TED·373140-2026

Klempnerarbeiten für den Neubau der Grund- und Mittelschule Windischeschenbach

Bayern
Windischeschenbach, Germany·Veröffentlicht 1. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenKlempnerarbeitenOeffentlicher BauSchulbauSpenglerarbeitenHandwerk
Auftragswert
~€120k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
30. Juni 2026
-15 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Windischeschenbach schreibt die Klempnerarbeiten für den Neubau einer Grund- und Mittelschule aus. Das Projekt umfasst den Teilabbruch eines Bestandsgebäudes aus den 1970er-Jahren und die Errichtung eines neuen Schulgebäudes. Die Arbeiten sind als Einzelgewerk ausgeschrieben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Windischeschenbach beabsichtigt den Neubau der Grund- und Mittelschule in Windischeschenbach. Bei der Grund- und Mittelschule handelt sich um ein 3-geschossiges Gebäude, welches aus einem Alt- und einem Neubau besteht. Im südlichen Teil befindet sich der 1955 und 1965 erbaute Altbau mit voll ausgebautem Kellergeschoss. Im nördlichen Teil grenzt der im Jahr 1970 erbaute Neubau an. Hier ist eine Unterkellerung nur im nordöstlichen Teil vorhanden. Es wird beabsichtigt, das Gebäude aus den 70er-Jahren komplett abzubrechen (ausschließlich Technikraum im UG). Der Altbau (laufender Schulbetrieb) bleibt bestehen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Windischeschenbach plant den Neubau ihrer Grund- und Mittelschule und sucht hierfür einen Fachbetrieb für Klempnerarbeiten. Das Bauvorhaben beinhaltet den Abriss eines Gebäudeteils aus den 1970er-Jahren, während ein älterer Gebäudeteil aus den 1950er/60er-Jahren erhalten bleibt und weiter genutzt wird. Als Klempner sind Sie für die fachgerechte Ausführung der Spenglerarbeiten am Neubau zuständig. Da es sich um ein öffentliches Bauprojekt handelt, müssen Bieter die gesetzlichen Anforderungen an Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen. Der Auftrag wird rein nach dem Preis vergeben.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98.c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Neubau Grund- und Mittelschule Windischeschenbach - Klempnerarbeiten

Alle nötigen Informationen können dem Ausschreibung-LV und den Vergabeunterlagen entnommen werden.

CPV 45261300Frist 30. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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