Neubau einer Funkmastanlage an der Rastanlage Hasselburger Mühle

Was wird ausgeschrieben
Die DB InfraGO AG schreibt den Neubau einer Funkmastanlage an der Rastanlage Hasselburger Mühle aus. Hintergrund ist die Verlegung der Rastanlage aufgrund des Ausbaus der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck-Puttgarden. Der Auftrag umfasst die Errichtung der technischen Infrastruktur für das Tetrapol-Bündelfunksystem.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Rahmen des Projekts "ABS/NBS Hamburg - Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, wird die westliche Seite der Rastanlage Hasselburger Mühle der BAB A1 in Richtung Süden verlegt, da die Neubaustrecke durch die bestehende Rastanlage verläuft. Auf dem aktuellen Standort der Rastanlage besteht eine Funkmastanlage, die von der Autobahn GmbH betrieben wird. Diese Mastanlage ist Teil des Tetrapolsystems, ein digitales, zellulares- Bündelfunksystem für Sprach- und Datenübertragung der Firma Airbus, was in diesem Fall den Datenaustausch der Autobahn ermöglicht. Die Umverlegung der Rastanlage verursacht einen Ersatz der Funkmastanlage auf dem neuen Standort. Als Verursacher dieser Maßnahme ist die DB InfraGO AG zuständig für die Planung der neuen Rastanlage.
Die DB InfraGO AG plant den Neubau einer Funkmastanlage an der Rastanlage Hasselburger Mühle entlang der Autobahn A1. Da die bestehende Rastanlage aufgrund des Ausbaus der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck-Puttgarden verlegt werden muss, ist ein Ersatz der dort betriebenen Funkmastanlage erforderlich. Diese Anlage ist Teil des Tetrapolsystems, eines digitalen Bündelfunksystems für die Sprach- und Datenübertragung der Autobahn GmbH. Der Auftrag umfasst die bauliche und technische Umsetzung dieses Ersatzneubaus am neuen Standort.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eignungsnachweis gemäß § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
- Beachtung der Vorgaben gemäß § 51 Abs. 2 SektVO und § 16a Abs. 1 VOB/A-EU
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Rahmen des Projekts "ABS/NBS Hamburg - Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, wird die westliche Seite der Rastanlage Hasselburger Mühle der BAB A1 in Richtung Süden verlegt, da die Neubaustrecke durch die bestehende Rastanlage verläuft. Auf dem aktuellen Standort der Rastanlage besteht eine Funkmastanlage, die von der Autobahn GmbH betrieben wird. Diese Mastanlage ist Teil des Tetrapolsystems, ein digitales, zellulares- Bündelfunksystem für Sprach- und Datenübertragung der Firma Airbus, was in diesem Fall den Datenaustausch der Autobahn ermöglicht. Die Umverlegung der Rastanlage verursacht einen Ersatz der Funkmastanlage auf dem neuen Standort. Als Verursacher dieser Maßnahme ist die DB InfraGO AG zuständig für die Planung der neuen Rastanlage.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Preis
- quality
https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/06a73304-3e35-4437-bf0a-6828afda9e57/awardcriteria
Zeitplan
- 29. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung