Raumlufttechnische Anlagen und Dämmung für Neubau Regionalleitstelle
Was wird ausgeschrieben
Der DRK-Kreisverband Aalen schreibt die raumlufttechnische Anlage (RLT) und die Dämmung für den Neubau der Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg in Aalen aus. Los 1 umfasst eine mechanische RLT-Anlage mit zwei Zentralgeräten (ca. 4.800 m³/h und 1.000 m³/h), ca. 620 m² Kanalfläche sowie diverse Brandschutzklappen und Volumenstromregler. Los 2 beinhaltet die Dämmung sämtlicher Kanäle mit Mineralwolle und Elastomer (je ca. 310 m²). Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
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Los1: Raumlufttechnische Anlagen Los 2: Dämmung Los 1: Für das Gebäude ist eine flächendeckende mechanische RLT Anlage geplant - aufgeteilt auf zwei Zentralgeräte. Gerät "Gebäude" mit ca. 4.800 m³/h (Aufstellung innerhalb vom Gebäude) und Gerät "Leitstelle" mit 1.000 m³/h (Aufstellung auf dem Dach). Die Räume sind überwiegend mit konstanten Luftmengen geplant - außer in vier Räumen ist aufgrund der unterschiedlichen/flexible Nutzer variable Volumenströme geplant. Alle Brandschutzklappen sind mit Federrücklaufmotor und Aufschaltung auf die GLT geplant. Grobmassen: 1 x zentrales RLT Gerät 1.000 m³/h (Außenaufstellung) 1 x zentrales RLT Gerät 4.820 m³/h (Außenaufstellung) 2 x Rohrventilator < 100 m³/h ca. 620 m² Kanal ca. 590 lfm Wickelfalz 48 St. Brandschutzklappen 8 St. variable Volumenstromregler 84 St. konstante Volumenstromregler 70 St. Tellerventile 31 St. Gitter 11 St. Quellluft-Bodenauslässe 12 St. Anschlüsse an Unterflurkonvektoren Los 2: Sämtliche Kanäle (Zu-/Ab-/Au-/Fortluft) werden isoliert. Zuluft und Außenluft mit Elastomer. Abluft und Fortluft mit Mineralwolle. Grobmassen: Ca. 310 m² Kanäle Isolierung Mineralwolle Ca. 310 m² Kanäle Isolierung Elastomer ca. 295 lfm Wickelfalz Mineralwolle ca. 295 lfm Wickelfalz Elastomer
Der DRK-Kreisverband Aalen lässt eine neue Regionalleitstelle für den Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Ostwürttemberg bauen. Für dieses Gebäude werden zwei Gewerke ausgeschrieben: Zum einen eine raumlufttechnische Anlage (RLT) – das ist die zentrale Be- und Entlüftung mit zwei Großgeräten, die insgesamt rund 5.800 Kubikmeter Luft pro Stunde umwälzen, inklusive Brandschutzklappen und Luftmengenreglern. Zum anderen die Dämmung aller Lüftungskanäle, um Wärmeverluste zu vermeiden. Bei der RLT-Anlage sind zwei Zentralgeräte geplant – eines im Gebäude mit etwa 4.800 m³/h und eines auf dem Dach mit 1.000 m³/h. Die Dämmung verwendet für Zuluft und Außenluft Elastomer, für Abluft und Fortluft Mineralwolle. Die Arbeiten sind in zwei Lose aufgeteilt, sodass spezialisierte Fachfirmen für jedes Gewerk separat bieten können.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß VOB/A §6e EU (keine Verurteilungen wegen Straftaten nach §§ 129, 129a, 129b, 89c, 261, 299, 108e, 333, 334 StGB)
- Nachweis der Erfüllung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen
- Keine Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren gegen das Unternehmen
- VOB/A-konforme Angebotserstellung erforderlich
- Fachkenntnisse in RLT-Anlagen und Dämmung von Lüftungskanälen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Fehlende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen waren, werden gem. §16a EU VOB/A nachgefordert.
Aufteilung in Lose
2 LoteLos 1: Raumlufttechnische Anlagen Für das Gebäude ist eine flächendeckende mechanische RLT Anlage geplant - aufgeteilt auf zwei Zentralgeräte. Gerät "Gebäude" mit ca. 4.800 m³/h (Aufstellung innerhalb vom Gebäude) und Gerät "Leitstelle" mit 1.000 m³/h (Aufstellung auf dem Dach). Die Räume sind überwiegend mit konstanten Luftmengen geplant - außer in vier Räumen ist aufgrund der unterschiedlichen/flexible Nutzer variable Volumenströme geplant. Alle Brandschutzklappen sind mit Federrücklaufmotor und Aufschaltung auf die GLT geplant. Grobmassen: 1 x zentrales RLT Gerät 1.000 m³/h (Außenaufstellung) 1 x zentrales RLT Gerät 4.820 m³/h (Außenaufstellung) 2 x Rohrventilator < 100 m³/h ca. 620 m² Kanal ca. 590 lfm Wickelfalz 48 St. Brandschutzklappen 8 St. variable Volumenstromregler 84 St. konstante Volumenstromregler 70 St. Tellerventile 31 St. Gitter 11 St. Quellluft-Bodenauslässe 12 St. Anschlüsse an Unterflurkonvektoren
Los 2: Dämmung Sämtliche Kanäle (Zu-/Ab-/Au-/Fortluft) werden isoliert. Zuluft und Außenluft mit Elastomer. Abluft und Fortluft mit Mineralwolle. Grobmassen: Ca. 310 m² Kanäle Isolierung Mineralwolle Ca. 310 m² Kanäle Isolierung Elastomer ca. 295 lfm Wickelfalz Mineralwolle ca. 295 lfm Wickelfalz Elastomer
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price0%
Auftragsvergabe erfolgt an das wirtschaftlichste Angebot
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Auftragsvergabe erfolgt an das wirtschaftlichste Angebot
Zeitplan
- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung