Planungsleistungen Schadstoffsanierung und Abbruch für Justizzentrum Köln
Was wird ausgeschrieben
Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt Planungs-, Ausschreibungs- und Objektüberwachungsleistungen für den Abbruch des Bestandsgebäudes der Staatsanwaltschaft Köln und des zugehörigen Parkhauses. Die Abbrucharbeiten sind Voraussetzung für den ersten Bauabschnitt des neuen Justizzentrums an der Luxemburger Straße. Die Planung muss unter laufendem Betrieb der benachbarten Gerichtsgebäude erfolgen und umfasst erschütterungsarme Verfahren sowie Staubschutzmaßnahmen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 3,3 Jahre.
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Das Justizzentrum Köln ist mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens. Die bauliche Substanz der bestehenden Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 in Köln weist erhebliche Mängel auf, die den Weiterbetrieb auf absehbare Zeit unmöglich machen. Die technische Ausstattung ist mittlerweile veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein Justizgebäude und an den Klimaschutz. Die Anforderungen an das Kölner Justizzentrum haben sich in den letzten 40 Jahren stark verändert. Insbesondere ist durch eine höhere Anzahl an Gerichtsverfahren ein deutlich größerer Flächenbedarf entstanden. Neben diesen Gründen erfordern auch die unbefriedigende städtebauliche Situation und die Planung zur Erweiterung des Inneren Grüngürtels durch die Stadt Köln eine Neuordnung des Areals und einen Neubau des Gebäudekomplexes für das Landgericht Köln, das Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln. Zur Umsetzung des Neubaus des Justizzentrums soll der erste Bauabschnitt im östlichen Baufeld entstehen. Auftragsgegenstand ist die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung der Abbrucharbeiten für das Bestandsgebäude der Staatsanwaltschaft und des Parkhauses der Justiz als Teil des Justizzentrums Köln. Der Abriss erfolgt im Vorfeld des 01. Bauabschnittes (Baufeld Ost). Das Grundstück ist für die Übergabe an ein Neubauprojekt für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts vorzubereiten. Dabei sind die einschlägigen Regeln der Technik anzuwenden und die Anforderungen an die Nachhaltigkeit zu beachten. Die westlich angrenzenden Gerichtsgebäude sowie das östlich gelegene und ebenfalls für die Gerichte genutzte Interimsgebäude werden während der Abbrucharbeiten weiterhin in vollem Umfang genutzt. Im Rahmen der Planung sind daher möglichst erschütterungsarme Verfahren für den Abbruch zu berücksichtigen. Ferner sind Maßnahmen für den Staubschutz im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW sucht ein Planungsbüro für die Schadstoffsanierung und den Abbruch von zwei Bestandsgebäuden (Staatsanwaltschaft und Parkhaus) an der Luxemburger Straße in Köln. Das Justizzentrum Köln ist mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens und soll durch einen Neubau ersetzt werden. Die Abbrucharbeiten sind der erste Schritt dafür und müssen unter laufendem Betrieb der benachbarten Gerichtsgebäude stattfinden – daher sind erschütterungsarme Verfahren und Staubschutz besonders wichtig. Die Planungsleistungen umfassen die komplette Vorbereitung der Ausschreibung sowie die Überwachung der Ausführung. Die Vergabe erfolgt nach VgV mit einer Angebotsfrist bis Mai 2026.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung nach § 124 GWB
- Nachweis der Fachkunde für Schadstoffsanierung und Abbruch
- Erfahrung mit erschütterungsarmen Abbruchverfahren
- Erfahrung mit Planungsleistungen im Bestandsabbruch
- Einhaltung von Nachhaltigkeitsanforderungen
- Referenzen für vergleichbare Abbruchprojekte im öffentlichen Bereich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB Die Angebote müssen vollständig sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Der AG weist des Weiteren darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen nach § 15 Abs. 5 VgV sowie Nachforderungen bezüglich fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger leistungsbezogener und unternehmensbezogener Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nach § 56 Abs. 2 VgV vorzunehmen. Die Bieter haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Die Vergabestelle wird die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen.
Aufteilung in Lose
1 LotErbringung von Planungsleistungen für die Schadstoffsanierung und den Abbruch der Staatsanwaltschaft und des Parkhauses
Zeitplan
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung