Neubau eines Interimsgebäudes für die Christina-Grundschule

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Pulheim schreibt die Errichtung eines Interimsgebäudes für die Christina-Grundschule als Generalunternehmerleistung aus. Das Gebäude umfasst vier Klassenräume sowie eine WC-Anlage. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.
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Errichtung eines Interimsgebäude für die Christina Grundschule als GU-leistung
Die Stadt Pulheim plant den Bau eines temporären Schulgebäudes, um den Raumbedarf der Christina-Grundschule während einer Übergangsphase zu decken. Das Projekt wird als Generalunternehmerleistung vergeben, was bedeutet, dass ein einziger Auftragnehmer die gesamte Verantwortung für die Planung und Ausführung des Baus übernimmt. Das Gebäude soll vier Klassenräume sowie die notwendigen sanitären Anlagen enthalten. Da es sich um eine Interimslösung handelt, ist eine zügige Umsetzung zu erwarten.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123 GWB (Ausschlussgründe)
- Nachweis der Eignung gemäß § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe)
- Einhaltung der Anforderungen nach § 16a EU VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
nationale sondergesetzliche Ausschlussgründe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB § 123 Abs. 1 Nrn. 2, 3 GWB § 123 Abs. 1 Nrn. 4, 5 GWB § 123 Abs. 1 Nrn. 6, 7, 8, 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB § 16a EU VOB/A
Aufteilung in Lose
1 LotInterimsgebäude mit 4 Klassenräume und WC Anlage
Zeitplan
- 31. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung