TED·444874-2026·Schließt in 36 Tagen

Neubau einer Funkmastanlage an der Rastanlage Hasselburger Mühle

Baden-Württemberg
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
BauleistungenTelekommunikationSchienenverkehrÖffentliche VerwaltungFunkmastInfrastrukturBahnprojektTelekommunikationTiefbau
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
4. Aug. 2026
36 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt den Neubau einer Funkmastanlage an der Rastanlage Hasselburger Mühle aus. Hintergrund ist die Verlegung der Rastanlage aufgrund des Ausbaus der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck-Puttgarden. Der Auftrag umfasst die Errichtung der technischen Infrastruktur für das Tetrapol-Bündelfunksystem.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Im Rahmen des Projekts "ABS/NBS Hamburg - Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, wird die westliche Seite der Rastanlage Hasselburger Mühle der BAB A1 in Richtung Süden verlegt, da die Neubaustrecke durch die bestehende Rastanlage verläuft. Auf dem aktuellen Standort der Rastanlage besteht eine Funkmastanlage, die von der Autobahn GmbH betrieben wird. Diese Mastanlage ist Teil des Tetrapolsystems, ein digitales, zellulares- Bündelfunksystem für Sprach- und Datenübertragung der Firma Airbus, was in diesem Fall den Datenaustausch der Autobahn ermöglicht. Die Umverlegung der Rastanlage verursacht einen Ersatz der Funkmastanlage auf dem neuen Standort. Als Verursacher dieser Maßnahme ist die DB InfraGO AG zuständig für die Planung der neuen Rastanlage.

VergabeHero-Einschätzung

Die DB InfraGO AG plant den Neubau einer Funkmastanlage an der Rastanlage Hasselburger Mühle entlang der Autobahn A1. Da die bestehende Rastanlage aufgrund des Ausbaus der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck-Puttgarden verlegt werden muss, ist ein Ersatz der dort betriebenen Funkmastanlage erforderlich. Diese Anlage ist Teil des Tetrapolsystems, eines digitalen Bündelfunksystems für die Sprach- und Datenübertragung der Autobahn GmbH. Der Auftrag umfasst die bauliche und technische Umsetzung dieses Ersatzneubaus am neuen Standort.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Eignungsnachweis gemäß § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
  • Beachtung der Vorgaben gemäß § 51 Abs. 2 SektVO und § 16a Abs. 1 VOB/A-EU

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau Mastfunkanlage Hasselburger Mühle (FBQ)

Im Rahmen des Projekts "ABS/NBS Hamburg - Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, wird die westliche Seite der Rastanlage Hasselburger Mühle der BAB A1 in Richtung Süden verlegt, da die Neubaustrecke durch die bestehende Rastanlage verläuft. Auf dem aktuellen Standort der Rastanlage besteht eine Funkmastanlage, die von der Autobahn GmbH betrieben wird. Diese Mastanlage ist Teil des Tetrapolsystems, ein digitales, zellulares- Bündelfunksystem für Sprach- und Datenübertragung der Firma Airbus, was in diesem Fall den Datenaustausch der Autobahn ermöglicht. Die Umverlegung der Rastanlage verursacht einen Ersatz der Funkmastanlage auf dem neuen Standort. Als Verursacher dieser Maßnahme ist die DB InfraGO AG zuständig für die Planung der neuen Rastanlage.

CPV 45311200Frist 4. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

  • quality

    https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/06a73304-3e35-4437-bf0a-6828afda9e57/awardcriteria

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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