Gebäudeautomation für den Neubau der Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg in Aalen
Was wird ausgeschrieben
Der DRK-Kreisverband Aalen schreibt die Gebäudeautomation für den Neubau der Integrierten Regionalleitstelle aus. Der Auftrag umfasst die Regelung, Steuerung und Überwachung technischer Anlagen wie Wärme- und Kälteversorgung sowie die Einbindung in ein übergeordnetes Leitsystem via Bacnet. Die Arbeiten sind in zwei Informationsschwerpunkte für das Erd- und Dachgeschoss unterteilt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Neubau einer integrierten Rettungsleitstelle vom DRK Aalen. Inhalt der Ausschreibung ist die Gebäudeautomation. Die Gebäudeautomation ist in 2x Informationsschwerpunkte (EG,DG) aufgeteilt und ist für die Regelung, Steuerung, Überwachung und Optimierung der technischen Anlagen zuständig - Wärmeversorgung - Kälteversorgung - EInzelraumregelung - Aufschaltung dezentrale Raumlufttechnik - Aufschaltung von Ein-Ausgängen für die Haustechnik - Datenübergabe an übergeordnetes Leitsystem (Bacnet) Hauptmassen: 2 x Automationsschwerpunkt Datenpunkte: Binäre Ausgabe: ca. 70 St I/O, ca. 4 Kom Analoge Ausgabe: ca. 53 St I/O, ca.9 Kom Binäre Eingabe: ca. 190 St I/O, ca. 60 Kom Analoge Eingabe: ca.71 St I/O, ca.65 Kom
Der DRK-Kreisverband Aalen sucht einen Dienstleister für die Gebäudeautomation im Neubau der neuen Rettungsleitstelle. Dabei geht es um die technische Steuerung und Überwachung der Heizungs-, Kühl- und Lüftungsanlagen sowie die Anbindung an ein zentrales Leitsystem mittels Bacnet-Protokoll. Die Anlage wird über zwei sogenannte Automationsschwerpunkte im Erd- und Dachgeschoss gesteuert, die eine Vielzahl an digitalen und analogen Datenpunkten verarbeiten. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß VOB/A §6e EU
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (kein Insolvenzverfahren)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Fehlende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen waren, werden gem. §16a EU VOB/A nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotNeubau einer integrierten Rettungsleitstelle vom DRK Aalen. Inhalt der Ausschreibung ist die Gebäudeautomation. Die Gebäudeautomation ist in 2x Informationsschwerpunkte (EG,DG) aufgeteilt und ist für die Regelung, Steuerung, Überwachung und Optimierung der technischen Anlagen zuständig - Wärmeversorgung - Kälteversorgung - EInzelraumregelung - Aufschaltung dezentrale Raumlufttechnik - Aufschaltung von Ein-Ausgängen für die Haustechnik - Datenübergabe an übergeordnetes Leitsystem (Bacnet) Hauptmassen: 2 x Automationsschwerpunkt Datenpunkte: Binäre Ausgabe: ca. 70 St I/O, ca. 4 Kom Analoge Ausgabe: ca. 53 St I/O, ca.9 Kom Binäre Eingabe: ca. 190 St I/O, ca. 60 Kom Analoge Eingabe: ca.71 St I/O, ca.65 Kom
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Gewertet wird der angegebene Gesamtpreis
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung