Neubau eines Hafens für die Fahrgastschifffahrt (Hafen Steinmole) - Los 01: Baufeldfreimachung
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Waren (Müritz) schreibt die Baufeldfreimachung für den Neubau eines Hafens an der Steinmole aus. Ziel ist die Erweiterung des Hafenbeckens durch eine neue Mole, um die Anlegekapazitäten für die Fahrgastschifffahrt zu erhöhen. Das Projekt dient der Entlastung des bestehenden Stadthafens.
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Los 01 - Baufeldfreimachung
Die Stadt Waren an der Müritz plant den Neubau eines Hafens für die Fahrgastschifffahrt an der Steinmole, um die Kapazitäten zu erweitern und den Stadthafen zu entlasten. Bei diesem Auftrag handelt es sich um das erste Los, welches die Baufeldfreimachung umfasst – also die Vorbereitung des Geländes für die eigentlichen Bauarbeiten. Das Projekt beinhaltet den Bau einer neuen Mole zur Erweiterung des Hafenbeckens. Interessierte Unternehmen müssen die gesetzlichen Ausschlussgründe nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beachten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Selbstreinigung nachweisen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB beachten
- Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB bei Bedarf
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Ein Unternehmen wird nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Nachforderungen erfolgen gemäß § 16a EU Absatz 1 VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Waren beabsichtigt die Planung und Realisierung zum Neubau eines Hafens für die Fahrgastschifffahrt und Freiflächengestaltung an der Steinmole in Waren (Müritz). Der Neubau, der Hafenanlagen besteht darin durch eine vorgestreckte Mole auf der westlichen Seite das vorhandene Hafenbecken zu erweitern und die Anlegebedingungen zu verbessern, gleichzeitig damit die Anlegekapazität für die Fahrgastschifffahrt zu erhöhen, um den Stadthafen von der Fahrgastschifffahrt zu entlasten. Dafür sind die Kaianlagen zu ertüchtigen bzw. zu erneuern und deren Ver- und Entsorgungseinrichtungen komplett neu aufzubauen. Die Oberfläche der Geh- und Flanierbereiche sowie die Gestaltung der Funktionsräume und der Freianlagen im gesamten Hafengebiet sind umfassend zu erneuern und damit neu zu prägen. Aufgabenstellung: - Rückbau Kai-Kante (Stahl) - Rückbau Kai-Kante (Beton) - Ausbau Natursteinpflaster einschließlich Reinigung und Transport zum Lagerplatz des AG - Rückbau Betonpflaster - Rückbau wasserseitige Bauteile wie Dalben, Bojen, usw. - Rückbau von Ausstattungsobjekten (Bänke, Flächenpoller, Beleuchtung, usw.) - Abtrag Oberboden - Abtrag Uferbefestigung als Steinschüttung - Rückbau frostunempfindlichen Schichten
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung