Bauüberwachung für den Neubau eines Gleichrichterunterwerks im Glückstein-Quartier

Was wird ausgeschrieben
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH schreibt die Bauüberwachung für die Errichtung eines neuen Gleichrichterunterwerks zur Bahnstromversorgung im Glückstein-Quartier in Mannheim aus. Die Leistung umfasst die Leistungsphase 8 gemäß HOAI für zwei Standorte in Richtung Hochschule und Hauptbahnhof. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt die Errichtung eines Gleichrichterunterwerks zur Bahnstromversorgung der neuen Linien im Glückstein-Quartier einmal in der Richtung Hochschule und einmal in der Richtung Hauptbahnhof. Hierfür wird die Leistung der Bauüberwachung (LPH 8) benötigt.
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH sucht einen Dienstleister für die Bauüberwachung beim Bau eines neuen Gleichrichterunterwerks in Mannheim. Ein Gleichrichterunterwerk ist eine technische Anlage, die den Strom für den Betrieb von Straßenbahnen umwandelt und bereitstellt. Die Aufgabe umfasst die sogenannte Leistungsphase 8, also die objektive Überwachung der Bauausführung vor Ort für zwei Standorte im Glückstein-Quartier. Da es sich um eine reine Preisvergabe handelt, ist ein effizientes Angebot entscheidend für den Zuschlag.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung gemäß § 21 AentG
- Eigenerklärung gemäß § 19 MiLoG
- Eigenerklärung gemäß § 21 SchwarzArbG
- Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen bei Vorliegen von Ausschlussgründen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruchgenommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind demAuftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt die Errichtung eines Gleichrichterunterwerks zur Bahnstromversorgung der neuen Linien im Glückstein-Quartier einmal in der Richtung Hochschule und einmal in der Richtung Hauptbahnhof. Hierfür wird die Leistung der Bauüberwachung (LPH 8) benötigt.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 22. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung