Neubau der Streckenfernmeldekabelanlage auf der Autobahn A72 (Hof–Leipzig)
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt den Neubau einer Streckenfernmeldekabelanlage entlang der A72 zwischen Hof und Leipzig. Der Auftrag umfasst die Errichtung von Strecken- und Fernwirkstationen, den Einbau von Glasfaser-, Daten- und Energiekabeln sowie die Planung und Installation von Überwachungskameras. Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren angelegt, die Angebotsfrist endet im Mai 2026. Der geschätzte Auftragswert liegt bei rund 620.000 Euro.
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Neubau bzw. Errichtung einer Streckenfernmeldekabelanlage auf der A72 Hof - Leipzig
Die Autobahn GmbH des Bundes baut entlang der A72 zwischen Hof und Leipzig eine neue Fernmeldeanlage für die Streckenüberwachung und -steuerung. Dabei werden Glasfaserkabel verlegt, Fernwirkstationen für Regenrückhaltebecken und Parktoiletten installiert sowie Streckenstationen mit Überwachungskameras errichtet. Der Auftrag ist auf etwa 620.000 Euro geschätzt und soll bis Mai 2026 vergeben werden. Bieter müssen die üblichen Eignungsnachweise für öffentliche Bauvorhaben vorlegen, wobei präqualifizierte Unternehmen das Verfahren vereinfachen können. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis freier Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Steuer- und Sozialversicherungsleistungen
- Eignungsnachweis nach VOB/A (Formblatt Eigenerklärung oder Präqualifikationsverzeichnis)
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf Verlangen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
1 LotVergabe Bau der FM-Anlagen an der A72 BA 5.2 in Sachsen - 1 St. Streckenstation mit 2 St. Kameras - 1 St. Streckenstation für Vorbereitung DauZ - 2 St. Fernwirkstationen für Regenrückhaltebecken - 1 St. Fernwirkstation für P-WC-Anlage - Werksplanungen für zuvor genannte Streckenstationen und Fernwirkstationen - ca. 100 m Außen-Datenkabel 10 Doppeladern - ca. 400 m Energiekabel - ca. 15 km Glasfaserkabel 96 Fasern - ca. 15 km Glasfaserkabel 48 Fasern - ca. 320 m Glasfaserkabel 12 Fasern - ca. 15 St. Glasfaser-Verbindungs-/Abzweigmuffen - ca. 25 St Anschlüsse von Kabel und Leitungen - Dokumentation Kabelanlage Autobahn
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung