Neubau Hafen Steinmole Waren (Müritz) - Los 01: Baufeldfreimachung

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Waren (Müritz) schreibt die Baufeldfreimachung für den Neubau eines Hafens für die Fahrgastschifffahrt an der Steinmole aus. Das Projekt umfasst die Erweiterung des Hafenbeckens durch eine neue Mole zur Kapazitätserhöhung. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 31. August 2026.
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Los 01 - Baufeldfreimachung
Die Stadt Waren (Müritz) plant den Neubau eines Hafens für die Fahrgastschifffahrt an der Steinmole, um den bestehenden Stadthafen zu entlasten. Im Rahmen dieses Projekts wird nun das erste Los ausgeschrieben, welches die sogenannte Baufeldfreimachung umfasst – das bedeutet, das Gelände muss für die eigentlichen Bauarbeiten vorbereitet werden, etwa durch Abrissarbeiten oder das Entfernen von Hindernissen. Ziel ist es, durch eine neue Mole das Hafenbecken zu erweitern und die Anlegebedingungen für Schiffe zu verbessern. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien beachten und ihre Eignung nachweisen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB bei Ausschlussgründen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Ein Unternehmen wird nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Nachforderungen erfolgen gemäß § 16a EU Absatz 1 VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Waren beabsichtigt die Planung und Realisierung zum Neubau eines Hafens für die Fahrgastschifffahrt und Freiflächengestaltung an der Steinmole in Waren (Müritz). Der Neubau, der Hafenanlagen besteht darin durch eine vorgestreckte Mole auf der westlichen Seite das vorhandene Hafenbecken zu erweitern und die Anlegebedingungen zu verbessern, gleichzeitig damit die Anlegekapazität für die Fahrgastschifffahrt zu erhöhen, um den Stadthafen von der Fahrgastschifffahrt zu entlasten. Dafür sind die Kaianlagen zu ertüchtigen bzw. zu erneuern und deren Ver- und Entsorgungseinrichtungen komplett neu aufzubauen. Die Oberfläche der Geh- und Flanierbereiche sowie die Gestaltung der Funktionsräume und der Freianlagen im gesamten Hafengebiet sind umfassend zu erneuern und damit neu zu prägen. Aufgabenstellung: - Rückbau Kai-Kante (Stahl) - Rückbau Kai-Kante (Beton) - Ausbau Natursteinpflaster einschließlich Reinigung und Transport zum Lagerplatz des AG - Rückbau Betonpflaster - Rückbau wasserseitige Bauteile wie Dalben, Bojen, usw. - Rückbau von Ausstattungsobjekten (Bänke, Flächenpoller, Beleuchtung, usw.) - Abtrag Oberboden - Abtrag Uferbefestigung als Steinschüttung - Rückbau frostunempfindlichen Schichten
Zeitplan
- 29. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung