TED·306411-2026

Neubau der Grundschule Kirchhatten als Totalunternehmerleistung

Gemeinde HattenHatten, GermanyVeröffentlicht 5. Mai 2026
Auftragswert
~€12M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
27. Mai 2026
-1 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Hatten schreibt den Neubau der Grundschule Kirchhatten als Totalunternehmerleistung aus. Das Projekt umfasst die Planung, Errichtung des Gebäudes mit ca. 1.750 m² Programmfläche sowie die Gestaltung der Außenanlagen und einen Grobumzug. Die Fertigstellung ist für August 2028 geplant, wobei der laufende Schulbetrieb während der Bauzeit ungestört bleiben muss.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand des hier zu vergebenen Auftrages sind Planungsleistungen und Bauleistungen (Totalunternehmerleistung) basierend auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Inhalt der ausgeschriebenen Leistung ist der Neubau der Grundschule Kirchhatten. Gegenstand des Projekts ist die Planung und Errichtung eines Neubaus für die Grundschule Kirchhatten auf dem hierfür vorgesehenen Grundstück (zukünftig Schulstraße 9a, Kirchhatten). Auftraggeber des Projekts ist die Gemeinde Hatten. Nach einer intensiven Vorberatung hat der Rat der Gemeinde Hatten in seiner Sitzung am 13.10.2022 beschlossen, die Grundschule Kirchhatten neu zu errichten. Hintergrund dieser Entscheidung ist der bauliche und funktionale Zustand der bestehenden Schule, die den aktuellen Anforderungen an einen zeitgemäßen und ganztags geeigneten Grundschulbetrieb nur noch eingeschränkt gerecht wird. Insbesondere im Hinblick auf den künftig erforderlichen Ganztagsbetrieb besteht Anpassungsbedarf, dem mit dem Neubau Rechnung getragen werden soll. Hintergrund ist der ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführte Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter, der bundesrechtlich geregelt ist und in Niedersachsen maßgeblich durch Ganztagsgrundschulen umgesetzt wird. Hieraus ergeben sich für den Schulträger erhöhte Anforderungen an das Raumangebot, die Aufenthaltsqualität sowie an die Organisation von Bildung, Betreuung und Verpflegung. Die Maßnahme umfasst den Neubau (inkl. fester Möblierung gem. Ausstattungslisten) auf dem dem Bestand benachbarten ehemaligen Sportplatz, die notwendige Erschließung, die Pausenhofgestaltung sowie den Umzug von Möbeln aus dem Bestand in den Neubau. Maßnahmen an den Bestandsgebäuden sind nicht beinhaltet. Der Schulneubau umfasst eine Programmfläche von ca. 1.750 m² gemäß Raumprogramm der Phase 0. Hinzu kommen Nebenflächen mit einem Ansatz von bis zu 39 % der Programmfläche sowie Konstruktionsgrundflächen mit einem Ansatz von ca. 15 % der Programm- und Nebenflächen. Der Neubau ist als vollständiger Ersatzneubau vorgesehen und soll zeitgemäße Unterrichtsräume, Fachräume, Verwaltungsflächen sowie Gemeinschaftsflächen mit Essenseinnahmefläche und Küche enthalten. Das im Raumprogramm definierte Nutzungsspektrum umfasst insbesondere Bereiche für den allgemeinen Unterricht sowie den Fachunterricht einschließlich Kunst, Musik und Theater, Werken sowie Experimentieren, jeweils mit zugehörigen Sammlungs- und Nebenflächen. Ergänzend sind Funktions- und Gemeinschaftsflächen für den Ganztagsbetrieb sowie Lehrkräfte- und Verwaltungsbereiche vorgesehen. Im Zuge der Ausrichtung als ganztags geeignete Grundschule ist zudem ein Essensbereich mit Mensabetrieb Bestandteil des Raumprogramms; die Küche wird durch den Auftragnehmer für die spätere Einrichtung einer Aufwärm- oder Mischküche vorgerüstet. Bestandteil des Schulgebäudes ist darüber hinaus eine Pausen- und Mehrzweckhalle, die sowohl für den regulären Schulbetrieb als auch durch den Auftraggeber bzw. öffentlich im außerschulischen Betrieb genutzt werden soll. Mit dem Schulneubau sollen pädagogisch hochwertige, flexible Flächen für die Schulgemeinschaft geschaffen werden. Es wird ein architektonisch ansprechendes Gebäude erwartet, welches sich in die Umgebung des Standorts einfügt. Der Hauptzugang des neuen Schulgebäudes soll in Richtung Schulstraße angeordnet werden. Die Aula muss auch getrennt von außen zugänglich sowie im Innenbereich von den schulinternen Nutzungen abtrennbar sein, ohne die Flucht- und Rettungswege einzuschränken. Das für den Schulneubau vorgesehene Grundstück liegt nordöstlich in unmittelbarer Nähe der bestehenden Grundschule Kirchhatten und weist eine Gesamtfläche von rund 14.000 m² auf (Plangebiet des Bebauungsplans 8a für Gemeinbedarf Sport/Schule). Als nutzbare Pausenhoffläche sind mindestens 2.200 m² zu gestalten. Die Lage des Grundstücks erfordert eine angemessene Berücksichtigung der angrenzenden Nutzungen sowie eine verträgliche Einbindung des Schulneubaus und der Außenanlagen in das bestehende Umfeld. Die Freianlagen umfassen unter anderem den Schulhof mit Grün- und Bewegungsflächen, Kfz und Fahrradstellplätze sowie alle betriebsrelevanten Zu , Umfahrten und Aufstellflächen einschließlich sportlicher Nutzungen. Für die Umsetzung werden Fördermittel des Landes Niedersachsen für die Ganztagsgestaltung angestrebt. Die vorhandene Bestandsschule kann während der gesamten Bauzeit weiter betrieben werden. Die Herstellung von Ausweich- oder Interimsflächen ist nicht erforderlich. Bei der Baustellenlogistik ist zu beachten, dass der Schulbetrieb nicht eingeschränkt wird; es sind besonders geräuscharme Maschinen und Geräte einzusetzen. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Planung und Errichtung eines anforderungskonformen Schulgebäudes einschließlich der zugehörigen Freianlagen auf Basis der funktionalen Leistungsbeschreibung. Dem Auftragnehmer werden Verantwortlichkeiten und Risiken für Planung und Ausführung übertragen; er dient dem Auftraggeber als zentraler Ansprechpartner. Neben den Planungs und Bauleistungen umfasst der Leistungsumfang die Koordination und Durchführung eines Grobumzugs sowie Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für einen Zeitraum von vier Jahren. Für die terminliche Abwicklung sind verbindliche Meilensteine bis zur Übergabe des Gebäudes einschließlich Grobumzug bis zum 03.08.2028 sowie der Fertigstellung der Außenanlagen bis spätestens 30.08.2028 einzuhalten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Zusammenfassung der funktionalen Leistungsbeschreibungen (9 – VOB/A EU - TNW) verwiesen. Die vollständige funktionale Leistungsbeschreibung wird in der Erstangebotsphase zur Verfügung gestellt.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Hatten plant den Neubau der Grundschule Kirchhatten, um den Anforderungen an einen modernen Ganztagsbetrieb gerecht zu werden. Als Totalunternehmer übernehmen Sie die gesamte Verantwortung von der Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe inklusive der Außenanlagen und eines Grobumzugs. Das Gebäude soll neben Unterrichts- und Fachräumen auch eine Mensa und eine Mehrzweckhalle enthalten, die auch extern genutzt werden kann. Da der Schulbetrieb während der Bauzeit weiterläuft, sind besonders geräuscharme Arbeitsweisen erforderlich. Die Fertigstellung ist für den Sommer 2028 vorgesehen.

BauleistungenPlanungsleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenSchulbauTotalunternehmerOeffentliche VerwaltungHochbauGanztagsschule
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e VOB/A EU
  • Abgabe einer Russlanderklärung gem. BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
  • Nachweis der Eignung bei Einsatz von Drittunternehmen/Nachunternehmern

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 6 bis Nr. 9 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 1 Nr. 10 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 1 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 2 Nr. 1 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 2 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 4 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 5 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 6 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e Abs. 6 Nr. 8 VOB/A EU Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung"). Auf gesonderte Anforderung sind die Eignungs- und Verpflichtungserklärungen für Drittunternehmen (Nachunternehmer, Eignungsleihe) einzureichen. Diese können auch bereits mit dem Teilnahmeantrag freiwillig eingereicht werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau Grundschule Kirchhatten

(Beschreibung siehe Ziff. 2.1 dieser Auftragsbekanntmachung) Gegenstand des Projekts ist die Planung und Errichtung (Totalunternehmerleistung) eines Neubaus für die Grundschule Kirchhatten auf dem hierfür vorgesehenen Grundstück (zukünftig Schulstraße 9a, Kirchhatten). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Zusammenfassung der funktionalen Leistungsbeschreibungen (9 – VOB/A EU - TNW) verwiesen. Die vollständige funktionale Leistungsbeschreibung wird in der Erstangebotsphase zur Verfügung gestellt.

CPV 45214210, 71221000, 71222000, 71321000, 71327000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link