Neubau eines Regionalen Gesundheitszentrums (RGZ) in Lehrte als Totalunternehmer
Was wird ausgeschrieben
Die Klinikum Region Hannover GmbH plant den schlüsselfertigen Neubau eines Regionalen Gesundheitszentrums auf dem Gesundheitscampus in Lehrte. Das Projekt umfasst die Planung und Errichtung eines funktionsfähigen Gebäudes zur sektorenübergreifenden medizinischen Versorgung. Die Vergabe erfolgt als Totalunternehmerleistung zu einem Pauschalfestpreis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des finalen schlüsselfertigen Angebotes und (im Auftragsfalle) des Bauvertrages ist es daher ein schlüsselfertiges, vollständiges, betrieblich und technisch uneingeschränkt funktionsfähiges, nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein wandfreies und abnahmefähiges Werk zum Pauschalfestpreis und im vereinbarten Zeitrahmen zu erstellen.
Die Klinikum Region Hannover GmbH schreibt den schlüsselfertigen Neubau eines Regionalen Gesundheitszentrums (RGZ) in Lehrte aus. Ziel des Projekts ist es, ambulante und stationäre medizinische Leistungen an einem modernen Standort zu bündeln, um die Gesundheitsversorgung in der Region langfristig zu sichern. Als Totalunternehmer übernimmt der beauftragte Partner dabei sowohl die Planung als auch die bauliche Umsetzung des Gebäudes zu einem festen Preis. Das Vorhaben ist Teil der übergeordneten Medizinstrategie 2030 des Auftraggebers, die auf eine effiziente und bedarfsorientierte Patientenversorgung setzt.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
- Beachtung der Regelungen zur Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A
- Fähigkeit zur schlüsselfertigen Erstellung nach anerkannten Regeln der Technik
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus § 6e EU VOB/A. Auf die Selbstreinigung sowie die Dauer der Ausschlussgründe nach § 6f EU VOB/A wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) 1Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. 2Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) 1Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. 2Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. 3Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. 4Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. 5Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. 6Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) 1Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. 2Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb entsprechend.
Aufteilung in Lose
1 LotAuf dem Gesundheitscampus Lehrte plant die Klinikum Region Hannover GmbH (KRH) die Realisierung eines Neubaus für ein Regionales Gesundheitszentrum (RGZ). Gemäß der Medizinstrategie 2030 werden durch das RGZ ambulante und stationäre Leistungen an einem Standort vereint, sodass eine bedarfsorientierte und sektorenübergreifende Versorgung möglich ist. Das Hauptprojektziel ist die wirtschaftliche Errichtung des Neubaus RGZ unter Berücksichtigung terminlicher und qualitativer Vorgaben. Ziel ist zudem die schlüsselfertige Errichtung eines funktionalen Neubaus nach den aktuellen gesetzlichen und technischen Anforderungen im vorgegebenen Kostenrahmen. Der Standort des geplanten RGZ Neubaus befindet sich im nordöstlichen Bereich auf dem Gesundheitscampus des Krankenhauses in Lehrte mit Zufahrt von der Straße "Am Stadtpark". Das mögliche Baufeld befindet sich auf der Fläche des ehemaligen Hubschrauberlandeplatzes. Der Neubau des RGZ unterliegt einer engen Budgetierung. Vor diesem Hintergrund wird durch die KRH GmbH ein zur Verfügung stehendes Gesamtprojektbudget von 23,5 Mio. EUR brutto vorgegeben, welche zwingend einzuhalten ist. Im Zuge des Verhandlungsverfahrens ist durch die Bieter die Umsetzung des vorgegebenen Raumprogramms sowie der qualitativen Vorgaben der FLB unter Einhaltung der vor-gegebenen Kostenobergrenze zu verifizieren und eine erweiterte Machbarkeitsstudie zu erstellen. Sollte in deren Ergebnis die Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung der Vorgaben nicht nachgewiesen werden können, ist bieterseits nachvollziehbar darzustellen, welche Flächen des Raumprogramms unter Berücksichtigung der qualitativen Vorgaben der FLB sowie der vorgegebenen Kostenobergrenze umsetzbar sind. Hierbei ist die AG-seitige Priorisierung zwingend zu beachten. Das Baufeld ist verkehrstechnisch und infrastrukturell erschlossen und verfügt über eine auskömmliche Baustelleneinrichtungsfläche. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass der Neubau des RGZ hinsichtlich der Erschließung autark zu planen und auszuführen ist. In Abstimmung mit dem Nutzer wurde die Erstellung eines Versorgungskonzepts und eines Raumprogramms beauftragt. Die entsprechenden Ergebnisse liegen den Vergabe-unterlagen bei. Darüber hinaus sind im weiteren Verlauf sind die funktionalen Anforderungen gemäß Raumtypenbuch und der FLB zu berücksichtigen. Das Raumprogramm dient als Vorgabe zu Planungsinhalten. Demnach sind im Neubau des RGZ unter anderem folgende Nutzungen zu integrieren: - Arzt-Praxen - Stationäre Betten - Dialyse - klinische Ambulanzen - OP-Säle (3 Stck.) - Pflege mit ambulanten Aufenthalt - Physiotherapie - Sanitätshaus - - Verwaltung/Management - Ver- und Entsorgung - Serviceeinrichtungen Insgesamt sind 3.136 m² NUF in der Planung und Ausführung durch den AN zu realisieren. Die gemäß Versorgungskonzept durch die KRH GmbH betriebenen Flächen sind dabei zwingend und die externen Flächen nach Möglichkeit im Kostenrahmen umzusetzen. Die Projektrealisierung steht unter einem Finanzierungsvorbehalt und steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln.
Zeitplan
- 1. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung