TED·483015-2026·Schließt in 32 Tagen

Neubau eines Brückenbauwerks (BW 7.01d) im Zuge der A 39

Niedersachsen
Hannover, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturBrueckenbauStrassenbauIngenieurbauOeffentliche AuftraggeberInfrastruktur
Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
14. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Bauausführung für das Brückenbauwerk 7.01d im Rahmen des 7. Bauabschnitts der A 39 aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für ein Ingenieurbauwerk. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 14. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A 39 7.BA, Neubau BW 7.01d Bauausführung

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht ein Bauunternehmen für die Errichtung des Brückenbauwerks 7.01d, das im Zuge des Neubaus der Autobahn A 39 (7. Bauabschnitt) entsteht. Bei dem Auftrag handelt es sich um ein klassisches Ingenieurbauprojekt, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch den Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie durch das Fehlen von Ausschlussgründen (etwa nach dem Mindestlohngesetz oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) belegen. Das Projekt ist in der Region Hannover angesiedelt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Neubau BW 7.01d Bauausführung

Neubau BW 7.01d Bauausführung

CPV 45000000Frist 14. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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