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Metallbauarbeiten für Neubau Kita mit Arztpraxis in Ubstadt-Weiher

Gemeinde Ubstadt-WeiherUbstadt-Weiher, GermanyVeröffentlicht 26. Mai 2026
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
25. Juni 2026
27 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Ubstadt-Weiher schreibt Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit integrierter Arztpraxis im Ortsteil Zeutern aus. Der Auftrag umfasst die Fertigung und Montage von Außentreppen, einem Vordach, einer Stahlnetzumwehrung für den Laubengang sowie diversen Geländerkonstruktionen. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag mit einem reinen Preis-Zuschlagskriterium.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Metallbauarbeiten I (Aussentreppe, Umwehrung Umgang DG, Innengeländer)

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Ubstadt-Weiher sucht einen Fachbetrieb für Metallbauarbeiten im Rahmen eines Kita-Neubaus mit Arztpraxis im Ortsteil Zeutern. Zu den Aufgaben gehören die Errichtung von zwei Außentreppen, einem Vordach sowie die Installation von Sicherheitsumwehrungen und Innengeländern. Da der Auftrag ausschließlich nach dem Preis vergeben wird, ist eine effiziente Kalkulation der Stahlkonstruktionen entscheidend. Das Projekt richtet sich an spezialisierte Metallbaubetriebe, die Erfahrung mit öffentlichen Bauvorhaben nach VOB/A mitbringen.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenMetallbauOeffentliche BauauftraegeKita NeubauStahlbauHandwerk
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Einhaltung der Regelungen gemäß §§ 123 ff. GWB
  • Einhaltung der Eignungskriterien gemäß § 6e EU ff. VOB/A

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Metallbauarbeiten I (Aussentreppe, Umwehrung Umgang DG, Innengeländer)

Metallbauarbeiten I: - Aussentreppen 22 Stg mit Zwischenpodest, ca. 2 Stk. - Vordach l x b: ca. 13,00 m x 1,40 m, ca. 1 Stk. - Raumhohe Stahlnetzumwehrung Laubengang OG, ca. 125 qm - Stahlkonstruktion Umwehrung DG, Höhe ca. 1,17 m, ca. 110 lfdm - Stahlkonstruktion Geländer Haupttreppe, EG - DG, ca. 25 qm

CPV 45262670Frist 25. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Wertungssumme ist der Preis 100%

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link