Tiefbauarbeiten für Erweiterungsbau HIPSII.2 (Verbau, Erdarbeiten, Bohrpfähle)
Was wird ausgeschrieben
Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung vergibt Tiefbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPSII.2) auf dem Campus der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Gegenstand sind Rückbau, Erdarbeiten (Baugrube), Verbauarbeiten, Kranplatzfundament und Bohrpfahlgründung. Das viergeschossige Gebäude mit Staffelgeschoss (ca. 22 m Höhe, 66x33 m Grundfläche) entsteht in Hanglage und wird durch EFRE-Mittel gefördert. Angebotsfrist ist der 28. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das neue Gebäude entsteht auf dem Campus der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und wird durch das Helmholtz-Institut genutzt. Es handelt sich um einen Erweiterungsbau für den ersten Bauabschnitt des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) und ergänzt diesen funktional wie architektonisch. Der Erweiterungsbau ist östlich des Bestandsgebäudes geplant und mit dem Bestand durch zwei Brücken verbunden, die je den Büro- und Laborflur mit dem des Neubaus verbinden. Ergänzt wird der Erweiterungsbau durch östlich gelegene im Gelände eingebundene terassierte Parkflächen. Die Längsachsen des Gebäudes orientieren sich in ihrer Lage am Bestand. Das Laborachsraster wurde etwas weiter als im Bestand gewählt um letztlich eine flexiblere Geräteaufstellung zu erlauben. Dadurch entsteht für die Büros und Labore ein einheitliches, auf einem 1,2m Grundmaß basierendes Raster, das zur Vereinfachung der Konstruktion beiträgt. Der Neubau ist als viergeschossiges Gebäude mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss und einer Gesamthöhe von ca. 22 m geplant. Das Baufeld liegt in Hanglage. Es ist im Erdgeschoss ebenerdig vom Garten aus zugänglich. Der Hauptzugang erfolgt im ersten Obergeschoss vom Straßenniveau aus. Das Gebäude besteht aus einem in den Hang gesetztes Erdgeschoss sowie 4 Obergeschossen, wobei das 4. OG als Staffelgeschoss ausgebildet ist. In diesem befindet sich hälftig die Technikzentrale sowie einem großen Sozialraum inkl. Dachterrasse. Außenabmessungen: ca. 66,00 x 33,00 m Die terrassierte Parkflächen bestehen im wesentlichen aus drei versetzten Parkebenen, welche über eine seitlich gelegene Zufahrt erschlossen werden (Ebene 1: 3 St Behindertenparkplätze / Ebene 2: 24 St Parkplätze / Ebene 3: 12 St Parkplätze). Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Rückbauarbeiten der Asphaltparkfläche, Erdarbeiten (Herstellung der Baugrube), Verbauarbeiten, Kranplatzfundament sowie die Bohrpfahlgründung. Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird.
Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig vergibt die Tiefbauarbeiten für einen Erweiterungsbau des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) auf dem Campus der Universität des Saarbrücken. Bei diesem Los (VE03.04) geht es um die ersten Bauarbeiten: Rückbau der Asphaltparkfläche, Erdarbeiten für die Baugrube, Verbauarbeiten, ein Kranplatzfundament sowie die Bohrpfahlgründung. Das neue Forschungsgebäude wird viergeschossig mit einem Staffelgeschoss (ca. 22 m hoch, 66 x 33 m Grundfläche) und ist in Hanglage geplant – das Erdgeschoss wird ebenerdig vom Garten aus zugänglich sein, der Haupteingang liegt im ersten Obergeschoss vom Straßenniveau. Ergänzt wird das Gebäude durch terrassierte Parkflächen mit drei Ebenen (insgesamt 39 Stellplätze). Die Bauarbeiten werden aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Bieter müssen die gesetzlichen Ausschlussgründe nach GWB und VOB/A nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123–126 GWB (Ausschlussgründe)
- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (Russland-Ukraine-Krieg)
- Erfahrung mit öffentlichen Bauvorhaben (VOB/A)
- Nachweis nach §§ 42, 57 VGV sowie §§ 6e-f, 15, 16ff. VOB/A (EU)
- Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungs-, Aufenthalts-, Arbeitnehmerentsende- oder Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 1 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 2 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 2 + 3 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 4 + 5 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 6 - 9 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 1, Nr. 10 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §123, Abs. 2, Nr. 2 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 1 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 2 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 3 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 4 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 5 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 6 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 7 GWB Es gelten die zwingenden (§§ 123 GWB) bzw. fakultativen (§§ 124 GWB) Ausschlussgründe, sowie die Regelungen der §§ 125 – 126 GWB / hier: §124, Abs. 1, Nr. 8 - 9 GWB Es gelten (ergänzend) die Ausschlussgründe nach §§ 42, 57 VGV, §§ 6e-f, 15, 16ff. VOB/A (EU) Der Bieter hat weiterhin anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, Abs. 2 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Verstöße gegen Vorgaben das „EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine“ führen ebenfalls zum Angebotsausschluss: Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu erklären. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Zu beachten sind weiterhin die Angaben zur Nachforderung von Unterlagen. Hinsichtlich der Nachforderung von Unterlagen gelten die Regelungen gem. § 16a VOB/A EU. Das Angebotsschreiben Formblatt 213 wird nicht nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotDas neue Gebäude entsteht auf dem Campus der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und wird durch das Helmholtz-Institut genutzt. Es handelt sich um einen Erweiterungsbau für den ersten Bauabschnitt des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS) und ergänzt diesen funktional wie architektonisch. Der Erweiterungsbau ist östlich des Bestandsgebäudes geplant und mit dem Bestand durch zwei Brücken verbunden, die je den Büro- und Laborflur mit dem des Neubaus verbinden. Ergänzt wird der Erweiterungsbau durch östlich gelegene im Gelände eingebundene terassierte Parkflächen. Die Längsachsen des Gebäudes orientieren sich in ihrer Lage am Bestand. Das Laborachsraster wurde etwas weiter als im Bestand gewählt um letztlich eine flexiblere Geräteaufstellung zu erlauben. Dadurch entsteht für die Büros und Labore ein einheitliches, auf einem 1,2m Grundmaß basierendes Raster, das zur Vereinfachung der Konstruktion beiträgt. Der Neubau ist als viergeschossiges Gebäude mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss und einer Gesamthöhe von ca. 22 m geplant. Das Baufeld liegt in Hanglage. Es ist im Erdgeschoss ebenerdig vom Garten aus zugänglich. Der Hauptzugang erfolgt im ersten Obergeschoss vom Straßenniveau aus. Das Gebäude besteht aus einem in den Hang gesetztes Erdgeschoss sowie 4 Obergeschossen, wobei das 4. OG als Staffelgeschoss ausgebildet ist. In diesem befindet sich hälftig die Technikzentrale sowie einem großen Sozialraum inkl. Dachterrasse. Außenabmessungen: ca. 66,00 x 33,00 m Die terrassierte Parkflächen bestehen im wesentlichen aus drei versetzten Parkebenen, welche über eine seitlich gelegene Zufahrt erschlossen werden (Ebene 1: 3 St Behindertenparkplätze / Ebene 2: 24 St Parkplätze / Ebene 3: 12 St Parkplätze). Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Rückbauarbeiten der Asphaltparkfläche, Erdarbeiten (Herstellung der Baugrube), Verbauarbeiten, Kranplatzfundament sowie die Bohrpfahlgründung: - Eigene Baustelleneinrichtung - Bauzaun ca. 400 m - Wasserhaltung Baugrube - Verbauarbeiten (Trägerbohl mit Kanaldielen): ca. 40,00 m - Rückbau Asphaltfläche: ca. 1250 m² - Aushubarbeiten: ca. 11.200 m³ (Oberboden, Sand und Fels) - Baustraße: ca. 900 m² - Bohrpfahlarbeiten: ca. 34 St - Kranstellplatz ca. 6x6 m (auf 4 Bohrpfählen) - Blitzschutz/ Erdungsarbeiten BP ca. 150 m Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
100% Preis
Zeitplan
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung