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Neubau eines Feuerwehrhauses in Achberg als Totalunternehmerleistung

Gemeinde AchbergAchberg, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€2.8M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
27. Juli 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Achberg schreibt die Totalunternehmerleistungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit vier Stellplätzen aus. Der Auftrag umfasst sämtliche Planungsleistungen gemäß HOAI sowie die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes inklusive Fahrzeughalle, Sozial- und Verwaltungsräumen sowie Werkstatt. Das Projekt befindet sich im Landkreis Ravensburg.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses in Achberg.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Achberg plant den Neubau eines Feuerwehrhauses in Achberg-Esseratsweiler. Gesucht wird ein Totalunternehmer, der sowohl die gesamte Planung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als auch die bauliche Umsetzung übernimmt. Das neue Gebäude soll vier Stellplätze für Einsatzfahrzeuge, Räume für die Ausbildung und Verwaltung sowie eine Werkstatt und Lagerflächen bieten. Da es sich um eine Totalunternehmerleistung handelt, liegt die Verantwortung für Planung und Bau in einer Hand. Bieter müssen unter anderem ein Ausführungskonzept und einen planerischen Vorentwurf einreichen.

BauleistungenPlanungsleistungenÖffentliche VerwaltungFeuerwehrhausTotalunternehmerHochbauOeffentliche VerwaltungPlanung Und Bau
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Einreichung eines auftragsbezogenen Ausführungskonzepts
  • Einreichung eines planerischen Vorentwurfs

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 6e Abs. 1 VOB/A-EU). Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (§ 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 VOB/A) betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt-und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. § 16a EU Abs. 2 Sätze 3 bis 5 VOB/A gilt nicht. Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber und Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A). Aufklärung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Widersprüchen in den eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten Aufklärungen durchzuführen. Im Rahmen der Aufklärung können Bewerber oder Bieter aufgefordert werden, ihre Angaben zu erläutern, zu bestätigen oder zu präzisieren, soweit dadurch keine nachträgliche Änderung des Teilnahmeantrags oder Angebots erfolgt. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen der Aufklärung weitere Unterlagen oder Nachweise zur Plausibilisierung der gemachten Angaben anzufordern, sofern dies zur sachgerechten Beurteilung erforderlich ist. Erfolgt gar keine oder keine fristgerechte oder keine ausreichende Mitwirkung im Rahmen der Aufklärung oder bleiben Zweifel des Auftraggebers trotz Aufklärung bestehen, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen werden. Die Aufklärung erfolgt in Textform über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Antworten sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Achberg

Die Gemeinde Achberg plant den Neubau eines Feuerwehrhauses mit 4 Stellplätzen auf dem Flurstück 185/54 an der Liebenweiler Straße in Achberg-Esseratsweiler im Landkreis Ravensburg. Das Feuerwehrhaus soll eine Fahrzeughalle, Räume für die Einsatz- und Übungsabwicklung sowie Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung und eine Werkstatt sowie einen Lagerraum enthalten. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI 2021 für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI 2021 für die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) eines Feuerwehrhauses in Achberg. Hierfür sind alle weiteren für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Ferner hat der Auftragnehmer die Leistungen der Objektbetreuung im Sinne der Leistungsphase 9 analog HOAI 2021 (Grundleistungen einschließlich Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist) zu erbringen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen bis Ende September des Jahres 2029 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV) in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fördermittelbescheids gültigen Fassung zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen (Anlage 807). Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung bestehend aus: Raumprogramm (Anlage 802a) und Organigramm (Anlage 802b); sowie den weiteren Unterlagen: - Fördermittelbestimmungen Feuerwehrwesen (Anlage 807); - Handreichung zu den Fördermittelbestimmungen Feuerwehrwesen (Anlage 807a); - Lageplan (Anlage 811); - Geotechnischer Bericht (Anlage 814); - orientierende abfallrechtliche Bodenuntersuchungen mit Verwertungs-/ Entsorgungskonzeption (Anlage 815); - Totalunternehmervertrag (Anlage 907).

CPV 45000000, 71320000
Bewertung

Zuschlagskriterien

6 Kriterien
  • quality

    Beginn der Fortsetzung***: (ii.) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 750 m² = 5 Punkte; = 400 m² = 0 Punkte; < 400 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 400 m² und 750 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 575 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.1) Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters: >= 1.800.000,- EUR (netto) = 5 Punkte; = 1.000.000,- EUR (netto) = 0 Punkte; < 1.000.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 1.000.000,- EUR (netto) und 1.800.000 EUR (netto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts von 1.400.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.2) Baukosten (Kostengruppe 400) des persönlichen Referenzprojekts des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT): >= 480.000,- EUR (netto) = 5 Punkte; = 200.000,- EUR (netto) = 0 Punkte; < 200.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Baukosten (Kostengruppe 400) des persönlichen Referenzprojekts des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) zwischen 200.000,- EUR (netto) und 480.000 EUR (netto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Baukosten (Kostengruppe 400) des persönlichen Referenzprojekts des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) von 340.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) und die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (2.1) bzw. Baukosten (Kostengruppe 400) des persönlichen Referenzprojekts des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) (2.2) werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden. Mindestanforderung: Der Bieter muss mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einreichen, mit welchem er mindestens 4,00 Punkte erzielt. Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 30 Punkte erzielen; das heißt 60 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 5,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters und des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) mit dem Gewichtungsfaktor 0,0834 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und den benannten stellvertretenden Projektleiter sowie den benannten des persönlichen Referenzprojekts des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) zu erbringen. Der benannte Projektleiter, der stellvertretende Projektleiter und der benannte Verantwortliche für die technischen Anlagen (HLS und ELT) darf nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Totalunternehmervertrag (Anlage 907) verwiesen. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Verantwortliche für die technischen Anlagen (HLS und ELT) mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Verantwortlicher für die technischen Anlagen (HLS und ELT) angeboten worden wäre. Ende der Fortsetzung***

    0%
  • quality

    Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) (gemeinsam Projektteam) anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten für ein Bauwerk (Neubau). Der Bieter hat für das einzusetzende Projektteam je Person mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt für ein Bauwerk (Neubau) mit dem Angebot einzureichen, welches die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. c) Der Verantwortliche für die technischen Anlagen (HLS und ELT) muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Verantwortlicher für die technischen Anlagen (HLS und ELT), als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter mit Verantwortung für die technischen Anlagen (HLS und ELT) geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters, an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) sind jeweils wie folgt: (i.) Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Bauleistungen für einen Neubau umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - schlüsselfertiger Neubau von kommunalen Betriebsgebäuden, zum Beispiel Einsatz-, Bereitschafts- oder Funktionsgebäude (etwa Feuerwehrhäuser, Rettungswachen, Bauhöfe oder vergleichbare kommunale Betriebsgebäude); - Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren; - das persönliche Referenzprojekt weist eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 400 m² auf; - das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters umfasste mindestens 1.000.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeit-punkt der Kostenfeststellung; - das persönliche Referenzprojekt des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) umfasste mindestens 200.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 400 zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung. Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters (bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT); - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter); - Rolle des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) in dem persönlichen Referenzprojekt (Verantwortlicher für die technischen Anlagen (HLS und ELT), Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter mit Verantwortung für die technischen Anlagen (HLS und ELT); - Bezeichnung des von dem Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiter bzw. Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT)) persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Bauleistungen des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter bzw. der Verantwortliche für die technischen Anlagen (HLS und ELT) als Verantwortlicher oder als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter mit Verantwortung für die technischen Anlagen (HLS und ELT)) geleitet hat, ausgeführt hat; - Gegenstand der Leistungen waren Bauleistungen mit mindestens folgendem Inhalt: o Schlüsselfertiger Neubau von kommunalen Betriebsgebäuden, zum Beispiel Einsatz-, Bereitschafts- oder Funktionsgebäude (etwa Feuerwehrhäuser, Rettungswachen, Bauhöfe oder vergleichbare kommunale Betriebsgebäude); o Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem gegenständlichen Verfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ); o Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von mindestens 400 m²; o das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters umfasste mindestens 1.000.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung; o das persönliche Referenzprojekt des Verantwortlichen für die technischen Anlagen (HLS und ELT) umfasste mindestens 200.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 400 zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung. Fortsetzung folgt***

    5%
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    Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" (0 bis 5 Bewertungspunkte). In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das übergeordnete Ziel der termingerechten Bauleistungen sicherzustellen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Angaben: Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der Bieter möglichst viele vergleichbare Leistungen bereits erbracht hat, sei es - selbst; - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren angebotene Mitglieder der Bietergemeinschaft; oder - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren vorliegend angebotene Unterauftragnehmer. Daher soll der Bieter darauf eingehen, welche Unternehmen für welche Leistungen vorgesehen sind und inwieweit der Auftragnehmer mit diesen Unternehmen in der Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, damit vorliegend das übergeordnete Ziel der termingerechten Bauleistungen sichergestellt wird. Das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" darf einen textlichen und ggf. grafischen Umfang von maximal drei (3) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben und ggf. Grafiken ab Seite 4 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Der Bieter hat das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" ist von dem Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" wie folgt bezeichnen: Anlage 602_Ausführungskonzept_Termingerechte Bauleistung. Sollte das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts "Termingerechte Bauleistung" zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept "Termingerechte Bauleistung" wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 602 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 1. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 5,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.

    5%
  • quality

    Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichender planerischer Vorentwurf für das geplante Feuerwehrhaus. Der planerische Vorentwurf muss die für eine Vorlage bei dem Fördermittelgeber erforderlichen Angaben zu Funktion, Flächen und konzeptioneller Ausgestaltung enthalten. Der Bieter hat dabei die Fördermittelbestimmungen Feuerwehrwesen (Anlage 807) in seinem planerischen Vorentwurf zu berücksichtigen. In dem planerischen Vorentwurf hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die folgende Ziele bestmöglich zu erreichen: - Der Bieter hat den planerischen Entwurf so auszugestalten, dass auf dem zur Verfügung gestellten Baugrundstück eine bestmöglich funktionsgerechte und auf die spezifischen Anforderungen des Feuerwehrbetriebs abgestimmte Lösung entsteht. Ziel ist es, die wesentlichen Funktions- und Betriebsabläufe - insbesondere Alarmabläufe, Wegebeziehungen, die Anordnung der Fahrzeughalle sowie die Zuordnung von Einsatz-, Funktions- und Nebenbereichen - so zu organisieren, dass bestmöglich ein reibungsloser sowie sicherer Betrieb gewährleistet ist. (Unterkriterium 1: 0 bis 5 Bewertungspunkte). - Der Bieter hat den planerischen Vorentwurf so auszugestalten, dass eine gestalterisch bestmögliche, dem Nutzungszweck angemessene architektonische Lösung entsteht, die sich unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen bestmöglich in die nähere Umgebung einfügt. (Unterkriterium 2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Formale Anforderungen an den planerischen Vorentwurf Der planerische Vorentwurf muss aus textlichen Ausführungen zu den Unterkriterien 1 bis 2 sowie zeichnerischen Darstellungen bestehen. Die Bewertung des planerischen Vorentwurfs erfolgt auf Grundlage der eingereichten textlichen und zeichnerischen Unterlagen. - Die textlichen Ausführungen dürfen einen Umfang von jeweils drei (3) DIN-A4 Seiten je Unterkriterium nicht überschreiten. Angaben, die darüber hinausgehen (ab jeweils der Seite vier (4), bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. - Maßgeblich ist, dass der Vorentwurf die zur Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlichen Inhalte abbildet. Zudem muss der Vorentwurf die für eine Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlichen Angaben zu Funktion, Flächen und konzeptioneller Ausgestaltung enthalten. Der Bieter hat dabei die Fördermittelbestimmungen Feuerwehrwesen (Anlage 807) in seinem planerischen Entwurf zu berücksichtigen. - Die zeichnerischen Darstellungen müssen mindestens einen Lageplan, die Grundrisse der wesentlichen Ebenen, mindestens einen Schnitt sowie mindestens eine Ansicht umfassen. - Die zeichnerischen Darstellungen sind so auszugestalten, dass die konzeptionellen Ansätze des Entwurfs im Hinblick auf die Unterkriterien 1 bis 2 abgebildet werden. - Die zeichnerischen Darstellungen sind in folgenden Maßstäben einzureichen: o Lageplan: Maßstab 1:500; o Grundrisse, Schnitte und Ansichten: Maßstab 1:200. - Der Bieter hat den planerischen Vorentwurf als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form über die auf der E-Vergabeplattform vorgesehenen Funktion einzureichen. Der planerische Vorentwurf ist von dem Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll die Unterlagen, die er mit dem planerischen Vorentwurf einreicht wie folgt bezeichnen: Anlage 603_Planerischer Vorentwurf. Werden mehrere Dateien eingereicht, sind diese fortlaufend und eindeutig zu benennen, zum Beispiel: - Anlage 603_Planerischer Vorentwurf_[Name des Bieters]01_Textteil; - Anlage 603_Planerischer Vorentwurf[Name des Bieters]02_Lageplan; - Anlage 603_Planerischer Vorentwurf[Name des Bieters]03_Grundrisse; - Anlage 603_Planerischer Vorentwurf[Name des Bieters]_04_Schnitt_Ansicht. Sollte der planerische Vorentwurf fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die zu erbringenden Leistungen auf Grundlage seines planerischen Vorentwurfs weiterzuentwickeln, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem planerischen Vorentwurf enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Der planerische Vorentwurf wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 603 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Das Unterkriterium 1 wird mit dem Gewichtungsfaktor 6 multipliziert. Ein Bieter kann daher maximal 30 qualitative Leistungspunkte (5 Bewertungspunkte x 6) in dem Unterkriterium 1 erzielen. Das Unterkriterium 2 wird multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2. Ein Bieter kann daher maximal 10 qualitative Leistungspunkte (5 Bewertungspunkte x 2) erzielen in dem Unterkriterium 2. Die erzielten qualitativen Leistungspunkte in dem Unterkriterium 1 und dem Unterkriterium 2 werden addiert. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 40,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden (30 qualitative Leistungspunkte + 10 qualitative Leistungspunkte). Fortsetzung folgt***

    40%
  • quality

    Beginn der Fortsetzung***: Zur Vergütung des planerischen Vorentwurfs Der planerische Vorentwurf, der mit dem (indikativen) Erstangebot eingereicht wird, wird je Bieter einmalig in Höhe von 10.000,- Euro (brutto) pauschal vergütet. Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche hat der jeweilige Bieter den planerischen Vorentwurf unter Berücksichtigung der in dem Verhandlungsgespräch erteilten Hinweise und Anmerkungen des Auftraggebers zu überarbeiten und mit dem endgültigen Angebot vollständig einzureichen. Der mit dem endgültigen Angebot eingereichte überarbeitete planerische Vorentwurf wird je Bieter zusätzlich einmalig in Höhe von 5.000,- Euro (brutto) pauschal vergütet. Hinweis: Die Vergütung des planerischen Vorentwurfs soll den im Rahmen der Angebotserstellung entstandenen planerischen Aufwand angemessen ausgleichen. Im Falle der Erteilung des Zuschlags auf das endgültige Angebot des Bestbieters erfolgt keine gesonderte Auszahlung der Vergütung des planerischen Vorentwurfs an den Bestbieter; der entsprechende Aufwand ist mit der in dem Totalunternehmervertrag (Anlage 907) vorgesehenen Vergütung abgegolten. Für Einzelheiten wird auf den Totalunternehmervertrag (Anlage 907) verwiesen. Ende der Fortsetzung***

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    Wertungsrelevanter Preis (P) = Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 803 "Preisblatt"

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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