TED·293830-2026

Neubau Gymnasium Rheinzabern mit 3-Feld-Sporthalle und Außenanlagen

Kreisverwaltung GermersheimGermersheim, GermanyVeröffentlicht 29. Apr. 2026
Auftragswert
~€22M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Mai 2026
-24 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Kreisverwaltung Germersheim vergibt die Planung und Errichtung eines neuen Gymnasiums in Rheinzabern einschließlich einer 3-Feld-Sporthalle und der Außenanlagen. Der Auftrag wird im Totalunternehmer-Modell auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung vergeben und umfasst alle Planungsleistungen nach HOAI (LP 2–9) sowie die schlüsselfertige Ausführung. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb angelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Planung und Errichtung für das Bauvorhaben „Neubau Gymnasium Rheinzabern mit 3-Feld-Sporthalle und Außenanlagen“ auf der Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung an einen Totalunternehmer. Genauere Informationen erhalten Sie im Vergabeleitfaden und den Vergabeunterlagen. Information bezüglich Bieterentschädigung für Verfahren: Mit Ausnahme desjenigen Bieters, auf dessen letztverbindliches Angebot der Zuschlag erteilt wird und der damit den Auftrag erhält, erhält jeder Bieter, der vom Auftraggeber hierzu aufgefordert wird und ein wertbares Erstangebot abgibt, erhält eine Bieterentschädigung in Höhe von 30.000,00 € netto. Für das erste Folgeangebot oder – wenn der Auftraggeber nach dem Erstangebot unmittelbar das letztverbindliche Angebot (BAFO) abfordert – erhält jeder Bieter, der nach Aufforderung durch den Auftraggeber ein wertbares Folgeangebot bzw. BAFO abgibt, eine Bieterentschädigung von weiteren 15.000,00 € netto, mit Ausnahme desjenigen Bieters, auf dessen BAFO der Zuschlag erteilt wird und der den Zuschlag erhält. Sollte der Auftraggeber nach dem Erstangebot und vor dem BAFO Folgeangebote von Bietern abfordern (Ziff. 4.3), wird der Auftraggeber darüber befinden, ob Bietern für das BAFO eine ergänzende Bieterentschädigung zu gewähren ist.

VergabeHero-Einschätzung

Der Kreis Germersheim in Rheinland-Pfalz lässt ein neues Gymnasium mit Sporthalle und Außenanlagen in Rheinzabern bauen. Bei diesem Auftrag übernimmt ein Totalunternehmer sowohl die komplette Planung (alle Leistungsphasen nach HOAI) als auch den Bau – das heißt, der Bieter ist für alles von der Entwurfsplanung bis zur schlüsselfertigen Übergabe verantwortlich. Das Verfahren ist in nur ein Los aufgeteilt, wobei die Vergabe zu 45 % nach dem günstigsten Preis und zu 55 % nach qualitativen Kriterien (TGA-Konzept, Architektur, Terminplanung) erfolgt. Für Bieter, die ein Angebot abgeben, ist eine Entschädigung vorgesehen: 30.000 € netto für das Erstangebot, weitere 15.000 € für ein Folgebzw. Letztangebot.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eignung als Totalunternehmer mit Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte im Hochbau
  • Planungsleistungen aller erforderlichen Disziplinen nach HOAI LP 2–9
  • Nachweis der technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen (Gesetzestreue, Zahlungsfähigkeit, Steuern, Sozialversicherung)
  • Erfahrung mit funktionaler Leistungsbeschreibung im öffentlichen Hochbau

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Schwere Verfehlung" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Gesetzestreue; Nachweis: Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt (Teilnahmeantrag Seite 3, Nr. 1) und Eigenerklärung, dass kein wirksames Berufsverbot, kein wirksames vorläufiges Berufsverbot und keine wirksame Gewerbeuntersagung vorliegt (Teilnahmeantrag Seite 4, Nr. 2) [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Zahlungsunfähigkeit" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Zahlungsfähigkeit; Nachweis: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (Teilnahmeantrag Seite 4, Nr. 3) sowie auf Verlangen rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, sofern eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen abgegeben wurde [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Zahlung von Steuern und Abgaben; Nachweis: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Teilnahmeantrag Seite 5, Nr. 4) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sofern das Finanzamt derartige Dokumente ausstellt [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Nachweis: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Teilnahmeantrag Seite 5, Nr. 5) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist und aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, soweit der Betrieb zur Mitgliedschaft verpflichtet ist Es greifen die Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A und § 16 EU VOB/A. Zum Zeitpunkt des Submissionstermins fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden gemäß § 16a VOB/A EU vom Auftraggeber nachgefordert, sofern dies nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderte Aktualität aufweisen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Planung und Bau des Gymnasiums Rheinzabern mit 3-Feld-Sporthalle - Totalunternehmer

Hinweis: Weiterführende Informationen über den Leistungsgegenstand und das Verfahren können Sie dem FB T-1-1_Vergabeleitfaden entnehmen. Leistungsumfang: Gegenstand des auszuschreibenden Vertrages sind im Wesentlichen: - Sämtliche Planungsleistungen aller für die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung erforderlicher Planungsdisziplinen in allen erforderlichen Leistungsphasen der HOAI (LP 2 – 9), insbesondere sämtliche vollständigen Grundleistungen und etwaige besondere Leistungen sowie Nebenleistungen gemäß der FLB; - die Herbeiführung der Baugenehmigung ist Aufgabe des Auftragnehmers. - die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung des vom Auftragnehmer geplanten Gebäudes. / der Gebäude. - die Gesamtkoordination aller hierfür erforderlichen Leistungen der Planung und des Baus. Auftragsgegenstand: Auftragsgegenstand ist die Planung und die schlüsselfertige, betriebs- und funktionsbereite Errichtung des Neubaus des vierzügigen Gymnasiums Rheinzabern nebst Mensa, 3-Feld-Sporthalle und Außenanlagen in Rheinzabern in unmittelbarer Nachbarschaft der dortigen Integrierten Gesamtschule (IGS) Rheinzabern. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird der für die Planung und die schlüsselfertige Herstellung verantwortliche Totalunternehmer ermittelt. Der Flächenbedarf des Projekts ermittelt sich mit insgesamt ca. 7.109 m² BGF (Gymnasium mit Mensa und Ganztagsbetreuung: ca. 5.585 m² BGF; Drei-Feld-Sporthalle: ca. 1.524 m² BGF). Im Neubau des Gymnasiums werden Klassenzimmer und Lernzonen für die Schule untergebracht (als Cluster oder „Raumgruppen“). Daneben werden im Schulgebäude verschiedene Fachräume und diverse übergeordnete Nutzungen wie Verwaltung/Lehrerbereiche, Zimmer für Schülervertretung, Bibliothek und eine Aula mit Bühne errichtet. Hinzu tritt eine 3-Feld-Sporthalle. Das Tragwerk des Neubaus ist nach den planerischen Anforderungen sowie nach den statischen Erfordernissen zu bemessen und auszuführen. Das Gebäude ist in Modulbau- oder Systembauweise zu planen und zu errichten. Dabei sind Konstruktionsarten in Holz- oder Holz-Hybrid mit hohem Vorfertigungsgrad möglich, sofern das vorgegebene Terminziel sowie die Nachhaltigkeits- und Energieziele des AG eingehalten werden. Die Konstruktion und das Energiekonzept sind gesamtheitlich zu betrachten. Die Fertigstellung des Neubaus ist zum Schuljahresbeginn 2029/2030 vorgesehen.

CPV 45210000, 45214000, 45214220, 45212222, 71240000, 71221000, 71320000, 45200000
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • quality

    2.1 Konzept TGA (10 Punkte) In diesem Kriterium wird die Berücksichtigung folgender Punkte bewertet (keine Unterkriterien!): - Qualität der verwendeten Komponenten bei Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro sowie der Mess-, Steuer- und Regeltechnik hinsichtlich Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit, Energieeffizienz, Energieverbrauch im Bezug auf die BQA - Energiekonzept und Raumklimakonzept in Bezug auf die BQA zur Aufenthaltsqualität und Behaglichkeit sowohl in den Winter- als auch in den Sommermonaten - Darstellung der Energieeffizienz des Gebäudes, insbesondere unter Darstellung der Nutzung erneuerbarer Energien zur maximal möglichen Reduktion an externen Energieträgern - Qualität des passiven sommerlichen Wärmeschutzes inklusive Sonnenschutzes, des Energiekonzept und der Nutzung erneuerbarer Energien (nachhaltige Energieerzeugung) - Produktneutralität im Bezug auf die Planung und Beschaffung der Medientechnik (soweit der Auftraggeber nicht aus Gründen der Kompatibilität mit dem Bestand Produktvorgaben macht) 2.2 Konzept Nachhaltigkeit (10 Punkte) In diesem Kriterium wird die Berücksichtigung folgender Punkte bewertet (keine Unterkriterien!): - Überzeugendes Konzept zur Nachhaltigkeit inklusive Materialprinzipien, Umgang mit Ressourcen, sowie Zertifizierungen z.B. von Komponenten - Qualität der Fassadenmaterialen (u.a. möglichst langlebige und wartungsarme Baustoffe und Konstruktionen) - Qualität der Materialien der Baukonstruktion (u.a. Einsatz von innovativen und nachhaltigen Baustoffen) - Fügungen/Trennbarkeit von Baustoffen/Komponenten - Aufzeigen des Klimaeinflusses im Hinblick auf den zu erwartenden CO2-Ausstoß Bei der Bewertung der Zuschlagskriterien A (Qualität) erhält das im Vergleich jeweils beste Angebot nicht automatisch die größtmöglich erreichbare Punktzahl. Die Bewertung erfolgt vielmehr absolut, nicht relativ. Die Wertung erfolgt nach folgenden Maßstäben: 100 % der erreichbaren Punktzahl (= sehr gut) Das Angebot erfüllt die Anforderungen hinsichtlich des einschlägigen Wertungskriteriums uneingeschränkt in höchstem Maße, ist widerspruchsfrei und lässt in Bezug auf dieses Wertungskriterium eine uneingeschränkt sehr gute, hervorragende Leistung ohne Schwächen erwarten. 80 % der erreichbaren Punktzahlt (= gut) Das Angebot erfüllt im Hinblick auf die qualitativen Anforderungen im Hinblick auf das Wertungskriterium weit überwiegend. Es lässt eine deutlich überdurchschnittliche Leistung erwarten; die Stärken überwiegen etwaigen Lücken oder Widersprüchen deutlich. 60 % der maximal erreichbaren Punktzahl (= befriedigend) Das Angebot erfüllt die qualitativen Anforderungen im Hinblick auf das jeweilige Wertungskriterium durchschnittlich. Es lässt in Bezug auf das Kriterium eine leicht überdurchschnittliche Leistung erwarten, wobei Stärken etwaig vorhandene Schwächen des Angebots im Bezug auf das Wertungskriterium leicht überwiegen. 40 % der maximal erreichbaren Punktzahl (= ausreichend) Das Angebot erfüllt im Hinblick auf das jeweilige Wertungskriterium die qualitativen Anforderungen leicht unterdurchschnittlich. Das Angebot lässt eine etwas unterdurchschnittliche Leistung erwarten, dessen Schwächen die Stärken leicht überwiegen. 20 % der maximal erreichbaren Punktzahl (= mangelhaft) Das Angebot erfüllt die qualitativen Anforderungen im Hinblick auf das Wertungskriterium gerade noch, lässt aber hinsichtlich dieses Kriteriums im Rahmen einer unterdurchschnittlichen Leistung deutliche Schwächen erwarten, die die Stärken des Angebots überwiegen. 0 % der maximal erreichbaren Punktzahl (= ungenügend) Das Angebot lässt im Hinblick auf das Wertungskriterium und seine qualitativen Anforderungen eine unzureichende Leistung mit erheblichen Mängeln und Schwächen erwarten. Die Darstellungen sind ungenügend bzw. unzureichend. Der Auftraggeber behält sich vor, halbe Punkte zu vergeben. Zu erreichende Mindestpunktzahlen / Mindestanforderungen an wertbare Angebote Jedes Angebot muss folgende Mindestpunktzahlen in folgenden Zuschlagskriterien erhalten. Andernfalls, wenn nämlich eine dieser Mindestpunktzahlen nicht erreicht wird, ist das Angebot nicht wertbar und nicht zuschlagsfähig. Kriterium A.2.1 (Konzept TGA): 6 Punkte Kriterium A.2.2 (Konzept Nachhaltigkeit): 6 Punkte

    20%
  • quality

    1.1 Städtebau, Architektur- und Außenanlagenkonzept (10 Punkte) In diesem Kriterium wird die Berücksichtigung folgender Punkte bewertet (keine Unterkriterien!): - Maßstabsgerechte Einfügung in die Umgebung, Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben (Campusbildung) - Ansprechender Gesamteindruck unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäude sowie Adressbildung - Äußere Erschließung und Eingangssituation, schlüssige Ablesbarkeit und Anordnung der Eingangs- und Anlieferbereiche auch in Bezug zum bestehenden Schulgebäude - Schlüssige innere Erschließung im Gebäude und Verbindung mit der Mensa und der 3-Feld-Sporthalle - Gestaltung der Außenanlagen und Pausenbereiche - Grundrissgestaltung allgemein - Überzeugendes Konzept zu Farbigkeit, Materialität und Oberflächen der Fassadenmaterialien 1.2 Erfüllung Raumprogramm und Funktionsdiagramm (10 Punkte) In diesem Kriterium wird die Berücksichtigung folgender Punkte bewertet (keine Unterkriterien!): - Erfüllung des Raumprogrammes bezogen auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen - Sinnvolle Raumprogrammergänzungen (bspw. Sanitärflächen, Technikflächen etc.) - Erfüllung des Funktionsschemas und dessen textliche Beschreibung gemäß Dokument B-2_SA-RFB - Einhaltung der Nähebeziehung im Funktionsdiagramm sowie deren Zuordnung zueinander und deren Verbindung untereinander - Das Foyer bildet den zentralen Mittelpunkt im Erdgeschoss des Gebäudes ("Herz der Schule") - Flure und sonstige Verkehrsflächen sind auch als Lernzonen nutzbar - Darstellung der Lösung brandschutzrelevanter Themen (z.B. Entfluchtungskonzept) - Ver- und Entsorgungskonzept Mensa/Küche und Küchen allgemein Bei der Bewertung der Zuschlagskriterien A (Qualität) erhält das im Vergleich jeweils beste Angebot nicht automatisch die größtmöglich erreichbare Punktzahl. Die Bewertung erfolgt vielmehr absolut, nicht relativ. Die Wertung erfolgt nach folgenden Maßstäben: 100 % der erreichbaren Punktzahl (= sehr gut) Das Angebot erfüllt die Anforderungen hinsichtlich des einschlägigen Wertungskriteriums uneingeschränkt in höchstem Maße, ist widerspruchsfrei und lässt in Bezug auf dieses Wertungskriterium eine uneingeschränkt sehr gute, hervorragende Leistung ohne Schwächen erwarten. 80 % der erreichbaren Punktzahlt (= gut) Das Angebot erfüllt im Hinblick auf die qualitativen Anforderungen im Hinblick auf das Wertungskriterium weit überwiegend. Es lässt eine deutlich überdurchschnittliche Leistung erwarten; die Stärken überwiegen etwaigen Lücken oder Widersprüchen deutlich. 60 % der maximal erreichbaren Punktzahl (= befriedigend) Das Angebot erfüllt die qualitativen Anforderungen im Hinblick auf das jeweilige Wertungskriterium durchschnittlich. Es lässt in Bezug auf das Kriterium eine leicht überdurchschnittliche Leistung erwarten, wobei Stärken etwaig vorhandene Schwächen des Angebots im Bezug auf das Wertungskriterium leicht überwiegen. 40 % der maximal erreichbaren Punktzahl (= ausreichend) Das Angebot erfüllt im Hinblick auf das jeweilige Wertungskriterium die qualitativen Anforderungen leicht unterdurchschnittlich. Das Angebot lässt eine etwas unterdurchschnittliche Leistung erwarten, dessen Schwächen die Stärken leicht überwiegen. 20 % der maximal erreichbaren Punktzahl (= mangelhaft) Das Angebot erfüllt die qualitativen Anforderungen im Hinblick auf das Wertungskriterium gerade noch, lässt aber hinsichtlich dieses Kriteriums im Rahmen einer unterdurchschnittlichen Leistung deutliche Schwächen erwarten, die die Stärken des Angebots überwiegen. 0 % der maximal erreichbaren Punktzahl (= ungenügend) Das Angebot lässt im Hinblick auf das Wertungskriterium und seine qualitativen Anforderungen eine unzureichende Leistung mit erheblichen Mängeln und Schwächen erwarten. Die Darstellungen sind ungenügend bzw. unzureichend. Der Auftraggeber behält sich vor, halbe Punkte zu vergeben. Zu erreichende Mindestpunktzahlen / Mindestanforderungen an wertbare Angebote Jedes Angebot muss folgende Mindestpunktzahlen in folgenden Zuschlagskriterien erhalten. Andernfalls, wenn nämlich eine dieser Mindestpunktzahlen nicht erreicht wird, ist das Angebot nicht wertbar und nicht zuschlagsfähig. Kriterium A.1.1 (Städtebau, Architektur- und Außenanlagenkonzept): 9 Punkte Kriterium A.1.2 (Erfüllung Raumprogramm und Funktionsdiagramm): 6 Punkte

    20%
  • quality

    3.1 Konzept Terminplan und BE-Planung (10 Punkte) In diesem Kriterium wird die Berücksichtigung folgender Punkte bewertet (keine Unterkriterien!): - Schlüssige Darstellung der Planungs- und Ausführungsdauer - Realistischer Terminplan bis zum vorgegebenen Fertigstellungstermin und Betriebsbeginn zum Schuljahr 2029/30 (Rheinland-Pfalz) - Geringer Zeitbedarf bis zur Einreichung des Bauantrags - Schlüssige Darstellung der Baustelleneinrichtung und der Baulogistik - inkl. Darstellung der Minimierung der Beeinträchtigung durch die Bautätigkeiten des TU für den Gesamtbereich der bestehenden Schule und deren Zufahrtsstraßen 3.2 Mittelstandskonzept (5 Punkte) - Ausarbeitung eines Mittelstandskonzepts - Darstellung der Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU, vgl. die Empfehlung der Kommission der Europäischen Union vom 06.05.2023 zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen (Abl. L 124 v. 20.05.2023, S. 36). Bei der Bewertung der Zuschlagskriterien A (Qualität) erhält das im Vergleich jeweils beste Angebot nicht automatisch die größtmöglich erreichbare Punktzahl. Die Bewertung erfolgt vielmehr absolut, nicht relativ. Die Wertung erfolgt nach folgenden Maßstäben: 100 % der erreichbaren Punktzahl (= sehr gut) Das Angebot erfüllt die Anforderungen hinsichtlich des einschlägigen Wertungskriteriums uneingeschränkt in höchstem Maße, ist widerspruchsfrei und lässt in Bezug auf dieses Wertungskriterium eine uneingeschränkt sehr gute, hervorragende Leistung ohne Schwächen erwarten. 80 % der erreichbaren Punktzahlt (= gut) Das Angebot erfüllt im Hinblick auf die qualitativen Anforderungen im Hinblick auf das Wertungskriterium weit überwiegend. Es lässt eine deutlich überdurchschnittliche Leistung erwarten; die Stärken überwiegen etwaigen Lücken oder Widersprüchen deutlich. 60 % der maximal erreichbaren Punktzahl (= befriedigend) Das Angebot erfüllt die qualitativen Anforderungen im Hinblick auf das jeweilige Wertungskriterium durchschnittlich. Es lässt in Bezug auf das Kriterium eine leicht überdurchschnittliche Leistung erwarten, wobei Stärken etwaig vorhandene Schwächen des Angebots im Bezug auf das Wertungskriterium leicht überwiegen. 40 % der maximal erreichbaren Punktzahl (= ausreichend) Das Angebot erfüllt im Hinblick auf das jeweilige Wertungskriterium die qualitativen Anforderungen leicht unterdurchschnittlich. Das Angebot lässt eine etwas unterdurchschnittliche Leistung erwarten, dessen Schwächen die Stärken leicht überwiegen. 20 % der maximal erreichbaren Punktzahl (= mangelhaft) Das Angebot erfüllt die qualitativen Anforderungen im Hinblick auf das Wertungskriterium gerade noch, lässt aber hinsichtlich dieses Kriteriums im Rahmen einer unterdurchschnittlichen Leistung deutliche Schwächen erwarten, die die Stärken des Angebots überwiegen. 0 % der maximal erreichbaren Punktzahl (= ungenügend) Das Angebot lässt im Hinblick auf das Wertungskriterium und seine qualitativen Anforderungen eine unzureichende Leistung mit erheblichen Mängeln und Schwächen erwarten. Die Darstellungen sind ungenügend bzw. unzureichend. Der Auftraggeber behält sich vor, halbe Punkte zu vergeben.

    15%
  • price

    Im Rahmen der Bewertung des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis (Pauschalfestpreis) die höchste Punktzahl (45 Punkte). Ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis von 130 % des günstigsten Preises erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert. Jedes Angebot mit einem Angebotspreis, der über 130 % des günstigsten Preises liegt, erhält 0 Punkte.

    45%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link