Fensterarbeiten – Pfosten-Riegel-Fassaden für Neubau Regionalleitstelle Ostwürttemberg
Was wird ausgeschrieben
Der DRK-Kreisverband Aalen schreibt Fensterarbeiten für den Neubau der Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg in Aalen aus. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: Los 1 umfasst eine Pfosten-Riegel-Holz-Alu-Fassade mit ca. 310 m² inklusive Außentüren, außenliegendem Sonnenschutz und innenliegendem Blendschutz (RC3-Sicherheit). Los 2 beinhaltet eine Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade mit Prallscheiben, Kastenfenstern und Wetterschutzgittern (ca. 212 m²). Die Angebote werden nach dem wirtschaftlichsten Preis vergeben.
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Los1: Pfosten-Riegel-Fassade Holz-Alu Los 2: Pfosten-Riegel-Fassade Aluminium Los 1: Pfosten-Riegel-Elementfassade inkl. Außentüren, außenliegender Sonnenschutz und innenliegender Blendschutz, opake Wandbekleidung Hauptmassen Los 1: Alu-Pfosten-Riegel-Außenfassade, Holz/ Alu, 3-fach-verglast, 1-geschossig, ca. 310m² davon ca. 252m² RC3 und 58m² RC2 bestehend aus: - Fenster: ca. 135 Stück - 1-flgl. Außentüren, RC3: 2 Stück - 2-flgl. Außentüren, RC3: 3 Stück - Festverglasung: ca. 55 Stück - Lüftungsklappe: ca. 24 Stück - Opake Bekleidung: ca. 42 Stück - Opake Bekleidung Außenecke 90°: 2 Stück - Lamellenraffstoreanlage, motorisch betrieben, Behanghöhen von ca. 1,25m bis ca. 3,30m: ca. 81 Stück - innenliegende Verdunklungsanlage, mit Blendkasten , motorisch betrieben, Behanghöhe von ca. 1,30m bis ca. 3,00m: ca. 48 Stück. • Innenfenster als PR-Element, RC3: 2 Stück ca. 8,5m² • Aluminium-Außenfenster 1-flgl. B/H 0,78m x 1,17m: 1 Stück • Aluminium-Außenfenster 2-flgl. B/H 1,30m x 0,75mn: 2 Stück Los 2: Prallscheiben, Kastenfenster und Wetterschutzgitter Hauptmassen Los 2: • Vorgehängte Prallscheibenfassade mit opaker 1-fach-Verglasung: ca. 96 m² • Vorgehängte Glaskaltfassade mit absturzsichernder Verglasung: ca. 112 m² • Ganzglasecken Glaskaltfassade 90°: ca. 4 m • Wetterschutzgitter RC3, 12 Stück, Abmessung von ca. 0,75 m² bis ca. 3 m²
Der DRK-Kreisverband Aalen lässt den Neubau der Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg mit Fensterarbeiten ausschreiben. Es handelt sich um zwei Fachlose: Los 1 ist eine Pfosten-Riegel-Holz-Alu-Fassade mit etwa 310 Quadratmetern, die unter anderem 135 Fenster, fünf Außentüren mit RC3-Sicherheit, 81 motorbetriebene Raffstores und 48 innenliegende Verdunklungsanlagen umfasst. Los 2 umfasst eine Aluminium-Fassade mit vorgehängten Prallscheiben und einer Glaskaltfassade von rund 212 Quadratmetern sowie zwölf Wetterschutzgitter mit RC3-Schutz. Die Bauarbeiten finden in der Region Ostwürttemberg (NUTS DE11D) statt. Bieter müssen die allgemeinen VOB/A-Eignungskriterien erfüllen und unter anderem nachweisen, dass sie nicht vorbestraft sind und ihre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß VOB/A §6e EU (keine Verurteilungen wegen Straftaten nach §§ 129, 129a, 129b, 89c, 261, 299, 108e, 333, 334 StGB)
- Nachweis der Erfüllung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen
- Nachweis der Zahlungsfähigkeit (kein Insolvenzverfahren)
- Fachkunde und Leistungsfähigkeit für Fenster- und Fassadenbau
- Erfahrung mit RC3-Sicherheitsanforderungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Fehlende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen waren, werden gem. §16a EU VOB/A nachgefordert.
Aufteilung in Lose
2 LoteLos1: Pfosten-Riegel-Fassade Holz-Alu Pfosten-Riegel-Elementfassade inkl. Außentüren, außenliegender Sonnenschutz und innenliegender Blendschutz, opake Wandbekleidung Hauptmassen Los 1: Alu-Pfosten-Riegel-Außenfassade, Holz/ Alu, 3-fach-verglast, 1-geschossig, ca. 310m² davon ca. 252m² RC3 und 58m² RC2 bestehend aus: - Fenster: ca. 135 Stück - 1-flgl. Außentüren, RC3: 2 Stück - 2-flgl. Außentüren, RC3: 3 Stück - Festverglasung: ca. 55 Stück - Lüftungsklappe: ca. 24 Stück - Opake Bekleidung: ca. 42 Stück - Opake Bekleidung Außenecke 90°: 2 Stück - Lamellenraffstoreanlage, motorisch betrieben, Behanghöhen von ca. 1,25m bis ca. 3,30m: ca. 81 Stück - innenliegende Verdunklungsanlage, mit Blendkasten , motorisch betrieben, Behanghöhe von ca. 1,30m bis ca. 3,00m: ca. 48 Stück. • Innenfenster als PR-Element, RC3: 2 Stück ca. 8,5m² • Aluminium-Außenfenster 1-flgl. B/H 0,78m x 1,17m: 1 Stück • Aluminium-Außenfenster 2-flgl. B/H 1,30m x 0,75mn: 2 Stück
Los 2: Pfosten-Riegel-Fassade Aluminium Prallscheiben, Kastenfenster und Wetterschutzgitter Hauptmassen Los 2: • Vorgehängte Prallscheibenfassade mit opaker 1-fach-Verglasung: ca. 96 m² • Vorgehängte Glaskaltfassade mit absturzsichernder Verglasung: ca. 112 m² • Ganzglasecken Glaskaltfassade 90°: ca. 4 m • Wetterschutzgitter RC3, 12 Stück, Abmessung von ca. 0,75 m² bis ca. 3 m²
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price0%
Auftragsvergabe erfolgt an das wirtschaftlichste Angebot
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Auftragsvergabe erfolgt an das wirtschaftlichste Angebot
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung