Metallbau- und Verglasungsarbeiten für Feuerwehrhaus und Bauhof Heitersheim

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Heitersheim schreibt Metallbau- und Verglasungsarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes und eines Bauhofs aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von Aluminium-Fenster- und Türelementen, Pfosten-Riegel-Fassaden sowie Sonnenschutzsystemen für beide Gebäude. Die Arbeiten sind Teil eines größeren Bauprojekts am nördlichen Stadtrand.
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Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Metallbau- und Verglasungsarbeiten für die beiden Massivgebäude. Bauhof: Alu-Fenster- und Türelemente außen ca. 34 Stk.in versch. Größen; Alu-Türelemente innen z. T. mit Brandschutz ca. 4 Stk.; Pfosten-Riegel-Fassade ca. 2,90 x 6,10 m; Sonnenschutz für o. g. Außenelemente Feuerwehr: Alu-Fenster- und Türelemente außen ca. 24 Stk.in versch. Größen; Alu-Türelemente innen z. T. mit Brandschutz und Brandschutz-Verglasung insg. ca. 15 Stk.; Pfosten-Riegel-Fassade ca. 6,40 x 5,95 m; Sonnenschutz für o. g. Außenelemente
Die Stadt Heitersheim baut ein neues Feuerwehrhaus sowie einen neuen Bauhof und sucht hierfür einen Fachbetrieb für Metallbau- und Verglasungsarbeiten. Der Auftrag umfasst die Ausstattung der beiden Massivgebäude mit Aluminium-Fenstern, Türen (teilweise mit Brandschutzanforderungen) sowie großflächigen Pfosten-Riegel-Fassaden inklusive Sonnenschutz. Die Arbeiten werden abschnittsweise ausgeführt, beginnend mit dem Bauhof und anschließend dem Feuerwehrgebäude. Es handelt sich um ein klassisches Gewerk im Bereich der Gebäudehülle für öffentliche Infrastrukturprojekte.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 122 GWB
- Ausschluss von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Ausschluss von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweis der Selbstreinigung bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Metallbau- und Verglasungsarbeiten für die beiden Massivgebäude. Bauhof: Alu-Fenster- und Türelemente außen ca. 34 Stk.in versch. Größen; Alu-Türelemente innen z. T. mit Brandschutz ca. 4 Stk.; Pfosten-Riegel-Fassade ca. 2,90 x 6,10 m; Sonnenschutz für o. g. Außenelemente Feuerwehr: Alu-Fenster- und Türelemente außen ca. 24 Stk.in versch. Größen; Alu-Türelemente innen z. T. mit Brandschutz und Brandschutz-Verglasung insg. ca. 15 Stk.; Pfosten-Riegel-Fassade ca. 6,40 x 5,95 m; Sonnenschutz für o. g. Außenelemente
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung