Fachplanung Technische Ausrüstung (BWT) für den Neubau eines Hallenbads in Iphofen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Iphofen schreibt die Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung (BWT) für den geplanten Neubau eines Hallenbads aus. Die Gesamtkosten für das Bauprojekt werden auf ca. 11,4 Mio. Euro geschätzt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß HOAI, beginnend mit den Leistungsphasen 1 und 2.
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Die Stadt Iphofen beabsichtigt den Neubau eines Hallenbades in Iphofen. ● Dievorläufigen Gesamtkosten (KG 300 – 700) belaufen sich nach einer ersten Kostenschätzungauf ca. 11,4 Mio. € netto (Stand 10/2024) ● Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. Esist beabsichtigt verfügbare Fördermittel zu beantragen. Diese sollen im Rahmen der Planunggemeinsam mit AG untersucht und beantragt werden ● Es wurden noch keinePlanungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. EineVariantenbetrachtung einschl. Lösungsvorschlag zum Neubau und grober Kostenprognoseliegt vor.
Die Stadt Iphofen plant den Neubau eines Hallenbads und sucht hierfür ein Ingenieurbüro für die Fachplanung der technischen Ausrüstung im Bereich Badewassertechnik (BWT). Das Projekt hat ein geschätztes Gesamtinvestitionsvolumen von rund 11,4 Millionen Euro. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise, wobei zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) vergeben werden. Das Ingenieurbüro wird zudem bei der Beantragung möglicher Fördermittel unterstützen.
Aufteilung in Lose
1 LotVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung BWT(Ingenieurleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff) Für die Anlagengruppen nach §53 HOAI ALG 7 ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3und 5 bis 9 (Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 [HLS] erforderlich sein wird.) |vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufengem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag ● Besondere Leistungen: Beraten desAG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2 / LPH 3+4) sowie Beraten und Mitwirken bzw.Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufen) (beabsichtigte Förderprogrammewerden mit Einladung in Stufe 2 mitgeteilt) ● Die Beauftragung ist entsprechend derBereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf dieBeauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen,besteht nicht. ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI FachplanungTechnische Ausrüstung BWT erbracht. ● Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphasenach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuenFassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätzeaufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorarrichtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weistdarauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in denHonorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keineVereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz alsvereinbart.
Zuschlagskriterien
7 Kriterien- quality15%
0. Bürovorstellung
- quality30%
1. Fachkunde und Qualifikation
- quality20%
2. Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation
- quality20%
3. Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
- quality15%
4. Verfügbarkeit, Kapazitäten, Präsenz
- quality25%
5. Gesamteindruck Präsentation / Eindruck verantwortliche Personen
- price35%
6. Honorarangebot
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert