TED·444770-2026·Schließt in 28 Tagen

Neubau Außenanlagen für das Feuerwehrgerätehaus in Umkirch

Baden-Württemberg
Umkirch, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungGalabauAussenanlagenOeffentliche VerwaltungBauleistungenFeuerwehr
Auftragswert
~€225k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
27. Juli 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Umkirch schreibt die landschaftsgärtnerischen Arbeiten und die Gestaltung der Außenanlagen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses aus. Der Auftrag umfasst unter anderem die Baustelleneinrichtung, den Bau von Wegen und Terrassen sowie die Erstellung von Pflasterflächen. Die Arbeiten werden als ein Los vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Neubau Feuerwehrgerätehaus Umkirch - GaLaBau, Außenanlagen

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Umkirch sucht einen Fachbetrieb für die Gestaltung der Außenanlagen rund um das neu entstehende Feuerwehrgerätehaus. Zu den Aufgaben gehören die Einrichtung der Baustelle, der Bau von Wegen und Terrassen sowie das Verlegen von Pflasterbelägen. Es handelt sich um ein klassisches Bauprojekt im Bereich Garten- und Landschaftsbau, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der Erschließung von Außenflächen für öffentliche Gebäude mitbringen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Neubau Feuerwehrgerätehaus Umkirch - GaLaBau, Außenanlagen

- Aussenanlagen - Baustelleneinrichtung - Oberbau Deckschichten - Wege/Terrasse - Pflasterdecke

CPV 45112700Frist 27. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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