Neubau eines Interimsgebäudes für die Christina-Grundschule

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Pulheim schreibt den Neubau eines Interimsgebäudes für die Christina-Grundschule als Generalunternehmerleistung aus. Das Gebäude umfasst vier Klassenräume sowie eine WC-Anlage. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.
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Errichtung eines Interimsgebäude für die Christina Grundschule als GU-leistung
Die Stadt Pulheim plant die Errichtung eines Interimsgebäudes für die Christina-Grundschule, um kurzfristig zusätzlichen Platz zu schaffen. Der Auftrag wird als Generalunternehmerleistung vergeben, was bedeutet, dass ein Unternehmen die gesamte Planung und Ausführung der Bauarbeiten übernimmt. Das Gebäude soll vier Klassenräume sowie eine zugehörige WC-Anlage umfassen. Da es sich um eine Interims-Lösung handelt, liegt der Fokus auf einer zügigen Umsetzung.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123 GWB (Ausschlussgründe)
- Nachweis der Eignung gemäß § 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Einhaltung der Anforderungen gemäß § 16a EU VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
nationale sondergesetzliche Ausschlussgründe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB § 123 Abs. 1 Nrn. 2, 3 GWB § 123 Abs. 1 Nrn. 4, 5 GWB § 123 Abs. 1 Nrn. 6, 7, 8, 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB § 16a EU VOB/A
Aufteilung in Lose
1 LotInterimsgebäude mit 4 Klassenräume und WC Anlage
Zeitplan
- 16. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung