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Realisierungswettbewerb Neubau Grundschule mit Sporthalle und Lehrschwimmbecken in Sonthofen

Stadt SonthofenSonthofen, GermanyVeröffentlicht 18. Mai 2026
Auftragswert
~€1.2M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Juni 2026
7 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Sonthofen schreibt einen nichtoffenen Realisierungswettbewerb für den Neubau einer Grundschule inklusive Sporthalle und Lehrschwimmbecken aus. Das Projekt umfasst eine Bruttogeschossfläche von insgesamt rund 7.900 m² sowie die Gestaltung der zugehörigen Freianlagen. Gesucht werden Architekturbüros und Landschaftsarchitekten für die Planung und spätere Umsetzung des Vorhabens.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Wettbewerb wird ausgelobt als Realisierungswettbewerb. Das Verfahren wird durchgeführt als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-/WTO-/GPA-Staaten, die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym. Die Stadt Sonthofen plant den Neubau der Grundschule an der Berghofer Straße. Die angrenzende Mittelschule ist in der Freianlagenplanung (Zugänge und gemeinsame Freiflächen) mit zu berücksichtigen. Die Projektaufgabe umfasst neben der städtebaulichen Setzung des Neubaus im Kontext der Campusidee, die Neuplanung der Grundschule mit Sporthalle und Lehrschwimmbecken. Der bestehende Schulstandort setzt sich derzeit aus dem Hauptgebäude aus dem Jahr 1958, einer Erweiterung aus dem Jahr 2011 sowie der Sporthalle mit Lehrschwimmbecken in einem separaten Gebäude zusammen. Angrenzend an die bestehenden Gebäude befinden sich aktuell Parkplatzflächen, sowie Pausenflächen mit erhaltenswertem Baumbestand. Derzeit besuchen 295 Schülerinnen und Schüler die Grundschule, verteilt auf 18 Klassen. Zukünftig soll die Schule für 16 Klassen zzgl. einer Flex-Klasse mit insgesamt ca. 342 Schülerinnen und Schülern ausgelegt sein. Vorgesehen ist ein Ganztageskonzept in der Betreuungsform des „kooperativen Ganztags“. Im Rahmen der Leistungsphase 0 wurden Bestandsbegehungen, -analysen und -bewertungen des Grundschul- und Hortgebäudes durchgeführt. Ergänzend fanden Workshops mit den Schul- und Hortfamilien statt. Im Zuge der detaillierten weiteren Prüfung wurden die Fehlbedarfe identifiziert und angepasst. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zeigt sich, dass auf Grund baulichen und funktionalen Defiziten ein Neubau erforderlich ist. Im Rahmen des Wettbewerbes wird ein Neubauentwurf gesucht, der die Schule als Solitär architektonisch abbildet und zeitgemäße Lernräume nach dem pädagogischen Ansatz von Rosan Bosch schlüssig umsetzt. (vsl BGF- Flächen: Schulhaus: ca. 6150m², Einfeldturnhalle: ca. 1115m²; Lehrschwimmbecken ca. 650m², Freianlagen ca. 12.000m²)

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Sonthofen plant den Neubau einer Grundschule, die Platz für etwa 342 Schülerinnen und Schüler bieten soll. Das Projekt beinhaltet neben dem Schulgebäude auch eine Einfeldturnhalle und ein Lehrschwimmbecken sowie die Gestaltung der Außenanlagen unter Einbeziehung der benachbarten Mittelschule. Architekturbüros und Landschaftsarchitekten sind dazu aufgerufen, im Rahmen eines Wettbewerbs Entwürfe einzureichen, die ein modernes Ganztageskonzept architektonisch umsetzen. Die Preisträger haben die Aussicht auf die anschließende Beauftragung der weiteren Planungsleistungen für das Gebäude und die Freiflächen.

Architektur- und IngenieurleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenArchitekturwettbewerbSchulbauOeffentliche VerwaltungFreianlagenplanungHochbau
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis der beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen
  • Berufshaftpflichtversicherung (Architektur: 3 Mio. EUR Personenschäden/3 Mio. EUR Sachschäden)
  • Berufshaftpflichtversicherung (Landschaftsarchitektur: 1,5 Mio. EUR Personenschäden/1 Mio. EUR Sachschäden)
  • Nachweis von mindestens 4 Mitarbeitenden (Architektur) in Vollzeit
  • Nachweis von mindestens 2 Mitarbeitenden (Landschaftsarchitektur) in Vollzeit
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 19 Mindestlohngesetz, 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, 98c Aufenthaltsgesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft. Die Auftragsvergabe der Wettbewerbsaufgabe erfolgt in einem Verhandlungsfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV. Der Auftraggeber wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einem oder mehreren der Preisträger:innen, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Dies sind die Leistungen: - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI, mind. Lph. 1-5 nach RPW, LPH 6-9 in stufenweiser Beauftragung - Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, mind. Lph. 1-5 nach RPW, LPH 6-9 in stufenweiser Beauftragung Die Beauftragung bis mindestens der Leistungsphase 5 erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entschei­det die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Be­auftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen LPH 6-9 und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Eignungskriterien: Der Auftrag kann nur an Preisträger:innen vergeben werden, welche die aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen vor der Aufforderung zur Verhandlung erfüllen. a) Eigenerklärung des Preisträgers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 (1) und (2) VgV; b) Nachweis des Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen entsprechend 2.2 dieses Antrags. c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen bei Architektur: von mindestens 3.0 Mio. Euro für Personenschäden und über 3.0 Mio. Euro sowie bei Landschaftsarchitektur: von mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und über 1.0 Mio. Euro für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts-raum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist ei-ne Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; d) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er die-se Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unter-nehmen ist auf Anforderung nachzureichen. e) Eigenerklärung zur beabsichtigten Untervergabe von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen. g) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeitenden des Preisträgers. Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeitenden und der Führungskräfte, die für den Auftrag zur Verfügung stehen, ohne Praktikanten und Sekretariat. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen. Es sind mind. 4 Mitarbeitende (Architektur) und 2 Mitarbeitende (Landschaftsarchitektur) einschl. der Führungskräfte (Vollzeitstellen) nachzuweisen. Bewertet wird die Anzahl der Mitarbeitenden und der Führungskräfte, die im Bereich Planung tätig sind (technische Mitarbeiter), ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau der Grundschule Berghofer Straße mit Sporthalle und Lehrschwimmbecken, Sonthofen - Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 für Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen

Der Wettbewerb wird ausgelobt als Realisierungswettbewerb. Das Verfahren wird durchgeführt als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-/WTO-/GPA-Staaten, die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym. Die Stadt Sonthofen plant den Neubau der Grundschule an der Berghofer Straße. Die angrenzende Mittelschule ist in der Freianlagenplanung (Zugänge und gemeinsame Freiflächen) mit zu berücksichtigen. Die Projektaufgabe umfasst neben der städtebaulichen Setzung des Neubaus im Kontext der Campusidee, die Neuplanung der Grundschule mit Sporthalle und Lehrschwimmbecken. Der bestehende Schulstandort setzt sich derzeit aus dem Hauptgebäude aus dem Jahr 1958, einer Erweiterung aus dem Jahr 2011 sowie der Sporthalle mit Lehrschwimmbecken in einem separaten Gebäude zusammen. Angrenzend an die bestehenden Gebäude befinden sich aktuell Parkplatzflächen, sowie Pausenflächen mit erhaltenswertem Baumbestand. Derzeit besuchen 295 Schülerinnen und Schüler die Grundschule, verteilt auf 18 Klassen. Zukünftig soll die Schule für 16 Klassen zzgl. einer Flex-Klasse mit insgesamt ca. 342 Schülerinnen und Schülern ausgelegt sein. Vorgesehen ist ein Ganztageskonzept in der Betreuungsform des „kooperativen Ganztags“. Im Rahmen der Leistungsphase 0 wurden Bestandsbegehungen, -analysen und -bewertungen des Grundschul- und Hortgebäudes durchgeführt. Ergänzend fanden Workshops mit den Schul- und Hortfamilien statt. Im Zuge der detaillierten weiteren Prüfung wurden die Fehlbedarfe identifiziert und angepasst. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zeigt sich, dass auf Grund baulichen und funktionalen Defiziten ein Neubau erforderlich ist. Im Rahmen des Wettbewerbes wird ein Neubauentwurf gesucht, der die Schule als Solitär architektonisch abbildet und zeitgemäße Lernräume nach dem pädagogischen Ansatz von Rosan Bosch schlüssig umsetzt, Die Wettbewerbssumme beträgt insgesamt 195.000,- € netto. Davon werden 50.000,- EUR netto als Bearbeitungshonorar zu jeweils 5.000,- EUR an alle Teilnehmer ausgezahlt, die fristgerecht und den formalen Anforderungen entsprechend ihren Wettbewerbsbeitrag einreichen. Das Honorar für verspätet eingereichte Beiträge wird nicht ausbezahlt sondern entsprechend dem Preisgeld zugeschlagen. Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer:innen MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss die Anzahl der Preise und Anerkennungen sowie die Aufteilung der Gesamtsumme zu ändern. Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer vsl. KW 24, 2026, ggf. Kolloquium (online) vsl. Mitte Juni 2026, Abgabe Wettbewerbsarbeiten vsl. 03.08.2026, Modell vsl. 10.08.2026 (Submissionstermine). Auftragsgegenstand ist: Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlun­gen des Preisgerichts einem der Preisträger:innen, die für die Umsetzung des Wett­bewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Dies sind die Leistungen: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI, mind. Lph. 1-5 nach RPW, LPH 6-9 in stufenweiser Beauftragung. Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, mind. Lph. 1-5 nach RPW, LPH 6-9 in stufenweiser Beauftragung. Die Beauftragung bis mindestens der Leistungsphase 5 erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entschei­det die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Be­auftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen der LPH 6-9 und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, Auftragsverhandlungen evtl. vorrangig mit der Gewinner:in durchzuführen, ansonsten mit allen Preisträger:innen. Der Auftrag kann nur an Preisträger:innen vergeben werden, welche die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Min­destanforderungen erfüllen. Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrags mindestens 40%. Die Auftraggeberin behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot ohne Verhandlung vor. Es werden zwei getrennte Verträge (Objektplanung Gebäude und Innenräume und Objektplanung Freianlagen) abgeschlossen.

CPV 71200000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link