Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Ott Architekten BDA Partnerschaft mbB +4 weitere
Auftragswert
€125M
Zuschlag am
10. Juni 2026
Planungsleistungen für den Neubau einer Grundschule mit Ganztagesbetreuung in Römerstein

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Römerstein schreibt Planungsleistungen für den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung aus. Der Auftrag umfasst Objekt- und Fachplanungen in fünf Losen, darunter Gebäude, Freianlagen, Tragwerk sowie technische Gebäudeausrüstung (HLS und Elektro). Das Projekt soll bis Ende 2029 fertiggestellt sein.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Neubau einer zweizügigen Grundschule
Die Gemeinde Römerstein plant den Neubau einer zweizügigen Grundschule inklusive Ganztagesbetreuung, um den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsförderung zu erfüllen. Für dieses Bauvorhaben werden Architekten und Ingenieure für verschiedene Fachbereiche gesucht, die das Projekt von der ersten Planung bis zur Bauüberwachung (Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI) begleiten. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, die jeweils unterschiedliche Disziplinen wie Gebäudeplanung, Freianlagen, Tragwerksplanung sowie die technische Gebäudeausrüstung für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro abdecken. Ziel ist die Fertigstellung des Schulgebäudes bis Ende 2029.
Aufteilung in Lose
5 LoteDie Gemeinde Römerstein beabsichtigt die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter soll der Neubau bis Ende 2029 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen (LPH. 1 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Technische Ausrüstung HLS und Elektro (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Bislang waren die Grundschulstandorte dezentral auf die Teilorte Zainingen und Donnstetten verteilt. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen zweizügigen Grundschulgebäudes vor. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden. Zunächst wird der Grundschulstandort im Teilort Donnstetten noch als Nebenstandort weiterbetrieben. Der Neubau soll am Standort des „Römersteiner Schulparks“ – Ortsteil Böhringen, östlich der bestehenden „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ (GMS) und südlich der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 462 integriert werden. Die bestehende Mensa der GMS kann mitgenutzt werden. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Gemeinde Römerstein als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. IM2-2242-34/4, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Kultus-, Finanz-, und Innenministeriums BW sowie Flächen- und Kubaturvor-gaben aus der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung – VwV SchulBau zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.
Die Gemeinde Römerstein beabsichtigt die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter soll der Neubau bis Ende 2029 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen (LPH. 1 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Technische Ausrüstung HLS und Elektro (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Bislang waren die Grundschulstandorte dezentral auf die Teilorte Zainingen und Donnstetten verteilt. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen zweizügigen Grundschulgebäudes vor. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden. Zunächst wird der Grundschulstandort im Teilort Donnstetten noch als Nebenstandort weiterbetrieben. Der Neubau soll am Standort des „Römersteiner Schulparks“ – Ortsteil Böhringen, östlich der bestehenden „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ (GMS) und südlich der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 462 integriert werden. Die bestehende Mensa der GMS kann mitgenutzt werden. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Gemeinde Römerstein als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. IM2-2242-34/4, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Kultus-, Finanz-, und Innenministeriums BW sowie Flächen- und Kubaturvor-gaben aus der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung – VwV SchulBau zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.
Die Gemeinde Römerstein beabsichtigt die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter soll der Neubau bis Ende 2029 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen (LPH. 1 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Technische Ausrüstung HLS und Elektro (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Bislang waren die Grundschulstandorte dezentral auf die Teilorte Zainingen und Donnstetten verteilt. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen zweizügigen Grundschulgebäudes vor. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden. Zunächst wird der Grundschulstandort im Teilort Donnstetten noch als Nebenstandort weiterbetrieben. Der Neubau soll am Standort des „Römersteiner Schulparks“ – Ortsteil Böhringen, östlich der bestehenden „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ (GMS) und südlich der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 462 integriert werden. Die bestehende Mensa der GMS kann mitgenutzt werden. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Gemeinde Römerstein als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. IM2-2242-34/4, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Kultus-, Finanz-, und Innenministeriums BW sowie Flächen- und Kubaturvor-gaben aus der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung – VwV SchulBau zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.
Die Gemeinde Römerstein beabsichtigt die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter soll der Neubau bis Ende 2029 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen (LPH. 1 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Technische Ausrüstung HLS und Elektro (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Bislang waren die Grundschulstandorte dezentral auf die Teilorte Zainingen und Donnstetten verteilt. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen zweizügigen Grundschulgebäudes vor. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden. Zunächst wird der Grundschulstandort im Teilort Donnstetten noch als Nebenstandort weiterbetrieben. Der Neubau soll am Standort des „Römersteiner Schulparks“ – Ortsteil Böhringen, östlich der bestehenden „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ (GMS) und südlich der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 462 integriert werden. Die bestehende Mensa der GMS kann mitgenutzt werden. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Gemeinde Römerstein als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. IM2-2242-34/4, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Kultus-, Finanz-, und Innenministeriums BW sowie Flächen- und Kubaturvor-gaben aus der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung – VwV SchulBau zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.
Die Gemeinde Römerstein beabsichtigt die Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter soll der Neubau bis Ende 2029 bezugsfertig errichtet sein. Mit dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen (LPH. 1 bis 9 HOAI 2021) sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerk / Technische Ausrüstung HLS und Elektro (LPH 1 bis 9 HOAI 2021) losweise beschafft. Bislang waren die Grundschulstandorte dezentral auf die Teilorte Zainingen und Donnstetten verteilt. Die bauliche Konzeption auf Basis einer Machbarkeitsstudie eines vom Träger vorgehebenen Raumprogramms mit einem städtebaulichen Standortkonzept sieht die Errichtung eines neuen zweizügigen Grundschulgebäudes vor. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden. Zunächst wird der Grundschulstandort im Teilort Donnstetten noch als Nebenstandort weiterbetrieben. Der Neubau soll am Standort des „Römersteiner Schulparks“ – Ortsteil Böhringen, östlich der bestehenden „Gemeinschaftsschule Vordere Alb“ (GMS) und südlich der bestehenden Turn- und Festhalle auf dem gemeindeeigenen Flst.-Nr. 462 integriert werden. Die bestehende Mensa der GMS kann mitgenutzt werden. Die Stadt behält sich gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) die Möglichkeit vor den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen ohne zuvor in Verhandlungen zu treten. Zwischen der Gemeinde Römerstein als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. IM2-2242-34/4, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die regelmäßigen fortgeschriebenen Kostenrichtwerte des Kultus-, Finanz-, und Innenministeriums BW sowie Flächen- und Kubaturvor-gaben aus der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung – VwV SchulBau zu beachten. Die Gemeinde beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sind entsprechende Förderrichtlinien im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von KfW-Förderprogrammen oder ähnlichem zu beachten, soweit diese von der Auftraggeberin beantragt werden. Diese ist dann verpflichtet dem Auftragnehmer unverzüglich über gestellte Förderanträge zu informieren.
Zuschlagskriterien
25 Kriterien- cost20%
Honorar
- quality10%
Termin- und Kosteneinhaltung
- quality25%
Zusammensetzung des Projektteams
- quality15%
Arbeitsweise des Projektteams
- quality30%
Umsetzung der Planung
- quality10%
Termin- und Kosteneinhaltung
- cost20%
Honorar
- quality25%
Zusammensetzung des Projektteams
- quality15%
Arbeitsweise des Projektteams
- quality30%
Umsetzung der Planung
- quality10%
Termin- und Kosteneinhaltung
- cost20%
Honorar
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Zusammensetzung des Projektteams
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Arbeitsweise des Projektteams
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Umsetzung der Planung
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Termin- und Kosteneinhaltung
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Honorar
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Zusammensetzung des Projektteams
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Arbeitsweise des Projektteams
- quality30%
Umsetzung der Planung
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Zusammensetzung des Projektteams
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Arbeitsweise des Projektteams
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Umsetzung der Planung
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Termin- und Kosteneinhaltung
- cost20%
Honorar
Zeitplan
- 19. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juni 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Ott Architekten BDA Partnerschaft mbB +4 weitere · €125M