TED·448238-2026·Schließt in 35 Tagen

Neubau einer Funkmastanlage an der Rastanlage Hasselburger Mühle

Baden-Württemberg
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 30. Juni 2026
BauleistungenIT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrInfrastrukturFunkmastInfrastrukturBahnprojektTelekommunikationBauleistungenVerkehrstechnik
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
4. Aug. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt den Neubau einer Funkmastanlage an der Rastanlage Hasselburger Mühle aus. Hintergrund ist die Verlegung der Rastanlage aufgrund des Projekts zur Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung. Der Auftrag umfasst die Errichtung der technischen Infrastruktur für das Tetrapol-Funksystem.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Im Rahmen des Projekts "ABS/NBS Hamburg - Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, wird die westliche Seite der Rastanlage Hasselburger Mühle der BAB A1 in Richtung Süden verlegt, da die Neubaustrecke durch die bestehende Rastanlage verläuft. Auf dem aktuellen Standort der Rastanlage besteht eine Funkmastanlage, die von der Autobahn GmbH betrieben wird. Diese Mastanlage ist Teil des Tetrapolsystems, ein digitales, zellulares- Bündelfunksystem für Sprach- und Datenübertragung der Firma Airbus, was in diesem Fall den Datenaustausch der Autobahn ermöglicht. Die Umverlegung der Rastanlage verursacht einen Ersatz der Funkmastanlage auf dem neuen Standort. Als Verursacher dieser Maßnahme ist die DB InfraGO AG zuständig für die Planung der neuen Rastanlage.

VergabeHero-Einschätzung

Im Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck-Puttgarden muss die Rastanlage Hasselburger Mühle an der Autobahn A1 verlegt werden. Da sich auf dem aktuellen Gelände eine Funkmastanlage für das digitale Bündelfunksystem der Autobahn GmbH befindet, muss diese am neuen Standort ersetzt werden. Die DB InfraGO AG ist als Verursacher der Baumaßnahme für die Planung und den Neubau dieser Funkmastanlage verantwortlich. Es handelt sich um ein technisches Infrastrukturprojekt zur Sicherstellung der Sprach- und Datenkommunikation der Autobahnmeisterei.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis der Eignung gemäß § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
  • Beachtung der Anforderungen gemäß § 51 Abs. 2 SektVO und § 16a Abs. 1 VOB/A-EU

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau Mastfunkanlage Hasselburger Mühle (FBQ)

Im Rahmen des Projekts "ABS/NBS Hamburg - Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, wird die westliche Seite der Rastanlage Hasselburger Mühle der BAB A1 in Richtung Süden verlegt, da die Neubaustrecke durch die bestehende Rastanlage verläuft. Auf dem aktuellen Standort der Rastanlage besteht eine Funkmastanlage, die von der Autobahn GmbH betrieben wird. Diese Mastanlage ist Teil des Tetrapolsystems, ein digitales, zellulares- Bündelfunksystem für Sprach- und Datenübertragung der Firma Airbus, was in diesem Fall den Datenaustausch der Autobahn ermöglicht. Die Umverlegung der Rastanlage verursacht einen Ersatz der Funkmastanlage auf dem neuen Standort. Als Verursacher dieser Maßnahme ist die DB InfraGO AG zuständig für die Planung der neuen Rastanlage.

CPV 45311200Frist 4. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

  • quality

    https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/06a73304-3e35-4437-bf0a-6828afda9e57/awardcriteria

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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