Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Wegener Massivhaus GmbH

Auftragswert

€5.0M

Zuschlag am

16. Juni 2026

TED·422120-2026

Neubau eines Studierendenwohnheims in Paderborn (Totalunternehmerleistungen)

Nordrhein-Westfalen
Paderborn, Germany·Veröffentlicht 19. Juni 2026
BauleistungenPlanungsleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenNeubauStudierendenwohnheimTotalunternehmerHochbauOeffentliche Auftraggeber
Auftragswert
€5.7M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Studierendenwerk Paderborn schreibt Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines Wohnheims am Vogeliusweg aus. Das Projekt umfasst die vollständige Planung und Errichtung von mindestens 46 Einzel-Apartments sowie 24 Fahrradstellplätzen. Die Vergabe erfolgt stufenweise.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes Vogeliusweg in Paderborn.

VergabeHero-Einschätzung

Das Studierendenwerk Paderborn plant den Neubau eines Studierendenwohnheims am Vogeliusweg, das mindestens 46 Einzel-Apartments und 24 Fahrradstellplätze bieten soll. Als Totalunternehmer übernimmt der beauftragte Partner sowohl die gesamte Planung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als auch die schlüsselfertige Bauausführung. Das Projekt wird stufenweise beauftragt, wobei neben dem Preis auch qualitative Aspekte wie das Baustellenlogistikkonzept und die Erfahrung des Projektteams in die Bewertung einfließen. Der geschätzte Auftragswert liegt bei rund 5,7 Millionen Euro.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Erfahrung des Projektleiters und Stellvertreters anhand vergleichbarer Neubau-Referenzprojekte
  • Nachweis von Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400) bei Referenzprojekten von mindestens 1,7 Mio. EUR netto
  • Erstellung eines auftragsbezogenen Baustellenlogistikkonzepts
  • Erstellung eines auftragsbezogenen Ausführungskonzepts
  • Einreichung einer Handskizze mit textlicher Erläuterung

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheims Paderborn

Das Studierendenwerk Paderborn beabsichtigt, auf dem Grundstück in Paderborn einen Neubau für ein Studierendenwohnheim zu errichten, welches sodann die postalische Anschrift Vogeliusweg 25a in 33100 Paderborn erhalten soll. Dieses Studierendenwohnheim soll mindestens 46 Einzel-Apartments sowie 24 Fahrradstellplätze aufweisen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI 2021 für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI 2021 für die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) des Studierendenwohnheims Vogeliusweg. Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, (im Folgenden nur "HOAI") (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Ferner hat der Auftragnehmer die Leistungen der Leistungsphase 9 analog HOAI (Grundleistungen einschließlich Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist) zu erbringen. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäude sowie die Abnahme müssen spätestens zum 20.10.2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen (Anlage 807) in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fördermittelbescheids gültigen Fassung zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802); - Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025 (FRL öff Wohnen NRW 2025) (Anlage 807); - Planunterlagen: -- Anlage 810_B-Plan 60 PB; -- Anlage 811_Lageplan; -- Anlage 812_Lage- u. Höhenplan; -- Anlage 813_Auszug Kanalkataster; -- Anlage 814_Geotechnischer Bericht; -- Anlage 815_Bauvoranfrage; -- Anlage 816_Vorbescheid; -- Anlage 817_Rahmenterminplan. - Bilder Baufeld: -- Anlage 840_01_Ansicht Baufeld_Perspektive 1; -- Anlage 840_02_Ansicht Baufeld_Perspektive 2; -- Anlage 840_03_Ansicht Baufeld_Perspektive 3; -- Anlage 840_04_Ansicht Baufeld_Perspektive 4; -- Anlage 840_05_Ansicht Baufeld_Perspektive 5. - Totalunternehmervertrag (Anlage 907).

CPV 45000000, 45214700, 71320000
Bewertung

Zuschlagskriterien

6 Kriterien
  • quality

    Bewertet wurde die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gemeinsam Projektteam) anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekts für ein Bauwerk (Neubau). Der Bieter hatte für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt für ein Bauwerk (Neubau) mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters waren jeweils wie folgt: (i.) Das persönliche Referenzprojekt musste die Erbringung von Totalunternehmerleistungen (Neubau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - schlüsselfertiger Bau (Neubau); - die Planungsleistungen für mindestens die Leistungsbilder der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 3 sowie Fachplanung Tragwerksplanung, umfassten jeweils mindestens die Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI; - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet. - Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Vergabeverfahren (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt); - das persönliche Referenzprojekt weist eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 900 m² auf; - das persönliche Referenzprojekt umfasst mindestens 1.700.000,- EUR (netto) Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet). Erfüllte nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führte dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet wurden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hatte dabei in Form einer Liste je persönlichen Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters (bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter); - Bezeichnung des von dem Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiter) persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Totalunternehmerleistungen des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Gegenstand der Leistungen waren Totalunternehmerleistungen mit mindestens folgendem Inhalt: -- Schlüsselfertiger Bau (Neubau); -- Planungsleistungen für mindestens die Leistungsbilder der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 3 sowie Fachplanung Tragwerksplanung, jeweils mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI; -- Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Vergabeverfahren (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt); -- Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von mindestens 900 m². -- das persönliche Referenzprojekt umfasst mindestens 1.700.000,- EUR (netto) Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet); -- Art der Nutzung - die Totalunternehmerleistungen betrafen die Planung und den Bau eines Studierendenwohnheims oder Hotels oder Altenheims oder Jugendherberge. (ii.) Die Bewertungssystematik war sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 1.873 m² = 5 Punkte. = 900 m² = 0 Punkte. < 900 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 900 m² und 1.873 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 1.386,5 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. Fortsetzung folgt als weiteres Kriterium (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" betrug einheitlich 40 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

    20%
  • quality

    Fortsetzung: 2. Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts: >= 3.700.000,- EUR (netto) = 5 Punkte. = 1.700.000,- EUR (netto) = 0 Punkte. < 1.700.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 1.700.000,- EUR (netto) und 3.700.000 EUR (netto) liegen, wurden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts von 2.700.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. 3. Art der Nutzung - die Totalunternehmerleistungen betrafen die Planung und den Bau eines Studierendenwohnheims oder Hotels oder Altenheims oder Jugendherberge - Studierendenwohnheim bzw. Hotel bzw. Altenheim bzw. Jugendherberge = 1 Punkt. - Kein Studierendenwohnheim bzw. kein Hotel bzw. kein Altenheim bzw. keine Jugendherberge = 0 Punkte. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.), die Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (2.) und die Art der Nutzung (3.) wurden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können insgesamt 11,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 1,00) erzielt werden. Mindestanforderung an die Punktzahl: Der Bieter musste für den benannten Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einreichen, mit welchem er jeweils mindestens 5,00 Punkte erzielt. Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter konnte für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 44 Punkte erzielen; das heißt 88 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter konnte in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte wurden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 0,4546 multipliziert. Das Ergebnis wurde mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Zur Bewertung hatte der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt waren zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter waren jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet wurden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten projektverantwortlichen Projektleiter und den benannten stellvertretenden Projektleiter zu erbringen. Der benannte Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter darf nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Totalunternehmervertrag (Anlage 907) verwiesen. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" betrug einheitlich 40 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

    0%
  • quality

    Bewertet wurde ein vom Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Baustellenlogistikkonzept. In dem auftragsbezogenen Baustellenlogistikkonzept hatte der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen textlich darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das übergeordnete Ziel einer möglichst reibungslosen Baulogistik sicherzustellen; (0 bis 5 Bewertungspunkte). Dabei hatte der Bieter insbesondere darauf einzugehen, wie die Nutzbarkeit der umliegenden Gebäude, einschließlich Personen- und Lieferverkehr, während der Bauausführung sichergestellt wird, und wie die Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen dauerhaft gewährleistet bzw. welche tragfähigen temporären Alternativen vorgesehen werden. Das Baustellenlogistikkonzept durfte einen textlichen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben ab Seite 3 blieben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite blieb bei der Bewertung unberücksichtigt. Der Bieter hatte das Baustellenlogistikkonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das Baustellenlogistikkonzept war vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wurde von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter sollte das Baustellenlogistikkonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 602_ Baustellenlogistikkonzept. Soweit das Baustellenlogistikkonzept fehlte, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich gewesen. Im Falle der Auftragserteilung war der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Baustellenlogistikkonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht hat. Die in dem Baustellenlogistikkonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Baustellenlogistikkonzept ist durch die Auftragserteilung als Anlage 602 Vertragsbestandteil geworden. HINWEIS: Die Bewertungspunkte wurden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2. Maximal konnten in diesem Zuschlagskriterium 10 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Baustellenlogistikkonzept" betrug 10 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

    5%
  • quality

    Bewertet wurde ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hatte der Bieter textlich anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das folgende Ziel bestmöglich zu erreichen: - so zu planen und auszuführen, dass möglichst ein geringer Energieverbrauch (bei verkehrsüblichem Nutzerverhalten) während der Betriebsphase erreicht wird . (Unterkriterium 1: 0 bis 5 Bewertungspunkte). - So zu planen und auszuführen, dass eine kostenoptimierte Unterhaltung des Gebäudes erreicht wird. (Unterkriterium 2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Der Bieter hatte zur Nachvollziehbarkeit folgende Unterlagen einzureichen: -- Eine (1) Kurzbeschreibung der vorgesehenen Anlagen in den Bereichen Heizung, Warmwasser und Lüftung (maximal eine (1) Seite je Bereich); sowie -- drei (3) getrennte Funktionsschema, und zwar jeweils eines für die Bereiche Heizung, Warmwasser und Lüftung. Die drei Funktionsschemata waren jeweils als PDF im Format max. DIN A3 (alternativ zwei PDF-Seiten DIN A4) einzureichen. Eine detailplanerische Ausarbeitung war nicht erforderlich; es genügte eine schematische Darstellung der Funktionsabläufe. Die Unterlagen dienten der Bewertung des Unterkriteriums 2. Das Ausführungskonzept war je Unterkriterium einen textlichen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 blieben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite blieb bei der Bewertung unberücksichtigt. Dabei hatte der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1"; "Unterkriterium 2.2"). Der Bieter hatte die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 2.1; und dann 2.2). Der Bieter hatte das Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das Ausführungskonzept war vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wurde von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter sollte das Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 603_Ausführungskonzept. Soweit das Ausführungskonzept fehlte, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich gewesen. Im Falle der Auftragserteilung war der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht hat. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept ist durch die Auftragserteilung als Anlage 603 Vertragsbestandteil geworden. HINWEIS: Die Bewertungspunkte wurden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 3. Maximal konnten in diesem Zuschlagskriterium 30 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" betrug 30 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprachen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wurde die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

    15%
  • quality

    Bewertet wurde eine von dem Bieter einzureichende Handskizze nebst textlicher Erläuterungen. Die Handskizze durfte nicht das Niveau einer Grundleistung im Sinne der HOAI erreichen, sondern dient der anschaulichen Darstellung konzeptioneller Überlegungen des Bieters. Der Bieter hatte darzustellen, mit welchen gestalterischen und funktionalen Ansätzen er im Falle der Auftragserteilung vorgehen wird, damit sich das Gebäude in die nähere Umgebung bestmöglich einfügt und architektonisch mit Blick auf die Gebäudeform und die Fassade eine möglichst hohe ästhetische Anmutung bietet. Die Handskizze durfte einen grafischen und textlichen Umfang von maximal drei (3) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Grafiken und Angaben ab Seite 4 blieben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite blieb bei der Bewertung unberücksichtigt. Soweit die Handskizze fehlte, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich gewesen. Die Handskizze war als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Die Handskizze war vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wurde von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter sollte die Handskizze wie folgt bezeichnen: Anlage 604_Handskizze. Im Falle der Auftragserteilung war der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seiner Handskizze zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht hat. Die in der Handskizze enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Die Handskizze ist durch die Auftragserteilung als Anlage 604 Vertragsbestandteil geworden. HINWEIS: Die Bewertungspunkte wurden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 4. Maximal konnten in diesem Zuschlagskriterium 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Baustellenlogistikkonzept" betrug 20 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprachen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

    10%
  • price

    Der wertungsrelevante Preis (P) war der Gesamtangebotspreis (brutto) entsprechend der Anlage 803 "Preisblatt".

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 16. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Wegener Massivhaus GmbH · €5.0M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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