mühle an der Autobahn A1 verlegt werden. Da sich auf dem aktuellen Gelände eine Funkmastanlage für das digitale Bündelfunksystem der Autobahn GmbH befindet, muss diese am neuen Standort ersetzt werden. Die DB InfraGO AG ist als Verursacher der Baumaßnahme für die Planung und den Neubau dieser Funkmastanlage verantwortlich. Es handelt sich um ein technisches Infrastrukturprojekt zur Sicherstellung der Sprach- und Datenkommunikation der Autobahnmeisterei.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
- Beachtung der Anforderungen gemäß § 51 Abs. 2 SektVO und § 16a Abs. 1 VOB/A-EU
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Rahmen des Projekts "ABS/NBS Hamburg - Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, wird die westliche Seite der Rastanlage Hasselburger Mühle der BAB A1 in Richtung Süden verlegt, da die Neubaustrecke durch die bestehende Rastanlage verläuft. Auf dem aktuellen Standort der Rastanlage besteht eine Funkmastanlage, die von der Autobahn GmbH betrieben wird. Diese Mastanlage ist Teil des Tetrapolsystems, ein digitales, zellulares- Bündelfunksystem für Sprach- und Datenübertragung der Firma Airbus, was in diesem Fall den Datenaustausch der Autobahn ermöglicht. Die Umverlegung der Rastanlage verursacht einen Ersatz der Funkmastanlage auf dem neuen Standort. Als Verursacher dieser Maßnahme ist die DB InfraGO AG zuständig für die Planung der neuen Rastanlage.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Preis
- quality
https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/06a73304-3e35-4437-bf0a-6828afda9e57/awardcriteria
Zeitplan
- 30. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung