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Lieferung und Montage einer mobilen Trennwand für den Hospiz-Neubau in Pfarrkirchen

Bayern
Pfarrkirchen, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
BauleistungenInnenausbauÖffentliche VerwaltungGesundheitswesenTrennwaendeInnenausbauHospizbauOeffentliche AusschreibungBauleistungen
Auftragswert
~€23k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Aug. 2026
15 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Rottal-Inn schreibt die Lieferung und den Einbau einer mobilen, schalldämmenden Trennwand mit vollautomatischem Antrieb für den Neubau eines Hospizes in Pfarrkirchen aus. Die Anlage weist eine Breite von 4830 mm und eine Höhe von 2465 mm auf. Der Auftrag wird als Einzelgewerk vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Neubau Hospiz Pfarrkirchen, Mobile Trennwände

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Rottal-Inn baut derzeit ein neues Hospiz in Pfarrkirchen und sucht für diesen Neubau einen Anbieter für eine mobile Trennwand. Es handelt sich um eine schalldämmende Wand mit einem vollautomatischen Antrieb, die eine Größe von etwa 4,8 Metern Breite und 2,5 Metern Höhe hat. Der Auftrag umfasst sowohl die Lieferung als auch die fachgerechte Montage vor Ort. Da der Preis das einzige Kriterium für die Vergabe ist, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau Hospiz Pfarrkirchen, Mobile Trennwände

Liefern und Einbau einer mobilen schalldämmenden Trennwand mit vollautomatischem Antrieb Anlagenbreite: 4830 mm, Anlagenhöhe 2465 mm

CPV 45210000, 45421141, 45421152, 44112310Frist 6. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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