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Planungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung (HLS) für einen Katastrophenschutz-Stützpunkt

Landratsamt KyffhäuserkreisSondershausen, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
24. Juli 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt Kyffhäuserkreis schreibt Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung (HLS) für den Neubau eines Katastrophenschutz-Stützpunktes aus. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI § 53-56. Das Projekt ist als offenes Verfahren ausgeschrieben.

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Planugsleistungen technische Anlagen (§53-56 HOAI) HLS für KAT-Schutzstützpunkt

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt Kyffhäuserkreis sucht ein Planungsbüro für die technische Gebäudeausrüstung eines neuen Katastrophenschutz-Stützpunktes. Konkret geht es um die Fachbereiche Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS), für die alle Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von der Planung bis zur Bauüberwachung abgedeckt werden müssen. Da es sich um ein öffentliches Gebäude für den Katastrophenschutz handelt, sind spezifische Anforderungen an die technische Infrastruktur zu erwarten. Der Auftrag wird rein nach dem günstigsten Preis vergeben.

IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungTga PlanungHls PlanungOeffentliche VerwaltungKatastrophenschutzHoai LeistungenBauplanung
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Neubau KAT-Schutzstützpunkt, Planungsleistungen technische Anlagen HLS (§53-56 HOAI)

Planungsleistungen techn. Anlagen, HLS §53-56 HOAI

CPV 71321000Frist 24. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis / Honorar

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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