TED·499937-2026

Neubau des Kindergartens St. Bernhardus in Gailingen als Generalunternehmerleistung

Baden-Württemberg
Gailingen, Germany·Veröffentlicht 20. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungGesundheitswesenBauleistungenKindergartenGeneralunternehmerOeffentliche VerwaltungHochbau
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Aug. 2025
-342 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Gailingen und die Kirchengemeinde Hegau schreiben den Neubau eines zweigeschossigen Kindergartens mit fünf Gruppen aus. Die Vergabe erfolgt als Generalunternehmerleistung, bei der ein Unternehmen die gesamte Bauausführung übernimmt. Das Projekt wird durch EU-Mittel gefördert.

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Nationale Vergabe von Bauleistungen für den Neubau des Kindergartens St. Bernhardus in Gailingen durch einen Generalunternehmer

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Gailingen plant gemeinsam mit der Kirchengemeinde Hegau den Neubau des Kindergartens St. Bernhardus. Es handelt sich um ein zweigeschossiges Gebäude, das Platz für fünf Kindergartengruppen bieten soll. Die Vergabe erfolgt als Generalunternehmerleistung, was bedeutet, dass ein einzelner Auftragnehmer die Verantwortung für die gesamte Planung und Ausführung des Bauvorhabens trägt. Das Projekt wird durch EU-Fördermittel unterstützt und ist für Bauunternehmen mit Erfahrung im Bereich öffentlicher Gebäude interessant.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Nationale Vergabe von Bauleistungen für den Neubau des Kindergartens St. Bernhardus in Gailingen durch einen Generalunternehmer

Die röm.- kath. Kirchengemeinde Hegau plant in Kooperation mit der Gemeinde Gailingen die Errichtung eines neuen Kindergartens auf dem Grundstück des bestehenden Kindergartens St. Bernhardus. Das geplante zweigeschossige Gebäude sieht 5 Kindergartengruppen vor. Eine allgemeine Projekt- und Baubeschreibung liegt vor.

CPV 45210000, 71240000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Aug. 2025
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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