Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Kilic & Klein Bau GmbH

Auftragswert

€43k

Zuschlag am

15. Juni 2026

TED·417839-2026

Estricharbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte in der Carl-Villinger-Straße

BauleistungenÖffentliche VerwaltungEstricharbeitenBodenbelagsarbeitenOeffentliche AusschreibungHochbauKita Neubau
Auftragswert
~€85k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtverwaltung Worms schreibt Estricharbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte aus. Der Auftrag umfasst die Verlegung von Wärmedämmschichten sowie verschiedenen Arten von Zement- und Heizestrichen auf einer Gesamtfläche von rund 1.960 Quadratmetern. Die Ausführungsdauer ist auf 90 Tage angesetzt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Estricharbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtverwaltung Worms sucht einen Fachbetrieb für die Estricharbeiten im Rahmen eines Kita-Neubaus in der Carl-Villinger-Straße. Die Arbeiten umfassen das Einbringen von Wärmedämmungen sowie unterschiedlichen Estricharten, wie zum Beispiel Heizestrich und schwimmenden Zementestrich, auf einer Fläche von knapp 2.000 Quadratmetern. Der Auftrag ist zeitlich auf 90 Tage begrenzt und wird ausschließlich über den Preis vergeben. Es handelt sich um ein klassisches Gewerk im Bereich des öffentlichen Hochbaus.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Neubau Kita in der Carl-Villinger-Straße - Estricharbeiten

Wärmedämmschicht Fußboden EPS D 50mm: ca. 1.960 m² Schüttung Naturanhydrit D 60mm: ca. 950 m² Zement-Heizestrich D 90mm: 1.500 m² Zement-Heizestrich D 80mm: 220 m² Zementestrich schwimmender Estrich D 90mm: 120 m² Zementestrich schwimmender Estrich D 80mm: 120 m²

CPV 4526232090 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Kilic & Klein Bau GmbH · €43k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero