Neubau einer neunstegigen Stahlverbundbrücke über die Uchte an der A14
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 43.845.834 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- CPV-Codes
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- Bau von Straßenbrücken (45221111)
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- Bau von Fernstraßen (45233124)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 763348-2026
- Verfahrensnummer
- af3eefbe-462e-4eb8-9e1c-e489e4126745
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, lässt an der A14 zwischen den Anschlussstellen Lüderitz und Stendal-Mitte in Sachsen-Anhalt ein neues Brückenbauwerk über die Uchte errichten. Die rund 317 Meter lange Brücke umfasst unter anderem etwa 3.200 Meter Bohrpfähle, 10.800 Kubikmeter Beton und 2.600 Tonnen Stahlkonstruktion; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 43,9 Millionen Euro. Die Angebotsfrist endet am 3. Dezember 2026.
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Leistungsbeschreibung
Neubau Bauwerk 49A über die Uchte AS Lüderitz (o) - AS Stendal-Mitte (B188)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · A14, VKE 1.5, Neubau BW 49A über die Uchte43.880.834 EUR
A14, VKE 1.5, Neubau BW 49A über die Uchte * Neubau Mehrfeld-Bauwerk über 9 Felder * Gesamt-Stützweite 317 m * Breite zwischen Geländern: 28,10 m * Überbauquerschnitt: Stahlverbund-Hohlkasten, 3-stegig * ca. 3.200 m Ortbetonbohrpfähle DN 150 cm (Pfahllänge bis 35,0 m) * ca. 10.800 m3 Beton * ca 2.900 t Betonstahl * ca. 8.300 m2 Stahlspundwand * ca. 2.600 t Stahlkonstruktion einschließlich Korrosionsschutz * ca. 700 m3 Betonfertigteile * ca. 4.500 m3 Oberboden abtragen * ca. 5.000 m3 Baugrube herstellen * ca. 11.000 m3 Boden liefern und einbauen * ca. 20.000 m2 Korrosionsschutz herstellen
Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
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LOT-0000 · A14, VKE 1.5, Neubau BW 49A über die Uchte
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
28 Dateien laut Portal · Stand 03.11.2026| Leistungsverzeichnis | 2 MB | |
| Sonstiges | 226 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 85 MB | |
| Vertragsbedingungen | 103 KB | |
| Sonstiges | 524 KB | |
| Sonstiges | 15 KB | |
| Sonstiges | 141 KB | |
| Formular | 605 KB | |
| Sonstiges | 337 KB | |
| Anschreiben | 28 KB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Formular | 1,6 MB | |
| Formular | 1,1 MB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 83 KB | |
| Anschreiben | 181 KB | |
| Anschreiben | 1,2 MB | |
| Vertragsbedingungen | 131 KB | |
| Vertragsbedingungen | 82 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 96 KB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 61 KB | |
| Sonstiges | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 1,2 MB |
Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
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